Weimarer Republik

Weimarer Republik
Deutsches Reich
Weimarer Republik
1919–1933
Flagge des Deutschen Reiches: Drei horizontal verlaufende Blockstreifen. Von oben Schwarz-Rot-Gold. Wappen des Deutschen Reiches
Flagge 1919–1933 Reichswappen 1919–1928[1][2][3]
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Schwarz-Weiß-Rot, Flagge des KaiserreichsSchwarz-Weiß-Rot, Flagge des Kaiserreichs Deutsches KaiserreichDeutsches Reich HakenkreuzflaggeHakenkreuzflagge
Verfassung Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919
Amtssprache Deutsch
Hauptstadt Berlin
Regierungsform präsidentiell-parlamentarisch
Reichspräsidenten
- 1919 bis 1925
- 1925 bis 1934

Friedrich Ebert
Paul von Hindenburg
Reichskanzler
- 1919
- 1919 bis 1920
- 1920
- 1920 bis 1921
- 1921 bis 1922
- 1922 bis 1923
- 1923
- 1923 bis 1925
- 1925 bis 1926
- 1926 bis 1928
- 1928 bis 1930
- 1930 bis 1932
- 1932
- 1932 bis 1933

Philipp Scheidemann
Gustav Bauer
Hermann Müller
Constantin Fehrenbach
Joseph Wirth
Wilhelm Cuno
Gustav Stresemann
Wilhelm Marx
Hans Luther
Wilhelm Marx
Hermann Müller
Heinrich Brüning
Franz von Papen
Kurt von Schleicher
Fläche 468.787 km²
Einwohnerzahl
1925

62.411.000 Einw.
Bevölkerungsdichte
1925
1933

133 Einw./km²
139 Einw./km²
Proklamation der Republik 9. November 1918
Nationalhymne Deutschlandlied
Nationalfeiertag Verfassungstag am 11. August (Unterzeichnung der demokratischen Verfassung)
Währung 1 Reichsmark = 100 Reichspfennig
Kfz-Kennzeichen D
Zeitzone UTC+1 MEZ
Karte
Karte des Deutschen Reichs

Als Weimarer Republik wird die demokratische Phase des Deutschen Reiches von 1918/19 bis 1933 bezeichnet, als eine parlamentarische Republik bestand. Die Epoche beginnt mit der Novemberrevolution und der Ausrufung der Republik am 9. November 1918 sowie mit der Verabschiedung der Weimarer Verfassung am 11. August 1919. Sie endet mit der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 und der darauf folgenden Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur. Während dieser Zeit war das Reich ein demokratischer Bundesstaat, eine Mischform aus präsidialem und parlamentarischem Regierungssystem. Ihren Namen erhielt die erste auf nationalstaatlicher Ebene verwirklichte deutsche Republik nach der thüringischen Stadt Weimar, dem Tagungsort der verfassunggebenden Nationalversammlung.

Die Geschichte der Weimarer Republik lässt sich nach der Gründungsphase in drei Abschnitte gliedern. In den Krisenjahren von 1919–1923 hatte die Republik mit den unmittelbaren Kriegsfolgen, einer Hyperinflation sowie zahlreichen Umsturzversuchen und politischen Morden zu kämpfen. In den Jahren von 1924–1929 erlebte sie eine Zeit relativer Stabilität, wirtschaftlicher Erholung sowie außenpolitischer Anerkennung und Wertschätzung. Die Weltwirtschaftskrise ab Ende 1929 und der Aufstieg der Nationalsozialisten ab 1930 mündeten schließlich in ihren Untergang.

Die Republik hatte mehrere Strukturprobleme aus der Kaiserzeit geerbt, so die Wirtschafts- und Sozialordnung sowie die konfessionell geprägte Schulpolitik. Dazu kamen Phänomene, die das Scheitern der Weimarer Demokratie direkt beeinflussten:

  • Der Erste Weltkrieg hinterließ schwere ökonomische und soziale Lasten. Insbesondere die faktische Enteignung vieler Bürger durch die Hyperinflation und die nach dem Versailler Vertrag geforderten Reparationen erwiesen sich als – nicht zuletzt psychologische – Belastung und lieferten den Gegnern der Republik Munition für ihre Agitation gegen die „Erfüllungspolitik“.
  • Da die demokratischen Politiker im Kaiserreich von der Führung der Staatsgeschäfte ausgeschlossen waren, stützten sie sich in Militär, Verwaltung und Justiz weiterhin auf das vorhandene Personal, das die republikanische Staatsform und die Demokratie jedoch weitgehend ablehnte. Mit Ausnahme Preußens fand keine grundlegende Demokratisierung der Beamtenschaft statt. Symptomatisch dafür waren die vielfach politisch motivierten Urteile der Justiz: Rechte Straftäter konnten mit wesentlich milderen Urteilen rechnen als linke.
  • Auch große Teile der Bevölkerung lehnten bürgerliche Demokratie und Republik ab: Konservative und Rechtsextreme glaubten an die Dolchstoßlegende, nach der nicht die kaiserliche, sondern die neue demokratische Regierung für die Kriegsniederlage und den als demütigend empfundenen Friedensvertrag von Versailles verantwortlich gewesen sei. Auf der Linken hatten die Kämpfe während der Novemberrevolution zu einer unversöhnlichen Haltung der Kommunisten gegenüber den Sozialdemokraten geführt, die sie von einem gemeinsamen Vorgehen gegen die Feinde der Republik abhielten.

Die Weimarer Verfassung galt zu ihrer Zeit als eine der fortschrittlichsten überhaupt. Sie war nach der Märzrevolution von 1848 der zweite – und erste erfolgreiche – Versuch, eine liberale Demokratie in Deutschland zu etablieren. Die schon unter Zeitgenossen verbreitete These, der Staat von Weimar sei eine „Demokratie ohne Demokraten“ gewesen, ist nur bedingt richtig, weist aber auf ein wesentliches Problem hin: Es gab keinen tragfähigen Verfassungskonsens, der alle Teile des politischen Spektrums von rechts bis links eingebunden hätte.

Die meisten politischen Parteien hatten ihre ideologische Ausrichtung von ihren unmittelbaren Vorgängern im Kaiserreich übernommen und vertraten weitgehend die Interessen ihrer jeweiligen Klientel. Die Aufteilung nach Interessengruppen und Sozialmilieus wie Arbeiterbewegung oder Katholiken wurde als Partikularismus gescholten. Meist war im Reichstag eine Vielzahl von bis zu 17 verschiedenen Parteien vertreten, selten waren es weniger als elf.

In 14 Jahren gab es 20 Kabinettswechsel. Elf Minderheitenkabinette waren von der Duldung durch Parteien abhängig, die nicht zur Regierungskoalition gehörten. Seit 1930 regierte man vor allem mit Hilfe von Notverordnungen anstelle von Gesetzen. In den letzten Monaten der Republik, seit Sommer 1932, verfügten die republik- und demokratiefeindlichen Parteien (NSDAP, rechtskonservative DNVP und die Kommunistische Partei Deutschlands) gemeinsam über eine absolute Mehrheit im Reichstag, dem Parlament. Dem NSDAP-Führer Hitler gelang es 1933, eine Koalition mit konservativen Kräften zu bilden und in kurzer Zeit seine Diktatur durchzusetzen.

Inhaltsverzeichnis

Bezeichnung

Zeitgenössische Befürworter und Gegner der Republik sprachen vor allem von der Deutschen Republik. Die beiden sozialdemokratischen Parteien wollten in der Nationalversammlung 1919 diese Bezeichnung auch als Staatsnamen durchsetzen, weil sie den staatlichen Neuanfang betonen wollten und das Wort Reich wegen des darin mitschwingenden imperialen Anspruchs einen schlechten Klang im Ausland habe. Die liberalen Parteien, auch der Verfassungsrechtler Hugo Preuß wollten dagegen die Tradition des Staatsnamens Deutsches Reich beibehalten. Dem stimmten die Vertreter des Zentrums und die Deutschnationalen zu. Später allerdings vertraten Teile der Rechten die Auffassung, die Republik habe den alten Namen nicht verdient. Der erste Verfassungsartikel Das Deutsche Reich ist eine Republik war also ein Kompromiss.

Die Verbindung mit dem Stadtnamen Weimar wurde zunächst nur im Zusammenhang mit der Verfassung verwendet. Erst 1929, zu deren zehnjährigem Jubiläum, sprachen rückwärtsgewandte Konservative, der Nationalsozialist Adolf Hitler und auch das Organ der Kommunisten von der Weimarer Republik. 1932 tauchte dieser Ausdruck aber auch in der republiktreuen Vossischen Zeitung auf.

Frühe Rückschauen auf die Republik verwendeten den Begriff ebenfalls selten. Arthur Rosenbergs Werk von 1935 hieß Geschichte der deutschen Republik. Spätere Neuausgaben dieses und anderer Bücher nutzten die Bezeichnung „Weimarer Republik“ im Titel oder im Untertitel. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg setzte sie sich in Publizistik und historischer Forschung allgemein durch. 1946 erschien das erste Werk mit dem Titel Weimarer Republik. Nach Gründung der Bundesrepublik wurde diese in analoger Anlehnung an den Ort der Verfassungsgebung vielfach als Bonner Republik, mitunter auch als „Zweite Republik“, im Gegensatz zur „Ersten Republik“ von Weimar, bezeichnet. Heute dienen die Begriffe Weimarer Republik, Bonner Republik und Berliner Republik der Unterscheidung zwischen den drei demokratischen Geschichtsepochen Deutschlands.[4]

Entwicklung der Weimarer Republik

Gründung der Republik 1918/1919

Hauptartikel: Novemberrevolution

Kurz vor Ausrufung der Republik: Der SPD-Politiker Philipp Scheidemann spricht aus einem Fenster der Reichskanzlei zum Volk, 9. November 1918
Scheidemann ruft auf dem Westbalkon (zweites Fenster nördlich des Portikus) des Reichstages die Republik aus.

Die Weimarer Republik ging am Ende des Ersten Weltkrieges aus der Novemberrevolution hervor, in deren Verlauf die meisten deutschen Großstädte durch Arbeiter- und Soldatenräte übernommen wurden und die zur Ausrufung der Republik am 9. November 1918 durch die rivalisierenden Sozialisten und Sozialdemokraten führte.

