- Rentenreform
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Eine Rentenreform ist ein legislativer Akt zur Neudefinition der Altersrenten in einer Sozialgesetzgebung. Rentenreformen werden wiederholt durchgeführt, um eine Änderung der Rentenleistungen dem Beitragsaufkommen anzupassen.
Nachdem die Rentenreformen von den 1950er bis in die 1970er Jahre hin zu massiven Erhöhungen des Rentenniveaus geführt haben (siehe z. B. Rentenreform 1957), waren die Rentenreformen seit Anfang der 1980er Jahre (mit Ausnahme der Integration des DDR-Rentensystems) mit Kürzungen der nach dem Umlageverfahren gezahlten Leistungen mindestens für einen Teil der gegenwärtigen und der künftigen Rentenbezieher verbunden. Kritiker bezeichnen den Begriff Rentenreform daher seitdem als Euphemismus für Rentenkürzung.
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