Reichstag zu Regensburg (1653)

Reichstag zu Regensburg (1653)

Der Jüngste Reichsabschied (lateinisch recessus imperii novissimus) war das Schlussdokument des Regensburger Reichstages von 1653/1654 und der letzte Reichsabschied eines Reichstages des Heiligen Römischen Reiches. Der folgende Reichstag, der als Immerwährender Reichstag bezeichnet wurde, wurde seit 1663 nicht mehr formell beendet und seine Beschlüsse konnten somit auch nicht als Reichsabschied erarbeitet werden.

Inhaltsverzeichnis

Verlauf des Reichstages

Ziel des Reichstages war es, die während der Verhandlungen zum Westfälischen Frieden offengebliebenen Punkte zu beraten. Nach den Festlegungen des Westfälischen Friedens hätte der Reichstag bereits am 18. Oktober 1649 eröffnet werden müssen. Tatsächlich wurde er jedoch er erst für Ende Oktober 1652 ausgeschrieben. Kaiser Ferdinand III. begab sich selbst zum Reichstag und saß diesem bis zu dessen Ende am 17. Mai 1654 vor. Ferdinand ritt am 12. Dezember 1652 durch ein stilvolles Ehrentor in die Stadt Regensburg ein. Die meisten der Reichsstände waren allerdings nur durch Gesandte vertreten.

Die Anwesenheit des Kaisers wurde aber von dessen Beratern befürwortet, obwohl die zu beratenden Fragen dies eigentlich nicht erforderten. Jedoch könne er durch seine Anwesenheit der Blockierung des Reichstages in Verfahrensfragen vorbeugen und vermittelnd eingreifen.

Wie erwartet gab es Streit in nach außen nebensächlichen Verfahrensfragen, wie z. B. der Zusammensetzung der Reichsdeputationen und um die Frage der Mehrheitsabstimmungen bei Steuerfragen. Diese Äußerlichkeiten waren aber mittlerweile zu Prinzipienfragen erhoben worden. Nachdem sich Ferdinand in der Frage der Deputationen mit Hilfe der Kurfürsten durchsetzen konnte, verhinderte er eine Niederlage in der zweiten Frage durch eine Beendigung des Reichstages. Offiziell wurde der Reichstag allerdings suspendiert und sollte zwei Jahre später fortgesetzt werden. Dies ist aber erst auf dem Reichstag 1663 erfolgt, der dann in den Immerwährenden Reichstag mündete.

Inhalt des Abschieds

Der Jüngste Reichsabschied enthielt zwei wichtige reichspolitische Beschlüsse. Erstens wurden im Abschied die gesamten Beschlüsse des Westfälischen Friedens von 1648 inklusive der Ergänzungen des Nürnberger Exekutionstages von 1650 wörtlich wiederholt und als immerwährende Richtschnur und ewige norma iudicandi (Gesetzesnorm) bezeichnet. Nach den Beschlüssen des Reichstages sollten die Festlegungen des Westfälischen Friedens also zu den geschriebenen Teilen der Reichsverfassung gehören. Dementsprechend war ein Großteil der juristischen Literatur bis zum Ende des Reiches 1806 der Analyse und Auslegung des Vertragswerkes gewidmet.

Zweitens ist im Jüngsten Reichsabschied eine umfangreiche Novellierung der Reichskammergerichtsordnung von 1555 enthalten. Diese Novelle wird als eines der bedeutendsten Prozessgesetze des Alten Reiches angesehen.

Daneben wurden noch weitere Regelungen über die Kriegsfolgen des Dreißigjährigen Krieges getroffen, wie beispielsweise eine Zivilrechtsnovelle, die es der ordentlichen Gerichtsbarkeit erlaubte, ein Zahlungsmoratorium für Zinsen und Kapital zu gewähren. Außerdem wurden drei Viertel der aufgelaufenen Zinsen komplett gestrichen.

Weblinks

Literatur

  • Anton Schindling, Walter Ziegler (Hrsg.): Die Kaiser der Neuzeit 1519-1806. München 1990, ISBN 3-406-34395-3.

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