Bereits nach Ausbruch der russischen Februarrevolution 1917 war es in Deutschland zu ersten organisierten Streiks gekommen. Im März und April 1917 beteiligten sich daran etwa 300.000 Rüstungsarbeiter. Tiefere Ursachen der Revolution waren die sozialen Spannungen im Kaiserreich, dessen vordemokratische Struktur und die Reformunfähigkeit seiner Machteliten. Der mit Kriegsbeginn eingetretene Burgfrieden, der die seit den Zeiten des Sozialistengesetzes ausgegrenzten Sozialdemokraten einschloss, stand seit der Gründung der USPD zunehmend in Frage. Um 1900 galt die deutsche Sozialdemokratie als führende Kraft der internationalen Arbeiterbewegung und trat offen für eine republikanische Staatsform ein. Trotzdem hatte sie 1914 den Kriegskrediten zugestimmt und mit Lohn- und Streikverzicht die volle Mobilmachung des deutschen Heeres ermöglicht. Mit abnehmender Siegeszuversicht und angesichts von Versorgungsnöten schwanden die gesellschaftliche Integrationskraft der Monarchie und das Prestige der militaristischen Herrschaftsordnung des Kaiserreiches und soziale und politische Spannungen nahmen zu. Die deutsche Republik war als innenpolitischer Impuls das Ergebnis der politischen und militärischen Niederlage.

Vor Ausbruch der Novemberrevolution hatte die letzte Regierung des Deutschen Kaiserreiches unter Prinz Max von Baden mit den Oktoberreformen selbst noch die Parlamentarisierung der Reichsverfassung vorgenommen, um außenpolitisch die Siegermächte zu günstigen Friedensbedingungen zu bewegen. Vor allem die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) war bereit, in letzter Minute die Regierungsverantwortung zu übernehmen. Aus Sicht der SPD-Führung erfüllte die Oktoberreform alle ihr wichtigen verfassungsrechtlichen Ziele. Friedrich Ebert betrachtete den 5. Oktober daher als „Geburt der deutschen Demokratie“ und hielt eine Revolution nach dem freiwilligen Machtverzicht des Deutschen Kaisers für überflüssig. Die Reformen hin zu einer parlamentarischen Demokratie waren außerdem eine Vorbedingung für Friedensverhandlungen seitens der Alliierten, insbesondere des US-Präsidenten Woodrow Wilson. Er hatte auf das deutsche Waffenstillstandsgesuch im Oktober 1918 drei Antwortnoten geschickt. Darin forderte er als Vorbedingungen für Verhandlungen darin den Rückzug Deutschlands aus allen besetzten Gebieten, die Einstellung des U-Boot-Kriegs und – wenn auch verklausuliert – die Abdankung des Kaisers.

Nach der dritten Wilson-Note vom 23. Oktober bezeichnete General Erich Ludendorff die Bedingungen der Alliierten plötzlich als unannehmbar. Er forderte nun, den Krieg wieder aufzunehmen, den er einen Monat zuvor für verloren erklärt hatte. Dabei hatte erst das auf sein Verlangen abgegebene Waffenstillstandsgesuch der Entente die ganze militärische Schwäche des Reichs enthüllt. Die deutschen Truppen hatten sich auf das nahe Kriegsende eingestellt und drängten darauf, nach Hause zu kommen. Ihre Kampfbereitschaft war kaum neu zu wecken, und Desertionen häuften sich. Die Entscheidung der kaiserlichen Marineleitung, nach Bekanntmachung des Waffenstillstandsgesetzes noch eine Schlacht mit der britischen Flotte zu suchen, löste den Kieler Matrosenaufstand und die Novemberrevolution aus. Abordnungen der Matrosen schwärmten seit dem 4. November in alle größeren deutschen Städte aus. Am 6. November war Wilhelmshaven in ihrer Hand; am 7. November erfasste die Revolution alle größeren Küstenstädte sowie Hannover, Braunschweig, Frankfurt am Main, Stuttgart und München. Dort zwang ein Arbeiter- und Soldatenrat den letzten bayerischen König Ludwig III. zum Thronverzicht. Kurt Eisner von der USPD rief in Bayern als erstem Land des Reiches die Republik aus. Auch in den übrigen deutschen Staaten dankten in den Tagen darauf alle regierenden Fürsten ab.

Am 9. November 1918 gab Max von Baden gegen 12 Uhr eigenmächtig die Abdankung Kaiser Wilhelms II. bekannt, übergab dem Vorsitzenden der Mehrheitssozialdemokraten, Friedrich Ebert, eine Stunde später das Reichskanzleramt und trat selbst zurück. Am gleichen Tag gegen 14 Uhr rief Philipp Scheidemann eine demokratische Deutsche Republik aus. Ungefähr zeitgleich proklamierte der Sprecher des Spartakusbundes Karl Liebknecht im Berliner Tiergarten und etwa zwei Stunden später nochmals vom Berliner Stadtschloss aus die Freie Sozialistische Republik. Am Abend des Tages sicherte sich Friedrich Ebert die Unterstützung der neuen Obersten Heeresleitung unter General Wilhelm Groener (Ebert-Groener-Pakt). Der am Folgetag gebildete sechsköpfige Rat der Volksbeauftragten, die provisorische Regierung aus je drei MSPD- und USPD-Vertretern unter Eberts Vorsitz, geriet in einen inneren Konflikt, der die zukünftige Staatsform betraf. Die radikalere USPD forderte eine Revolution und einen Sozialstaat. Die MSPD jedoch strebte rasche Neuwahlen zu einer Verfassunggebenden Versammlung an, die die Idee der Demokratie als Grundlage haben sollte.

Auf dem Berliner Reichsrätekongress vom 16. bis zum 21. Dezember 1918 entschied sich eine deutliche Mehrheit der Delegierten gegen eine sofortige Sozialisierung (344 zu 98 Stimmen) und für frühestmögliche Wahlen zur Nationalversammlung (ca. 400 zu 50 Stimmen).[5] Gleichwohl hielten der Spartakusbund und ihm nahestehende Gruppen der Rätebewegung, z. B. Revolutionäre Obleute, am Ziel einer Räterepublik fest.

Am 29. Dezember zerbrach die Übergangsregierung am Streit um das Vorgehen Eberts in den Weihnachtsunruhen, bei denen es zu Schießereien mit Toten gekommen war. Daraufhin beauftragte Ebert am 7. Januar 1919 Gustav Noske mit dem militärischen Schutz seiner Restregierung. Dieser ließ den sogenannten Spartakusaufstand gegen die Entmachtung des arbeiterfreundlichen Berliner Polizeipräsidenten vom 8. bis 10. Januar 1919 mit Hilfe der Reichswehr und Freikorps niederschlagen. Im Verlauf der gegenrevolutionären „Säuberungen“ durch diese Truppen wurden Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht am 15. Januar 1919 von Angehörigen der Garde-Kavallerie-Schützen-Division ermordet.

Krisenjahre

Von Anfang an musste sich die junge Republik mit den Angriffen der extremen Rechten und Linken auseinandersetzen. Die Linke warf den Sozialdemokraten wegen ihres Zusammengehens mit den alten Eliten Verrat an den Idealen der Arbeiterbewegung vor; die Rechte machte die Anhänger der Republik für die Niederlage im Ersten Weltkrieg verantwortlich, verunglimpfte sie als „Novemberverbrecher“ und unterstellte ihnen, sie hätten das im Felde unbesiegte deutsche Heer mit der Revolution von hinten erdolcht (→ Dolchstoßlegende).

Kapp-Putsch 1920 in Berlin: Soldaten hissen die Kriegsflagge der kaiserlichen Marine, die sie dem demokratischen Schwarz-Rot-Gold vorziehen

Der Kapp-Putsch vom März 1920 stellte die Republik auf eine erste Bewährungsprobe. Freikorps (welche aufgrund der Forderungen des Versailler Vertrages aufgelöst werden sollten) besetzten unter der Führung von General von Lüttwitz das Berliner Regierungsviertel und ernannten den ehemaligen preußischen Generallandschaftsdirektor Wolfgang Kapp zum Reichskanzler. Die legale Regierung zog sich zunächst nach Dresden und anschließend nach Stuttgart zurück und rief von dort aus zum Generalstreik gegen die Putschisten auf. Der Putsch scheiterte rasch; entscheidend für die Niederlage war die Weigerung der Ministerialbürokratie, den Anordnungen Kapps Folge zu leisten. Die Reichswehr hatte sich hingegen abwartend verhalten (Hans von Seeckt: „Reichswehr schießt nicht auf Reichswehr“). Sie verhielt sich dabei nicht entsprechend dem Ebert-Groener-Pakt. Die Regierung konnte sich der Unterstützung durch die Reichswehr nicht sicher sein.

Nahezu gleichzeitig mit dem Kapp-Putsch erschütterte ein kommunistischer Aufstandsversuch das Ruhrgebiet; er wurde von Reichswehr und Freikorps blutig niedergeschlagen, ebenso weitere Aufstände in Mitteldeutschland, Thüringen und Hamburg.

Am 16. April 1922 vereinbarten Deutschland und die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik (Gründungsmitglied der Ende des Jahres neu gegründeten Sowjetunion) im Vertrag von Rapallo diplomatische und wirtschaftliche Beziehungen, militärische Zusammenarbeit und einen Verzicht auf Entschädigungszahlungen. Der Vertrag verärgerte die Westmächte, insbesondere Frankreich.

Nachdem am 26. August 1921 der Unterzeichner des Waffenstillstandsabkommens und Finanzminister Matthias Erzberger einem Attentat zum Opfer gefallen war, ermordeten rechtsextreme Offiziere aus der Organisation Consul den für den Rapallo-Vertrag verantwortlichen Außenminister Walther Rathenau am 24. Juni 1922. Rathenau war einer der bedeutendsten Politiker beim Aufbau der Weimarer Republik und gleichzeitig eine der wenigen intellektuellen Integrationsfiguren. Der Mordanschlag stürzte den jungen Staat sowohl innen- als auch außenpolitisch in eine schwere Krise, als Reaktion wurde ein Gesetz zum Schutze der Republik verabschiedet. Es bezweckte die Ausschaltung der Freikorps-Nachfolgerorganisationen, erreichte dieses Ziel aber nicht.

Ein Verzug bei den Reparationszahlungen führte Anfang 1923 zur Ruhrbesetzung, in deren Zusammenhang dann im Rheinland und in der Pfalz separatistische Bewegungen mit der kurzfristigen Gründung der Rheinischen Republik auftraten. Der von der Regierung ausgerufene passive Widerstand verursachte stark steigende Kosten, die der parteilose Reichskanzler Wilhelm Cuno durch vermehrten Geldumlauf zu decken versuchte. Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden der Ruhrbesetzung belief sich auf 3,5 bis 4 Milliarden Goldmark. Der Wert der Papiermark fiel immer schneller.

