Rentenpunkt

Rentenpunkt

Die Entgeltpunkte sind nach deutschem Sozialrecht ein (neben anderen) zu berücksichtigender Faktor in der Rentenformel. Sie sind also mit maßgeblich für die Höhe der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Anleitung zur Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte liefert § 66 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).

Der Rentenwert eines Entgeltpunktes beträgt seit Juli 2008 26,56 Euro (West) und 23,34 Euro (Ost).

Entgeltpunkte werden wie folgt berechnet:

  • Jeder Versicherungsnehmer führt aus seinem laufenden Gehalt (Einnahmen aus einer versicherungspflichtigen Tätigkeit des Angestellten bzw. aus seinem Arbeitseinkommen der kraft Gesetzes oder auf Antrag versicherungspflichtigen Selbständigen nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften) einen bestimmten Prozentsatz als Beitrag über die als Einzugsstelle bezeichnete gesetzliche Krankenkasse bzw. als direkte Beitragszahlung an den Rentenversicherungsträger ab.
  • Für diese Einzahlungen errechnet der Rentenversicherungsträger Entgeltpunkte. Für 2008 ergibt sich bei einem Jahresverdienst von 30.084 EUR (Durchschnitts-Brutto-Entgelt 2008 der Versicherten) genau ein persönlicher Entgeltpunkt.
  • Wer genau so viel wie der Durchschnitt aller Einzahler (das Durchschnittsentgelt ist getrennt nach neuen und alten Bundesländern) einzahlt, bekommt jährlich einen Entgeltpunkt. Wer nur die Hälfte des Durchschnitts einzahlt, bekommt dementsprechend nur 0,5 Punkte. Wer bis zur Beitragsbemessungsgrenze einzahlt, bekommt derzeit circa 2 Punkte.
  • Für Neurentner wurden bis 2005 Punkte für Ausbildungszeiten angerechnet.
  • Für Kindererziehungszeiten werden in der Regel für Kinder, die bis zum 1. Januar 1992 geboren wurden 12 Monate (12 x 0,0833 = 0,9996 Entgeltpunkte) angerechnet, danach 36 Monate (36 x 0,0833 = 2,9988 Entgeltpunkte).
  • Diese jährlich erteilten Punkte werden bei Rentenbeginn (im Regelfall also mit Vollendung des 65. Lebensjahrs) addiert. Multipliziert man bei Rentenbeginn diese Gesamtpunktzahl mit dem Zugangsfaktor, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert ergibt sich die persönliche Rentenhöhe.

Weitere Faktoren werden in der sog. Rentenformel berücksichtigt. In dieser Formel werden weitere Einflussgrößen berücksichtigt, die sowohl auf politische Entscheidungen als auch auf makroökonomische Einflüsse, wie der demographischen Entwicklung, zurückzuführen sind.

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