- Reparationskommission
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Die Reparationskommission, im Vertragstext Wiedergutmachungsausschuss genannt, war ein nach dem Ersten Weltkrieg mit Vertretern der Entente besetzter Ausschuss, der die deutschen Reparationsverpflichtungen festsetzte. Die Befugnisse der Kommission waren weitreichend: In ihrer Hand lag die Überwachung und Auslegung der Bestimmungen des Friedensvertrages von Versailles. Die Rechtsgrundlage der Kommission war Artikel 233 und 234 des Versailler Vertrags.
Zunächst wurde durch die Kommission die Gesamthöhe der Reparation beschlossen und ein Zahlungsplan aufgestellt, der ab dem 1. Mai 1921 wirksam war. Anschließend überwachte sie die Zahlungsfähigkeit der Weimarer Republik und entschied gegebenenfalls über einen Aufschub der Reparationszahlungen. Mit dem Inkrafttreten des Youngplans am 17. Mai 1930 stellte die Reparationskommission ihre Tätigkeit ein.
Die Reparationskommission war gemäß Artikel 179 des Vertrags von Saint-Germain auch für die Festsetzung der Reparationen Österreichs nach dem Ersten Weltkrieg zuständig.
Siehe auch
Quellen
Wikisource: Vertrag von Versailles – Quellen und Volltexte (Englisch)Wikisource: Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye – Quellen und Volltexte (Deutsch)Kategorien:- Außenpolitik (Weimarer Republik)
- Reichsfinanzwesen
- Zwischenkriegszeit
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