Geldscheine zu einer Million Mark, als Notizblock verwendet, Oktober 1923

Am 3. September 1923 stand der Wechselkurs für einen US-Dollar noch bei knapp zehn Millionen Mark, Ende des Monats waren es dann schon 160 Mio. Mark. Wenig später kostete ein Dollar Milliarden- und dann Billionenbeträge. Aus der Inflation, die schon während der Kriegszeit eingesetzt hatte, wurde eine Hyperinflation. Der neue Reichskanzler Gustav Stresemann (DVP) beendete schließlich den passiven Widerstand im Ruhrgebiet und löste das Problem der Inflation durch eine neue Währung. Die Einführung der Rentenmark (1 Rentenmark = 1 Billion Papiermark bei 4,20 Rentenmark für den Dollar) beendete diese Entwicklung. Zu den Verlierern der Inflation gehörten vor allem die kleinen Sparer und Rentenbezieher. Sachwertbesitzer und Industrielle (wie Hugo Stinnes), die Kredite mit entwertetem Geld zurückzahlen konnten, profitierten. Auch Landwirte gehörten zu den Gewinnern, da ihre Schulden an Wert verloren (siehe auch: Deutsche Inflation 1914 bis 1923).

Nach der Niederschlagung der Münchner Räterepublik wurde das Land Bayern zu einem Sammelbecken von rechtskonservativen und nationalsozialistischen Kräften; von dieser „Ordnungszelle“ aus erstrebten sie die Befreiung Deutschlands vom „marxistischen Chaos“. Das Ende des Widerstandes gegen die Ruhrbesetzung diente der bayerischen Regierung als Vorwand, Gustav Ritter von Kahr zum Generalstaatskommissar mit diktatorischen Vollmachten nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung zu ernennen. Dieser und der bayerische Wehrkreiskommandeur Otto von Lossow spielten eine zweideutige Rolle im von Hitler nach italienischem Vorbild geplanten „Marsch auf Berlin“. Als Reaktion auf diesen Putschversuch (Hitler-Ludendorff-Putsch) zur Errichtung einer Rechtsdiktatur verhängte Reichspräsident Ebert den Ausnahmezustand (Art. 48 Abs. 2). General Hans von Seeckt, der Chef der Heeresleitung, der mit Gustav Ritter von Kahr sympathisierte, konnte eine sogenannte „Reichsexekution“ (Art. 48 Abs. 1) allerdings verhindern.

Goldene Zwanziger

Hauptartikel: Goldene Zwanziger

Nicht zuletzt in der Kultur- und Alltagsgeschichte spricht man von den „Goldenen Zwanzigern“. Tanztee mit Jazzband, Berliner Hotel „Esplanade“ 1926

Trotz aller Spannungen und Konflikte in der jungen Republik schien die Demokratie zunehmend erfolgreich. Die Neuordnung der Währung und die im Rahmen des Dawes-Plans ins Land strömenden US-amerikanischen Kredite leiteten eine Phase relativer wirtschaftlicher und politischer Stabilisierung ein, die so genannten Goldenen Zwanziger Jahre. Dazu trug bei, dass Stresemann unter wechselnden Regierungen Außenminister blieb und mit seinem französischen Kollegen Aristide Briand eine erste noch vorsichtige Politik der Annäherung einleitete. Gleichzeitig versuchte er, schrittweise eine Revision des Versailler Vertrages zu erreichen und Deutschland wieder zu einem gleichberechtigten Partner in der internationalen Gemeinschaft zu machen. Die Aufnahme in den Völkerbund und die Verträge von Locarno sind als erste Erfolge auf diesem Wege anzusehen. Mit dem Berliner Vertrag, der ein deutsch-sowjetisches Freundschafts- und Neutralitätsbündnis darstellte, versuchte der Reichsaußenminister Befürchtungen über eine einseitige deutsche Westbindung entgegenzuwirken. Solche Sorgen hatte es in der Sowjetunion und auch in Deutschland selbst gegeben.

Weitere Stationen auf dem Weg der Aussöhnung mit den ehemaligen Kriegsgegnern bildeten die Unterzeichnung des Briand-Kellogg-Pakts, der die Ächtung des Kriegs als Instrument der Politik zum Inhalt hatte, und – trotz erheblicher Widerstände von rechter Seite, die in einem Volksbegehren mündeten – die Annahme des Young-Plans, der die Reparationsfrage endgültig regelte und Voraussetzung für die vorzeitige Räumung des Rheinlands von alliierter Besatzung war.

Auch stärkte der Abschluss von Wirtschaftsverträgen mit Ungarn, Rumänien und Bulgarien im Jahr 1927 das Ansehen der Weimarer Republik im Ausland.

Kommunisten demonstrieren Stärke: Zug des „Rotfrontkämpferbundes“, Berlin-Wedding 1927

Innenpolitisch gelang es, die republikfeindliche Deutschnationale Volkspartei (DNVP) in die Regierungsverantwortung einzubinden. Bei der Reichstagswahl im Dezember 1924 erhielten die völkischen Parteien mit 0,9 Millionen Stimmen eine Million Stimmen weniger als noch im Mai. Auch die Wahl des greisen Generalfeldmarschalls Paul von Hindenburg zum Reichspräsidenten (→ Reichspräsidentenwahl 1925), die nach dem plötzlichen Tod Friedrich Ebert notwendig geworden war, wirkte nicht unmittelbar republikgefährdend. Hindenburg hatte sich zwar vor der Wahl die Zustimmung des abgedankten Kaisers Wilhelm II. eingeholt, den Wahlkampf mit nationalistischen und anti-sozialdemokratischen Argumenten geführt und sich so gegen Wilhelm Marx durchgesetzt, den Kandidaten der Weimarer Koalition. Seine Amtsführung war jedoch verfassungsgemäß und bot eine Chance, die Konservativen nachträglich mit der Republik auszusöhnen. Allerdings war Hindenburgs Wahl Ausdruck einer politischen Gewichtsverschiebung nach rechts. Dies zeigte sich unter anderem an der von ihm 1926 erlassenen Flaggenverordnung, die es deutschen Auslandsvertretungen erlaubte, neben der schwarz-rot-goldenen Reichsflagge die schwarz-weiß-rote Handelsflagge des Kaiserreichs zu hissen. Im selben Jahr wandte er sich gegen den Entwurf eines von der Verfassung angekündigten Ausführungsgesetzes zum Artikel 48 der Verfassung, das seine präsidialen Vollmachten beschränkt hätte.

Propagandawagen zur Fürstenenteignung 1926

Zu einer heftigen Auseinandersetzung kam es 1925 und 1926 um die Behandlung des Vermögens der bis 1918 regierenden Fürstenhäuser (→ Fürstenenteignung). Dieses Vermögen war im Zuge der Revolution beschlagnahmt aber nicht enteignet worden. Es kam zu Gerichtsverfahren, in denen die noch immer monarchistisch geprägte Justiz eher zugunsten der Fürstenhäuser urteilte. Die DDP brachte daraufhin im Reichstag einen Gesetzentwurf ein, der den einzelnen Ländern die Regelung der Auseinandersetzungen unter Ausschluss des Rechtsweges gestattet hätte. Die KPD machte daraufhin das erste Mal in der Weimarer Republik von der Möglichkeit Gebrauch, ein Gesetz durch Volksbegehren und Volksentscheid zu erreichen, die SPD schloss sich ihr an. Der Gesetzentwurf der KPD sah eine entschädigungslose Enteignung der Fürstenhäuser zu Gunsten Bedürftiger vor. Der Entwurf erhielt beim Volksbegehren mit über 12 Millionen Unterschriften, die Zustimmung von fast einem Drittel der Stimmberechtigten. Da der Reichstag den Gesetzesentwurf ablehnte, kam es zu einem Volksentscheid, bei dem die Mehrheit der Stimmberechtigten benötigt wurde. Bei dem Entscheid scheiterte der Entwurf, da er nur von 36,4 % der Stimmberechtigten (14,46 Mio. Stimmen, Hindenburg hatte bei seiner Wahl 14,66 Mio. Stimmen erhalten) unterstützt wurde. Allerdings hatten auch nur 1,56 % der Wähler mit Nein gestimmt. Ein Problem bei der Abstimmung war der Aufruf der rechten Parteien zum Wahlboykott, sodass die Wahl nicht mehr geheim war, da man bei einer Stimmabgabe von einer Unterstützung des Vorschlags ausgehen konnte. Aus diesem Grund nahmen, vor allem im ländlichen Raum, Stimmberechtigte aus Furcht nicht am Volksentscheid teil. Der Volksentscheid führte zu einer Beteiligung großer Bevölkerungsteile an einer wichtigen Entscheidung, war aber auch eine Misstrauenserklärung an das parlamentarische System und destabilisierte dieses weiter. Auf diesen Effekt zielten später die rechten Parteien bei ihrem Volksbegehren.

Insgesamt brachten auch diese Jahre nur eine relative, keine absolute Stabilisierung. Nur zwei Regierungen besaßen in dieser Zeit Mehrheiten im Parlament, und selbst sie stützten sich auf Koalitionen, die stets in der Gefahr waren, auseinanderzubrechen. Keine Regierung überstand eine komplette Legislaturperiode. Die Parteien fühlten sich weniger dem Allgemeinwohl als vielmehr ihrer Klientel oder dem eigenen Erfolg verpflichtet. Auch die Weichen für die Wirtschaftskrise wurden in diesen Jahren gestellt, da es im Außenhandel ein Ungleichgewicht gab, das durch kurzfristige Auslandkredite ausgeglichen wurde. Als diese Kredite infolge des New Yorker Börsenkrachs 1929 abgezogen wurden, brach die deutsche Wirtschaft zusammen.

Untergang ab 1929

Verfassungsfeier im Berliner Stadion, 11. August 1929

Alle Hoffnungen auf eine langfristige Stabilisierung der ersten deutschen Demokratie erwiesen sich als vergeblich. Der Tod Gustav Stresemanns im Oktober 1929 markiert den Anfang vom Ende der Weimarer Republik. In der DNVP hatten sich die stramm antirepublikanischen Kräfte um den Medienzaren Alfred Hugenberg durchgesetzt, der zusammen mit Adolf Hitler und Franz Seldte vom Stahlhelm („bewaffneter Arm“ der DNVP) 1929 einen erfolglosen Volksentscheid gegen den Young-Plan initiierte.

Die Weltwirtschaftskrise traf Deutschland härter als andere europäische Staaten; ihre Folgen führten zu einer Radikalisierung der Politik. Nach dem Schwarzen Donnerstag, dem Zusammenbruch der New Yorker Börse am 24. Oktober 1929, erhielt Deutschland kaum noch Auslandskredite. Daraufhin brach die deutsche Wirtschaft ein, die ohnehin schon unter geringer internationaler Wettbewerbsfähigkeit und einem dadurch hervorgerufenen hohen Handelsbilanzdefizit und den Reparationen zu leiden hatte. Die Krise in der Exportwirtschaft griff schnell auf die Binnenkonjunktur über. Durch die einsetzende Massenarbeitslosigkeit verschlechterte sich die soziale und wirtschaftliche Lage dramatisch. Am Ende der Weimarer Republik im Jahr 1933 zählte man insgesamt sechs Millionen offizielle Arbeitslose, dies entsprach einer Quote von etwas mehr als 30 %. Nur noch 12 Millionen Menschen arbeiteten regulär. Viele lebten am Existenzminimum. Dies ging einher mit einer Dauerregierungskrise ab Juni 1932. Parlament, Regierung und Reichspräsident arbeiteten mehr gegen- als miteinander. Es kam zu Neuwahlen und Kabinettskrisen in rascher Folge, bei denen die radikalen Parteien, allen voran die NSDAP, immer mehr Zulauf erhielten.

Kabinett Brüning

Im März 1930 zerbrach die von dem Sozialdemokraten Hermann Müller geführte Große Koalition über der Frage einer geringfügigen Beitragserhöhung für die Arbeitslosenversicherung. Reichspräsident Hindenburg ernannte den Zentrumspolitiker Heinrich Brüning zum Kanzler. Da das Ernennungsrecht nach Art. 53 WRV beim Reichspräsidenten lag, war ein Präsidialkabinett, also eine Minderheitsregierung möglich, die nur auf das Vertrauen des Präsidenten und dessen Notstandsvollmachten gestützt war (gesetzesvertretendes Notverordnungsrecht nach Art. 48 Abs. 2 und Befugnis zur Auflösung des Reichstags nach Art. 25 WRV). Ein solches Präsidialkabinett wurde unter Brünings Führung etabliert. Zu dieser Entscheidung hatte das Fehlen einer arbeitsfähigen Regierung ebenso beigetragen wie die mangelnde Konsensfähigkeit der Parteien. Dass tatsächlich alle Verhandlungsspielräume erschöpft waren, wurde jedoch bezweifelt. Auch wurden nur die Minister der SPD ausgewechselt, was auf einen vom Präsidenten gewünschten und geplanten Schwenk nach rechts hindeutet.

Gautreffen der Nationalsozialisten, 1931 in Braunschweig

Die Wahlen vom September 1930 brachten den Nationalsozialisten einen erdrutschartigen Zuwachs: sie konnten ihre Stimmenzahl auf 18,3 % steigern und wurden damit zur zweitstärksten Partei. Jetzt gab es nicht einmal mehr eine Mehrheit für eine Große Koalition im Reichstag, der zunehmend zum Forum für die Agitation rechter und linker Gegner der Republik wurde.

Eine erste Welle von Kündigungen ausländischer Kredite war die Folge. Auch dies verschärfte die Wirtschaftskrise weiter. Bei sinkenden Steuereinnahmen und gleichbleibenden Kriegslasten (Reparationen, Kriegsrenten) konnte der Reichshaushalt nur durch massive Steuererhöhungen und Lohnkürzungen ausgeglichen werden. Die Kriegslasten betrugen 1930 insgesamt 47,5 % des ordentlichen Reichshaushalts. Die abbröckelnde Binnennachfrage verstärkte die Wirtschafts- und Sozialkrise. 1930 verlangten die Arbeitgeber im Bergbau 12,5 % Lohnverzicht von den Arbeitnehmern, was die Gewerkschaften im Herbst des Jahres ablehnten. Am 29. Dezember scheiterten die Tarifverhandlungen. Die Regierung Brüning hatte sich bereits zuvor klar auf die Seite der Arbeitgeber gestellt und drohte mit staatlichen Maßnahmen gegen mögliche Arbeitskämpfe. Zum 15. Januar 1931 kündigte der Zechenverband 295.000 Arbeitern, die teilweise zu schlechteren Bedingungen wieder eingestellt werden sollten. Auf Seiten der Gewerkschaften bereitete man sich auf gewaltsame Auseinandersetzungen vor. Die Regierung setzte per Notverordnung eine Schlichtungskommission ein, die Tarife auch gegen den Willen der Tarifparteien festlegen konnte. Am 10. Januar verfügte diese Kommission eine Kürzung der Löhne um sechs Prozent und eine Rücknahme der Massenkündigung. Dennoch kam es zu Streiks und Aussperrungen. In den folgenden Monaten wurden die Löhne durch Notverordnungen weiter gekürzt, was die Not der Bevölkerung vor allem im Ruhrgebiet weiter vergrößerte.

Das Vertrauen in die Demokratie und die Republik sank. Viele machten die Republik für die schlechte Wirtschaftslage verantwortlich, zumal die Reichsregierung im Verlauf des Jahres 1930 mehrfach neue Steuern erhob, um die Staatsaufgaben erfüllen zu können. Die Rufe nach einem „starken Mann“, der das Deutsche Reich wieder zu alter Größe und Ansehen bringen sollte, wurden lauter.

Auf diese Forderungen gingen besonders die Nationalsozialisten ein, die mittels gezielter Propaganda und der Konzentration auf die Person Hitlers ein solches Bild der Stärke suggerierten. Sie verstanden es, die Massen durch Großveranstaltungen für sich zu gewinnen, und nutzten modernste Wahlkampfmittel, z. B. die konsequente Emotionalisierung. Hitlers Angriffe richteten sich gegen alles, was mit dem „Weimarer System“ in Verbindung gebracht wurde – vom Parteiensystem, bestehend aus verschiedenen relativ kleinen Parteien und Splitterparteien, bis hin zum eigentlichen demokratisch-parlamentarischen Prinzip. Die wenig erfolgreiche antisemitische Propaganda der NSDAP wurde demgegenüber deutlich zurückgefahren.

Aber nicht nur der rechte Flügel Deutschlands erstarkte, sondern auch der linke. Die republikfreundlichen Sozialdemokraten verloren im Gegensatz zu den Liberalen kaum Stimmen, die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) konnte sogar Stimmen gewinnen und wurde zu einer bedeutenden Macht im Parlament und auf der Straße. Denn längst hatte sich der Kampf, ausgehend von den Kampforganisationen der NSDAP (SA) und der KPD (Roter Frontkämpferbund, seit dem Verbot 1929 in der Illegalität aktiv), auf die Straße verlagert, wo sich bürgerkriegsähnliche Szenen abspielten. Daran hatten selbst die republikanisch gesinnten Kräfte mit einem eigenen Kampfverband, dem sozialdemokratisch dominierten Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold (später Eiserne Front), Anteil. Auch diese chaotischen Gewaltszenen spielten letztlich – obwohl diese oft dafür verantwortlich waren – den Nationalsozialisten in die Hände, da Hitler immer häufiger als „letzte Karte“ ins Spiel gebracht wurde, der die geordneten Verhältnisse wiederherstellen würde. Um eine weitere Stärkung der radikalen Flügelparteien zu verhindern, tolerierte die SPD seit Oktober 1930 im Reichstag weitgehend die auf Kürzung der Sozialausgaben basierende Spar- und Deflationspolitik Brünings, welche aber die wirtschaftliche Krise kurzfristig noch verschärfte.

Harzburger Front 1931

Am 11. Oktober 1931 vereinigte sich die nationalistische Rechte kurzzeitig zur Harzburger Front. Als Reaktion bildeten die republiktreuen Organisationen unter dem Fahnensymbol der drei Pfeile die Eiserne Front. 1932 standen Wahlen zum Amt des Reichspräsidenten an. Bezeichnend für die Situation der Republik ist, dass keiner der Kandidaten, Thälmann, Hitler und Hindenburg, ein Demokrat war. Die Parteien der Mitte bis zur SPD unterstützten Hindenburg, um einen Erfolg Hitlers zu verhindern. Brüning hatte sich mit seinem Verbot der SA und der Osthilfeverordnung, die von den ostpreußischen Grundbesitzern – zu denen auch Hindenburg gehörte – stark kritisiert wurde, beim Reichspräsidenten in Misskredit gebracht. Hindenburg nahm ihm zudem übel, dass er auf sein Betreiben auch von den Anhängern der SPD zum Reichspräsidenten gewählt worden war. Er entzog ihm sein Vertrauen, und Brüning, der aufgrund seiner Sparpolitik in der Bevölkerung ohnehin kaum Rückhalt besaß, musste zurücktreten. Der Kanzler wurde nach eigenem Bekunden „hundert Meter vor dem Ziel“ gestürzt, da seine Deflationspolitik noch keine Wirkung entfalten konnte. Auch sein Ziel der Gleichberechtigung Deutschlands und der endgültigen Aufhebung der Reparationen hatte er nicht erreicht.

Siehe auch: Kabinett Brüning I, II

Kabinett von Papen

Sein Nachfolger Franz von Papen ersuchte Hindenburg sofort um Auflösung des Parlaments. Er wollte die Unterstützung der Nationalsozialisten und hob dafür das Verbot der SA wieder auf. Im sechsten Reichstag, der im Juli 1932 gewählt wurde, hatten die Nationalsozialisten 230 und die Kommunisten 89 von 608 Mandaten. Die beiden extremen Flügelparteien hatten damit eine negative Mehrheit erreicht, die jede parlamentarische Arbeit unmöglich machte. Papen löste den gerade erst gewählten Reichstag, nach einem mit großer Mehrheit gegen ihn gerichteten Misstrauensvotum, durch eine vorbereitete Order Hindenburgs wieder auf. Am 16. Juni 1932 hob Hindenburg das unter Brüning verhängte Verbot der SA und der SS auf. Im Sommer 1932 verstaatlichte die Regierung Papen den Rundfunk und öffnete ihn für die Wahlkampfwerbung der Parteien, darunter die NSDAP aber nicht für die KPD, und schuf damit für die Übernahme des Rundfunks durch die Nationalsozialisten günstige Voraussetzungen.[6] Am 20. Juli setzte Papen in einer illegalen Handlung die Regierung von Preußen ab, die letzte Bastion der Republik. Als Vorwand für diesen häufig als Staatsstreich bezeichneten Preußenschlag diente das angebliche Versagen der preußischen Polizei am „Altonaer Blutsonntag“ (Straßenkämpfe zwischen SA und Kommunisten).

Die Neuwahlen vom November desselben Jahres brachten zwar einen Rückgang der Stimmen für die NSDAP, aber wiederum keine regierungsfähige Mehrheit. Papen trat zurück, nachdem ihm klar geworden war, dass er die Unterstützung der Reichswehr bei der Absicherung einer Diktaturregierung nicht besaß. Zudem hatte es der Reichstag aufgrund eines Verfahrensfehlers Papens geschafft, ihm rechtlich wirkungslos aber öffentlichkeitswirksam das Misstrauen auszusprechen. Aufgrund der fehlenden Unterstützung des Reichswehrministers Kurt von Schleicher, die im Zuge einer militärischen Simulation eines möglichen Aufstandes (dem „Planspiel Ott“) sichtbar geworden war, verweigerte Hindenburg die geforderte Auflösung des Reichstags ohne Festsetzung von Neuwahlen. Diese Ausschaltung des Parlaments, gestützt auf das Argument des Staatsnotstands, hätte einen offensichtlichen Verfassungsbruch dargestellt.

Siehe auch: Kabinett Papen

Kabinett von Schleicher

General Kurt von Schleicher geht zur Wahl, 5. März 1933

Papens Nachfolger wurde General Kurt von Schleicher, der bis dahin im Hintergrund die Fäden gezogen hatte und für Papens Sturz verantwortlich war. Doch auch sein Konzept, einen Ausweg aus der Krise zu finden, scheiterte. Er hatte eine breite „Querfront“ von den Gewerkschaften bis zum linken Flügel der NSDAP um Gregor Strasser erstrebt. Anders als Papen setzte er nicht auf restaurative Verfassungsreformen, sondern auf sozialen Ausgleich. Am 28. Januar 1933 musste auch Schleicher zurücktreten, nachdem er zuletzt selbst von Hindenburg erfolglos die Ausrufung des Staatsnotstands, nach dem er aber vermutlich im Gegensatz zu Papen wieder zur Demokratie zurückkehren wollte, gefordert hatte. Schleicher selbst war kein Demokrat, sein Verhältnis zur NSDAP wandelte sich mehrmals, zuletzt empfahl er Hindenburg ein Kabinett unter Hitler.[7] Schleichers dringliche Bitte um Order zur Auflösung des Reichstags und Proklamation des Staatsnotstandes gründete sich in der Tatsache, dass in der nächsten Sitzung am 31. Januar 1933 ein sicheres Misstrauensvotum drohte. Hindenburg lehnte sein Begehren um Zusage der Auflösung mit folgenden Worten ab:

„Das kann ich bei der gegebenen Lage nicht. Ich erkenne dankbar an, daß sie versucht haben die Nationalsozialisten für sich zu gewinnen und eine Reichstagsmehrheit zu schaffen. Es ist leider nicht gelungen und es müssen daher nun andere Möglichkeiten versucht werden.“[8]

Siehe auch: Kabinett von Schleicher

Machtübernahme der NSDAP

Nationalsozialisten wollen den ehemaligen oldenburgischen Landesdirektoriumspräsidenten Bernhard Kuhnt demütigen, indem sie den SPD-Politiker in einem Karren zur Zwangsarbeit transportieren, 9. März 1933

Schleicher konnte nicht wissen, dass ausgerechnet er, Meister der Intrigen, nun selbst Opfer einer Intrige geworden war: Schon am 4. Januar 1933 hatte sich sein ehemaliger Schützling Franz von Papen mit Hitler zu Geheimverhandlungen im Privathaus des Kölner Bankiers Kurt von Schröder getroffen (Treffen Papens mit Hitler im Haus des Bankiers Schröder). Diesem Gespräch folgten weitere, zuletzt auch unter Anwesenheit des Staatssekretärs des Reichspräsidenten Otto Meißner und dem Sohn des Reichspräsidenten, Oskar von Hindenburg, beides einflussreiche Berater in der Kamarilla des greisen Paul von Hindenburg. Sie vereinbarten eine Koalitionsregierung aus Deutschnationalen und NSDAP, der außer Hitler nur zwei weitere Nationalsozialisten, nämlich Wilhelm Frick als Innenminister und Hermann Göring als Minister ohne Geschäftsbereich und kommissarischer preußischer Innenminister, angehören sollten. Papen selbst war als Vizekanzler und Reichskommissar für Preußen vorgesehen.

Der 86-jährige Reichspräsident, der sich lange gegen eine Kanzlerschaft des „böhmischen Gefreiten“ Hitler gesträubt hatte, konnte mit dem Hinweis beruhigt werden, dass ein von einer konservativen Kabinettsmehrheit „eingerahmter“ NSDAP-Führer nur eine geringe Gefahr bedeute. Der Glaube, Hitler als Kanzler kontrollieren zu können, sollte sich aber als folgenschwerer Fehler herausstellen. Ein weiteres zentrales Argument für Hindenburg war die formale Verfassungskonformität der Lösung Hitler. Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 bedeutete faktisch das Ende der Weimarer Republik – auch wenn die Weimarer Verfassung formal nie außer Kraft gesetzt wurde. Die Reichstagsbrandverordnung und das Ermächtigungsgesetz führten direkt in die Diktatur des Nationalsozialismus.

In der Geschichtsforschung wird zumeist die Zäsur des 30. Januar 1933 als Ende der Weimarer Republik angenommen. Anzumerken ist, dass zu diesem Zeitpunkt, und auch noch im folgenden Jahr, bis zum Tod Hindenburgs, formal das Rechts- und Präsidialregierungssystem der Jahre zuvor galt. Bemerkenswert auch, dass Reichspräsident Paul von Hindenburg für den Fall seiner Abwesenheit dem Vizekanzler Franz von Papen eine Vollmacht zur Ausübung des präsidialen Vetorechts gegen Hitler übergeben hatte. Dieser setzte sie nie ein.

Adolf Hitler redet vor dem Deutschen Reichstag zum Ermächtigungsgesetz, 23. März 1933

Die Diskussion, ob die Weimarer Republik bis zum Sturz der Großen Koalition am 27. März 1930, bis zur Entlassung Brünings am 30. Mai 1932, bis zum 30. Januar 1933 oder bis zum Ermächtigungsgesetz am 23. März 1933, bis zum Tod Hindenburgs am 2. August 1934, zur Volksabstimmung am 19. August 1934, oder – aufgrund der Tatsache, dass die Weimarer Reichsverfassung nie aufgehoben, sondern nur per Notstandsgesetz außer Kraft gesetzt war – sogar de jure bis 1945 bestand, wird oftmals stark polemisch geführt, und führt im Allgemeinen ins Leere. Ob die Reichstagswahlen am 5. März 1933 und die Volksabstimmung am 19. August 1934 demokratischen Maßstäben genügten, ist umstritten.[9] Das Phänomen des Scheiterns der ersten deutschen Demokratie in der Weimarer Republik, des Erstarkens der Nationalsozialisten, der Machtübergabe/-übernahme/-ergreifung an/durch Hitler kann sicher nur im vollständigen Zusammenhang begriffen werden.

Territoriale Gliederung

Am Tag der Verfassungsverkündung bestand das Deutsche Reich aus 24 Ländern, die ihre Wurzeln in den Gliedstaaten des Deutschen Kaiserreichs hatten. Die sieben „Thüringischen Staaten“ schlossen sich zum 1. Mai zum Land Thüringen zusammen, während Waldeck 1929 preußisch wurde (im „Dritten Reich“ wurden 1934 Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz zum Land Mecklenburg vereinigt; 1937 wurde Lübeck ein Teil Preußens).

In ihrer Kernzeit umfasste die Republik somit folgende 18 Länder (Angaben von 1925):[10]

Länder Deutschlands (1925)
Land Fläche (km²) Einwohner Einw./km² Hauptstadt
Freistaat Anhalt 2.313,58 351.045 143 Dessau
Republik Baden 15.069,87 2.312.500 153 Karlsruhe
Freistaat Bayern 75.996,47 7.379.600 97 München
Freistaat Braunschweig 3.672,05 501.875 137 Braunschweig
Freie Hansestadt Bremen 257,32 338.846 1.322 Bremen
Freie und Hansestadt Hamburg 415,26 1.132.523 2.775 Hamburg
Volksstaat Hessen 7.691,93 1.347.279 167 Darmstadt
Freistaat Lippe 1.215,16 163.648 135 Detmold
Freie und Hansestadt Lübeck 297,71 127.971 430 Lübeck
Freistaat Mecklenburg-Schwerin 13.126,92 674.045 51 Schwerin
Freistaat Mecklenburg-Strelitz 2.929,50 110.269 38 Neustrelitz
Freistaat Oldenburg 6.423,98 545.172 85 Oldenburg
Freistaat Preußen 291.639,93 38.120.170 131 Berlin
Freistaat Sachsen 14.986,31 4.992.320 333 Dresden
Freistaat Schaumburg-Lippe 340,30 48.046 141 Bückeburg
Land Thüringen 11.176,78 1.607.329 137 Weimar
Freistaat Waldeck 1055,43 55.816 53 Arolsen
Freier Volksstaat Württemberg 19.507,63 2.580.235 132 Stuttgart
Saargebiet[11] 1.910,49 768.000 402 Saarbrücken
Deutsches Reich 468.116,13 62.410.619 134 Berlin

Bevölkerung

Religion

Im dritten Abschnitt der Weimarer Verfassung wurde unter anderem auf eine Staatskirche verzichtet; damit war das bis dahin noch geltende „landesherrliche Kirchenregiment“ abgeschafft, nach dem der Landesherr Träger der Regierungsgewalt in der evangelischen Landeskirche war.

Frauen in der Weimarer Republik

Mit der Gründung der Weimarer Republik erhielten Frauen das aktive und passive Wahlrecht. An den Wahlen zur verfassunggebenden Nationalversammlung beteiligten sich 78 Prozent der wahlberechtigten Frauen, 9,6 Prozent der Abgeordneten waren weiblich. Frauen blieben aber auch in den zwanziger Jahren in allen Parteien weiterhin unterrepräsentiert und waren kaum in hohen Parteiämtern vertreten.

Politik

Weihnachtsansprache von Wilhelm Marx im Dezember 1923. Marx war der am längsten dienende Reichskanzler der Republik.

Verglichen mit dem Kaiserreich bis zum Jahre 1917 regierten die Kabinette in der Weimarer Zeit eher kurz; die wenigsten verfügten über eine parlamentarische Mehrheit. Als „Weimarer Koalition“ oder „Weimarer Parteien“, die uneingeschränkt zur Republik standen, bezeichnet man:

  • die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), die allerdings am linken Rand (vor allem nach der Wiedervereinigung mit der USPD 1922) auch Befürworter einer „sozialistischen Republik“ beherbergte;
  • die „bürgerlichen Parteien der Mitte“, nämlich das katholische Zentrum und die liberale Deutsche Demokratische Partei (DDP). Allerdings fand eine Verfassungsreform mit Stärkung der Exekutive oder des Reichspräsidenten Anhänger bis weit in die Mitte dieser Parteien.

Ein typisches Kabinett der Weimarer Zeit war ein Minderheitskabinett aus Zentrum, DDP und der rechtsliberalen Deutschen Volkspartei (DVP). Da zum effektiven Regieren Gesetze nötig sind, haben die Regierungen aus Zentrum und DDP (und seit 1921 DVP)

  • sich durch die SPD oder durch rechte Parteien wie die DNVP parlamentarisch tolerieren lassen;
  • teilweise durch Einbezug der SPD (1923, 1928-30) oder der konservativen DNVP (1925, 1927/28) eine parlamentarische Mehrheit erlangt, zumindest theoretisch;
  • mit Ermächtigungsgesetzen regiert: der Reichstag erlaubte dabei der Regierung für einen begrenzten Zeitraum, selbst Gesetze zu erlassen (nur in der Zeit von Reichspräsident Friedrich Ebert und dann 1933);
  • seit 1930 (unter Reichskanzler Heinrich Brüning) statt mit Gesetzen mit „Notverordnungen des Reichspräsidenten“ regiert (nach Art. 48 der Weimarer Verfassung); dennoch bedurfte es der Unterstützung durch die SPD, die mit ihren Stimmen im Reichstag unterband, dass der Reichstag die Notverordnungen aufhob.

Als im Juni 1932 der ehemalige Zentrumsmann Franz von Papen Reichskanzler wurde, waren Zentrum und DDP nicht mehr im Kabinett vertreten: Ihm gehörten, neben acht Parteilosen, nur noch zwei DNVP-Minister an. Ähnlich stand es mit dem Kabinett Schleichers (Dezember 1932/Januar 1933).

Mit der Abteilung I A wurde 1919 auch eine ‚Centrale Staatspolizei‘ (Innennachrichtendienst) gegründet.

Siehe auch: Wahlrecht und Wahlsystem der Weimarer Republik

Weimarer Verfassung

Hauptartikel: Weimarer Verfassung

Nach den Wahlen zur verfassungsgebenden Versammlung (Konstituante) am 19. Januar 1919 trat die Weimarer Nationalversammlung am 6. Februar 1919 im Nationaltheater in Weimar zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Weimar war als Tagungsort gewählt worden, weil Sicherheit und Unabhängigkeit der Volksvertreter aufgrund von Unruhen in der Hauptstadt Berlin nicht gewährleistet schienen, und weil man die Stadt der Weimarer Klassik als Signal einer humanitären Rückbesinnung nach innen wie nach außen präsentieren konnte, auch und gerade gegenüber den Siegermächten des Weltkriegs und den anderen Staaten, die von Januar 1919 an in Paris über einen Friedensschluss berieten. Hauptaufgabe der Nationalversammlung war die Schaffung einer Verfassung mit demokratischer Grundordnung.

Maßgeblich verantwortlich für den grundlegenden Verfassungsentwurf war der linksliberale spätere Reichsinnenminister Hugo Preuß. Dieser hatte schon während des Krieges einen Vorschlag für eine demokratisch überarbeitete Verfassung des Deutschen Reiches vorgelegt und war deshalb als Gegner des Obrigkeitsstaates und überzeugter Demokrat bekannt. In der Begründung seines Entwurfs sagte er: „Das deutsche Volk zur sich selbst bestimmenden Nation zu bilden, zum ersten Mal in der deutschen Geschichte den Grundsatz zu verwirklichen: die Staatsgewalt liegt beim Volk, – das ist der Leitgedanke der freistaatlichen deutschen Verfassung von Weimar […]“

Der Entwurf löste heftig geführte Diskussionen zwischen den verschiedenen politischen Lagern aus, da er eine tiefe Zäsur gegenüber der politischen Ordnung des Kaiserreichs darstellte. Die Verfassung hatte schließlich zwar einen genuin demokratischen Charakter, wurde jedoch von vielen als Kompromissverfassung angesehen, da an der Entwicklung viele Parteien mit gegensätzlichen Positionen und Interessen beteiligt waren. An die Stelle der politischen Grundentscheidung traten vielfach dilatorische Formelkompromisse, die ein Nebeneinander von Programmen und positiven Bestimmungen nach sich zogen, dem die „verschiedenartigsten politischen, sozialen und religiösen Inhalte und Überzeugungen zugrunde liegen“.[12] Der Kompromisscharakter erschwerte zwar vielen die Identifikation mit der Verfassung, gleichwohl erzeugte die Konstitution eine Normativität, die am Ende selbst die Nationalsozialisten vor einem offenen Verfassungsbruch zurückschrecken ließ.

Die Weimarer Reichsverfassung

Durch die Weimarer Verfassung wurde das Deutsche Reich erstmals eine parlamentarische Demokratie mit in der Verfassung verankerten liberalen und sozialen Grundrechten. Auf der Ebene des Gesamtstaates wurden die Reichsgesetze vom auf vier Jahre gewählten Reichstag beschlossen, bei dem auch das Budgetrecht lag und der den Reichskanzler und jeden Minister durch ein destruktives Misstrauensvotum absetzen konnte. Außer vom Reichstag war der Reichskanzler auch noch vom Reichspräsidenten abhängig, der ihn einsetzen und absetzen konnte. Da der Reichspräsident eine herausgehobene und machtpolitisch potenziell einflussreiche Position innehatte, wird er in der Literatur oftmals dem Kaiser gleichgestellt, man spricht auch vom „Ersatzkaiser“. Er wurde auf sieben Jahre vom Volk gewählt und konnte im Einvernehmen mit dem Reichskanzler Notverordnungen erlassen, durch die sogar Grundrechte zeitweilig außer Kraft gesetzt werden konnten. Selbst der mögliche Widerstand des Reichstags dagegen konnte ggf. ausgeschaltet werden, da der Reichspräsident ihm gegenüber das Auflösungsrecht hatte. Die Verfassung basierte auf dem Rechtspositivismus, was bedeutet, dass sie der Verfassungsrevision (Art. 76) keine substanziellen Schranken zog. Der führende Verfassungskommentator Gerhard Anschütz äußerte dazu: „Auf dem durch Art. 76 geregelten Gesetzgebungswege können Verfassungsrechtsänderungen jeder Art bewirkt werden: nicht nur minder bedeutsame, mehr durch technische als durch politische Erwägungen bedingte, sondern auch bedeutsame, einschließlich solcher, die sich auf die rechtliche Natur des föderativ organisierten Reichsganzen (Bundesstaat), die Zuständigkeitsverschiebung zwischen Reich und Ländern, die Staats- und Regierungsform des Reichs und der Länder (Republik, Demokratie, Wahlrecht, Parlamentarismus, Volksentscheid, Volksbegehren) und andere prinzipielle Fragen (Grundrechte) beziehen. Die durch Art. 76 den hier bezeichneten qualifizierten Mehrheiten übertragene verfassungsändernde Gewalt ist gegenständlich unbeschränkt.“[13]

Reichspräsident Friedrich Ebert, 15. Februar 1925

Am 31. Juli 1919 wurde die Weimarer Verfassung schließlich in ihrer endgültigen Form von der Nationalversammlung angenommen und vom Reichspräsidenten Friedrich Ebert am 11. August unterzeichnet. Zum Gedenken an die „Geburtsstunde der Demokratie“ wurde dieser Tag zum Nationalfeiertag bestimmt.

Parteienlandschaft

Hauptartikel: Geschichte der Parteien in Deutschland

Die politischen Parteien stammten größtenteils noch aus der Kaiserzeit, auch wenn die meisten ihren Namen geändert hatten. Entgegen einer weitverbreiteten Irrmeinung ist die Zahl der im Parlament vertretenen Parteien ungefähr gleich geblieben: Unter dem absoluten Mehrheitswahlrecht der Kaiserzeit waren es durchschnittlich 13,8 Parteien, in der Weimarer Republik 14,4. Zwar gab es beispielsweise im Reichstag keine Parteien von Polen, Dänen und Elsässern mehr, aber weiterhin eine hannoversche, zusätzlich eine oder zwei bayerische Parteien sowie Splitterparteien des Mittelstands wie die Wirtschaftspartei.

Juni 1928: zweites Kabinett unter Hermann Müller. Stehend von links: Hermann Dietrich (DDP), Rudolf Hilferding (SPD), Julius Curtius (DVP), Carl Severing (SPD), Theodor von Guérard (Zentrum), Georg Schätzel (BVP). Sitzend von links: Erich Koch-Weser (DDP), Hermann Müller (SPD), Wilhelm Groener (parteilos), Rudolf Wissell (SPD). Nicht abgebildet: Gustav Stresemann (DVP)

Bereits im Kaiserreich hatten die Parteien, über die Gesetzgebung des Reichstages, einen großen Einfluss auf die Politik gehabt. Aber in der Weimarer Zeit mussten sie zusätzlich in der Lage sein, Koalitionsregierungen zu bilden (und Kandidaten für die Reichspräsidentschaft zu stellen); das wäre ihnen bereits im Kaiserreich schwergefallen und hat tatsächlich die Durchsetzung des parlamentarischen Regierungssystems vor 1918 verhindert.

Anders als in vielen nach 1945 entstandenen Verfassungen gab es damals noch keinen verfassungspolitischen Auftrag der Parteien und auch kein Parteiengesetz. Parteien waren rechtlich gesehen Vereine. Geht man im Parteienspektrum von links nach rechts, gab es in der Weimarer Zeit folgende Parteien von Bedeutung:

und eine Reihe kleinerer Parteien:

Siehe auch: Reichsregierungen (Weimarer Republik)

Reichspräsident

Der erste Reichspräsident, Friedrich Ebert, amtierte von 1919 bis 1925. Er war zunächst von der Nationalversammlung eingesetzt worden, danach wurde sein Mandat mehrmals verlängert. Die erste verfassungsmäßige Wahl zum Reichspräsidenten fand 1925 statt, gewählt wurde der parteilose Weltkriegsfeldmarschall Paul von Hindenburg. 1932 wurde Hindenburg wiedergewählt; er verstarb 1934. Statt verfassungsgemäß den Reichspräsidenten neu wählen zu lassen, ernannte Reichskanzler Adolf Hitler sich selbst zum Führer und Reichskanzler.

Reichskanzler

Die Reichskanzler im Kaiserreich hatten noch keiner Partei angehört; erstmals wurde 1917 ein Vertreter der Zentrumspartei Reichskanzler. Vom November 1918 bis zur Reichstagswahl 1920 gehörten die Regierungschefs der SPD an. Von 1920 bis 1932 stellte das Zentrum fast alle Reichskanzler, mit Ausnahme eines Sozialdemokraten, eines Liberalen und zweier Parteiloser. Nach zwei weiteren parteilosen Kanzlern übernahm Hitler von der NSDAP das Amt am 30. Januar 1933, das er bis zu seinem Tod 1945 behielt.

Beamtentum und Justiz

Wie bei der Reichswehr fanden auch in der Verwaltung und in der Rechtspflege keine demokratischen Reformen statt. In der Weimarer Verfassung wurde allen Beamten die „Freiheit ihrer politischen Gesinnung“ und ihre „wohlerworbenen Rechte“ garantiert, Richter erhielten einen noch stärkeren Schutz wie die Unabsetzbarkeit. Zur Zeit der Monarchie war bei den Beamten allgemein und auch bei den Richtern bei der Ausbildung und bei der Einstellung auf ihre politische Gesinnung geachtet worden, weshalb sie mehrheitlich rechter Gesinnung waren. Speziell die Linken, deren Anhänger zur Kaiserzeit keine wichtigen Posten übernehmen konnten, setzten sich besonders für die Freiheit der politischen Gesinnung ein. Eine von den linken Parteien gewollte Wahl der Richter durch das Volk kam nicht zustande, da man die Justiz nicht in die Politik hineinziehen wollte. Der wichtigste Grund gegen Reformen bei den Beamten war die Notwendigkeit einer funktionierenden Verwaltung am Ende des Krieges, um beispielsweise die Soldaten zurück nach Deutschland zu holen. Ein weiterer Grund war für die bürgerlichen Parteien, mit der rechten Beamtenschaft eine weitergehende sozialistische Revolution zu verhindern. Die Beamten mussten einen Eid auf die Verfassung leisten, und sie fühlten sich zwar dem Staat gegenüber verpflichtet, nicht aber der Republik.

Die politische Einstellung der Justiz kann man deutlich in ihren Urteilen erkennen, zum ersten Mal bei der Münchner Räterepublik und beim Kapp-Putsch. Während linke Straftäter mit enormer Härte behandelt wurden, kam es bei rechten Straftätern sehr selten überhaupt zu Anklagen oder Strafen, die auch sehr viel milder ausfielen. Adolf Hitler erhielt für seinen Putschversuch nur die gesetzliche Mindeststrafe und konnte den Prozess als Propagandaveranstaltung nutzen – die Weimarer Justiz war auf dem rechten Auge blind. Die Blindheit betraf nicht nur die Richter, sondern auch die Strafverfolgungsbehörden. Ein späterer Reichsanwalt hatte unter anderem wichtige Spuren des Mordes an Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg nicht aufgenommen und die Ermittlungen auch anderweitig behindert. Gustav Noske (SPD), der erste Reichswehrminister der Weimarer Republik, verhinderte, dass der Prozess gegen Waldemar Pabst, der die Morde an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht zu verantworten hatte, in die Revision ging. Der Prozess wurde eingestellt; nur einige der untergeordneten Beteiligten erhielten geringfügige Bußgelder oder minimale Haftstrafen, die zudem ausgesetzt wurden. Die Einseitigkeit der Justiz wurde bereits 1921 von Emil Julius Gumbel belegt, aber es kam zu keinen wirksamen Reformen. Die Gerichte fühlten sich oft nicht dem Gesetz, sondern dem Staat und dem Kampf gegen den Kommunismus verpflichtet.

Trauerzug für ermordete Polizisten, Berlin 1931. Vorne zweiter von rechts: der stellvertretende Polizeipräsident Bernhard Weiss

Die Blindheit galt auch für die massenwirksame Propaganda, die nicht nur von den Rechtsextremen selbst ausging, sondern auch von Medien der Mitte geteilt und mitgetragen wurde. Die Demokraten in der Verwaltung der Weimarer Republik wurden zum Teil systematisch verunglimpft, zum Beispiel der Berliner Polizeipräsident Bernhard Weiß, der als einer der wenigen standhaften Beamten regelmäßig gegen Rechtsbrüche von Hitlers SA vorging. Diese „Sturmabteilung“ hatte Ernst Röhm 1921 als „Schutztruppe“ der NSDAP gegründet. Die Bildung solcher paramilitärischen Verbände wurde ebenfalls von den Behörden geduldet: Die SA begleitete die Versammlungen und Kundgebungen ihrer Partei und begann auch bei anderen Parteiversammlungen immer wieder Straßen- und Saalschlachten, um sich systematisch auf den Tag der „Machtergreifung“ vorzubereiten.

Die Justiz spielte auch eine wichtige Rolle am Ende der Republik. Adolf Hitler erhielt nach seinem Putsch nur eine geringe Strafe und kam bald wieder frei. Die Verhandlungen durften zur Hetze und zur Verbreitung von Propaganda missbraucht werden. In der Urteilsbegründung wurde der Verzicht auf eine Ausweisung Hitlers, die nach dem Republikschutzgesetz angebracht war, damit begründet, dass „auf einen Mann, der so deutsch denkt und fühlt wie Hitler […] die Vorschrift […] des Republikschutzgesetzes […] keine Anwendung finden“ kann. Der Reichspräsident Friedrich Ebert starb an einer verschleppten Blinddarmentzündung, die er aufgrund einer Anklage wegen Hochverrats nicht rechtzeitig hatte behandeln lassen. Im sogenannten Weltbühne-Prozess wurden die Journalisten Carl von Ossietzky und Walter Kreiser wegen Spionage zu 18 Monaten Haft verurteilt, weil in der Zeitschrift auf die geheime Aufrüstung der Reichswehr aufmerksam gemacht worden war.

Reichswehr

Hauptartikel: Reichswehr

Parade der Reichswehr, 1930

Der Oberbefehlshaber der Reichswehr war der Reichspräsident. Nach dem Versailler Vertrag war ihre Größe und Ausrüstung beschränkt. Die Reichswehr wurde ein Staat im Staate, der sich nach außen hin abschottete, sie wurde nicht zu einer Streitmacht der Republik. Zwar beschloss sie, im Ebert-Groener-Bündnis die Regierung im „gemeinsamen Kampf gegen den Bolschewismus“ zu unterstützen. Dennoch war sie für die junge Republik eher eine Last, da die konservativen Streitkräfte des Kaiserreichs nicht entlassen wurden und auch keine demokratischen Reformen stattfanden. Sie unterstützte den Kampf gegen linke Gruppen und war vaterlandstreu, beim Kapp-Putsch war sie nicht bereit einzugreifen. Nach der Machtübernahme akzeptierte sie Hitler widerstandslos.

Wirtschaft

Finanzkrise ab 1929

Der wirtschaftliche Abschwung, in Form einer scharfen Rezession, hatte seinen spektakulären Ausgang im Börsenkrach an der Wall Street genommen und sich – gefördert von einem starren Währungssystem und verfehlter Politik (z. B. protektionistischen Zollmaßnahmen) – rasch global ausgebreitet. Inmitten dieser prekären Situation erschütterte eine Hiobsbotschaft aus Österreich die Bankenwelt in Europa. Die Creditanstalt, größte Bank Österreichs und zugleich eine gigantische Holding mit umfangreichem Aktienbesitz, war pleite. Durch direkte und indirekte Beteiligungen hatte sie 60 Prozent der österreichischen Industrie kontrolliert.

Die Nachricht vom unmittelbar bevorstehenden Zusammenbruch der Creditanstalt wurde zu einem entscheidenden Scheidepunkt: Nun regierte die Panik. Die österreichischen Banken wurden von verängstigten Sparern gestürmt. Die Nerven von Anlegern und Investoren lagen blank, und das nicht nur in Österreich. Denn die Schwächen des Banksystems, die der Creditanstalt zum Verhängnis geworden waren, ließen sich in anderen europäischen Ländern, insbesondere in Deutschland, nur zu leicht wiedererkennen. Anders als im angelsächsischen Raum pflegten die Bankiers in Deutschland (sowie im übrigen Mittel- und Osteuropa), enge Beziehungen zur Industrie: über langfristig vergebene Kredite und Unternehmensbeteiligungen in Form von Aktien. Beides erwies sich als schwerwiegender Fehler in der Krise. An die gegebenen Kredite kam eine Bank, sollte sie plötzlich Geld brauchen, aufgrund der langen Laufzeiten nicht wieder heran. Und Aktien waren in einer allgemeinen Wirtschaftskrise nicht mehr viel wert, sodass die vielen Unternehmensbeteiligungen schwer auf den Bilanzen der Banken lasteten.

Endgültig zum Verhängnis wurde der deutschen Bankenwirtschaft jedoch ihre Abhängigkeit vom Ausland (allen voran den Vereinigten Staaten). Dort hatte sie sich mit dem Kapital versorgt, das sie an Handel und Industrie verlieh. Diese Lösung war verlockend, denn in Deutschland selbst war Kapital nach der Hyperinflation von 1923, welche sämtliche Sparguthaben wertlos gemacht hatte, knapp. Auf Kapital deutscher Sparer konnte also nicht in ausreichendem Maße zurückgegriffen werden. Das Ausland sprang ein und füllte den Banken die Kassen, allerdings war die Erinnerung an das Chaos der Inflation auch bei den ausländischen Geldgebern nicht verblasst. Sie blieben vorsichtig und vergaben vor allem kurzfristige, schnell rückholbare Kredite ins Reich. Damit war im Krisenfall der Notausstieg erheblich vereinfacht.

Armenspeisung 1931 in Berlin: Gulaschkanone der Reichswehr

Die Liquidität der deutschen Banken hing also in erheblichem Umfang vom Vertrauen des Auslands ab, welches sich, während der sich abzeichnenden Weltwirtschaftskrise, als zunehmend fragil erwies. Bereits im September 1930, als sich bei der Reichstagswahl die Stimmen der Nationalsozialisten verzehnfacht hatten, begannen Investoren, beunruhigt über eine mögliche politische Instabilität, Kapital aus Deutschland abzuziehen. Die Lage verschlimmerte sich, als renommierte deutsche Konzerne in Turbulenzen gerieten. Im Mai 1931, gerade als in Österreich die Krise um die Creditanstalt für Panik zu sorgen begann, wurde ruchbar, dass Karstadt in Geldnöten steckte, ebenso die bekannte Nordstern-Versicherung. Karstadt war dabei gewesen, seine Expansion rasch voranzutreiben, und finanzierte diese mit Hilfe ausländischer Kredite. Die Gläubiger fragten sich nun besorgt, wie sicher die Banken noch waren, die Karstadt Geld geliehen hatten.

Politische Entwicklungen verschreckten die Geldgeber noch weiter. Eine Erklärung von Reichskanzler Brüning, der, in den Verhandlungen über die Reparationszahlungen, die Möglichkeit eines Staatsbankrotts des Reiches andeutete, heizte Anfang Juni 1931 die gefährlichen Kapitalabflüsse ins Ausland weiter an. Für den großen Krach fehlte nur noch der Anlass. Den lieferte eine windige Bremer Firma namens Nordwolle – und ihr Partner, die Darmstädter und Nationalbank, die ihr im großen Stil geliehen hatte. Beide Unternehmen hatten sich mit fragwürdigen, hochrisikobehafteten Investments verspekuliert. Die Danatbank wurde vom Kollaps der Nordwolle hart getroffen. In der Öffentlichkeit machten erste Gerüchte die Runde, dass nun auch eine deutsche Bank in Schwierigkeiten sei. Als der Name der Danatbank fiel, brach der Ansturm der Anleger los. Binnen weniger Tage musste die Bank kapitulieren. Am Montag, den 13. Juli, blieben ihre Schalter geschlossen.

Am vorausgegangenen Wochenende hatten hektische Krisengespräche zwischen führenden Branchenvertretern und der Reichsregierung ein heilloses Chaos unter den Banken im Reich offenbart. Die Dresdner Bank etwa, die ebenfalls mit Krediten für die Nordwolle schwer belastet war, behauptete am 11. Juli 1931, nicht in Gefahr zu sein – drei Tage später war sie am Ende. Die Reichsregierung zog nun die Notbremse. Als am Montag die Banken öffneten und schon nach wenigen Stunden dem Andrang panischer Sparer nicht mehr gewachsen waren, erklärte die Regierung die folgenden zwei Tage zu Bankfeiertagen: sämtliche Geldinstitute blieben geschlossen. Danach wurden Abhebungen zunächst nur für dringlichste Geschäfte zugelassen, etwa für die Zahlung von Gehältern. Die Atempause nutzte man, um die am meisten gefährdeten Banken mit Geld zu versorgen.

Siehe auch: Aktienindex des Statistischen Reichsamtes

Staatseingriffe

Der Staat verbilligte, unter dem wüsten Protest der Bankiers, Kredite für die Wirtschaft und reduzierte per Dekret die Verzinsung laufender Anleihen. Es wurden schärfere Kontrollen und eine erste Bankenaufsicht eingeführt. Der Regierung gelang es, mit groß angelegten Interventionen – von der Übernahme großer Banken über Umstrukturierungen bis hin zu flankierenden Aufsichtsmaßnahmen – den Kollaps des deutschen Finanzsystems zu verhindern. Womit sie jedoch in der Bevölkerung ihren letzten Kredit verspielt hatte. Gewerkschaften und Kommunisten wetterten gegen die Sozialisierung der Verluste. Eine antikapitalistische Haltung der Bevölkerung war, allein schon durch die wirtschaftliche Krise an sich weit verbreitet, da nun aber das Kabinett sich scheinbar vor allem für das Großkapital und die unpopulären Banken in die Bresche warf, brachte dies keinerlei Sympathie – im Gegenteil. Auch die Banken rückten, obwohl der staatliche Eingriff sie letztendlich gerettet hatte, von Reichskanzler Brüning ab. Dessen umsichtige Politik sollte im Nachgang entscheidend zur Gesundung der deutschen Wirtschaft beitragen, welche die Weimarer Republik aber nicht mehr erlebte.

Kunst und Kultur in der Weimarer Zeit

Das 1926 in Dessau eingeweihte „Bauhaus“ von Walter Gropius, Abbildung von 1987

Kulturell war die Zeit der Weimarer Republik eine der schöpferischsten und experimentierfreudigsten Epochen der deutschen Geschichte. Waren die Anfangsjahre jedoch noch geprägt vom Geist des späten Expressionismus in Malerei und Literatur, dominierte im besten Jahrfünft die Neue Sachlichkeit, die wiederum von einem sozialkritischen Realismus zur Zeit der Weltwirtschaftskrise abgelöst wurde. Autoren wie Bertolt Brecht, Alfred Döblin, Lion Feuchtwanger, Erich Kästner, Thomas und Heinrich Mann, Carl von Ossietzky, Erich Maria Remarque, Kurt Tucholsky, Franz Werfel, Arnold Zweig und Stefan Zweig schrieben Weltliteratur.

Der Film entwickelte sich zum Massenmedium und setzte mit dem Cabinet des Dr. Caligari und Metropolis künstlerische Akzente. Mit scharfer Beobachtungsgabe thematisierte der Schriftsteller Heinrich Eduard Jacob – zwischen 1927 bis 1933 Wiener Leiter des „Mitteleuropäischen Büros“ des Berliner Tageblatts – in seinem Roman Blut und Zelluloid (1929) den italienischen Faschismus und die Auswirkungen von Hetzfilmen auf die Gesellschaft, was sich kurze Zeit später so verhängnisvoll für Deutschland auswirken sollte.

Der durch Walter Gropius in Weimar begründete Bauhausstil wurde zu einem der bedeutendsten Architekturstile des 20. Jahrhunderts. Stellvertretend für viele Künstler sei George Grosz genannt, der mit seinen ätzend satirischen Darstellungen von Bourgeoisie, Justiz und Militär (zum Beispiel Stützen der Gesellschaft, 1926) die sozialen Missstände der Weimarer Republik anprangerte.

Siehe auch: Literatur der Weimarer Republik

Ursachen des Scheiterns

Alle Erklärungsmodelle, die sich auf einen einzelnen Grund für das Scheitern der Weimarer Republik beschränken, greifen zu kurz: Weder waren es allein institutionelle Mängel der Weimarer Reichsverfassung noch die Weltwirtschaftskrise Ende der 1920er-/ Anfang der 1930er-Jahre und das Elend der Massenarbeitslosigkeit, das breite Wählerschichten den Nationalsozialisten in die Arme trieb, noch kommt die versäumte Demokratisierung von Justiz, Verwaltung und Militär als alleinige Ursache in Frage. Das Scheitern lässt sich auch nicht ausschließlich am persönlichen Versagen Einzelner oder an der charismatischen Anziehungskraft der „Führerfigur“ Hitler festmachen: Hitler und die Nationalsozialisten hatten um die Jahreswende 1932/1933 den Zenit der Wählerzustimmung bereits überschritten. Gescheitert ist die erste deutsche Republik an einem ganzen Bündel von Ursachen und deren unglücklicher Verschränkung.

Bis zuletzt war der Weg in die Diktatur nicht zwangsläufig. Allerdings stellt die Forschung vielen politischen Hauptakteuren und Funktionseliten in Wirtschaft, Kultur und Staat in der letzten Phase der Weimarer Republik ein überwiegend negatives Zeugnis aus. Teils verblendet durch eigenen Ehrgeiz und Selbstüberschätzung, teils aus unzureichender politischer Urteilsfähigkeit hätten sie Hitler den Weg an die Macht geebnet. Sie selbst arbeiteten beispielsweise in Organisationen wie dem Bund zur Erneuerung des Reiches auf eine „autoritäre Präsidialregierung“ hin, die bereits viele Gemeinsamkeiten mit einer Führerdiktatur aufwies. Die Verteidiger der Republik boten letztlich keine zugkräftigen Alternativen.

Nach der Ernennung Hitlers konnten sich die demokratischen Parteien nicht auf ein gemeinsames, entschlossenes Vorgehen einigen – selbst innerhalb des Zentrums wurde teilweise eine Koalition mit der NSDAP erwogen. Kurt von Schleicher wiederum hatte es versäumt, dem Reichspräsidenten Alternativen zu einer verfassungswidrigen Verschiebung von Neuwahlen zu unterbreiten. So wäre es für sein Kabinett z. B. möglich gewesen, auch nach einem Misstrauensvotum als geschäftsführende Regierung im Amt zu bleiben. Das Misstrauensvotum hätte mit Verweis auf die Unfähigkeit der Antragssteller zur Bildung einer regierungsfähigen Mehrheit ignoriert werden können, was die Regierungsablösung an ein „konstruktives Misstrauensvotum“ des Reichstags gebunden hätte, auch wenn die Weimarer Verfassung das noch nicht vorsah. Das Konzept eines konstruktiven Misstrauensvotums lag seit 1927 vor, und eine entsprechende Argumentation gegenüber Hindenburg war Schleicher seitens seiner Berater nahegelegt worden.

Die These, die „Weimar“ auf die Formel einer „Demokratie ohne Demokraten“ bringt, ist zweifellos die vereinfachende Zuspitzung eines Problems. Sie trifft jedoch durchaus auf viele damalige Führungskräfte in Staat, Wirtschaft und Verwaltung zu, darüber hinaus auch auf große Teile der Parteien und der Wähler. Die Neigung, die Demokratie ihren Feinden preiszugeben, war damals eine weitverbreitete Grundeinstellung in der deutschen Bevölkerung, von der die Nationalsozialisten profitierten.

Hitler wurde zu einer Zeit Reichskanzler, als seine Partei aufgrund innerer Spannungen nach mehreren vergeblichen Anläufen in einer ernsten Krise war. Was die Nationalsozialisten als „Machtergreifung“ bezeichneten, um damit Stärke zu suggerieren, wird von manchen eher als eine Art Machtübergabe, als Selbstaufgabe der Republik gesehen.

Gründe für das Scheitern der Weimarer Republik
Antidemokratisches Denken geringe demokratische Tradition
Demokratie als etwas von außen Auferlegtes
antidemokratische Elemente in Verwaltung, Heer, Justiz, Wirtschaft
Kommunistenfurcht
Wahl des antidemokratischen Paul von Hindenburg zum Reichspräsidenten 1925 und 1932
Medienmacht antidemokratischer Kräfte z. B. Hugenberg-Konzern
KPD und Spaltung der Arbeiterbewegung Radikalisierung (Kommunismus)
Straßenschlachten
Unwillen der Führungen von KPD, SPD und Gewerkschaften zur Bildung einer antifaschistischen Einheitsfront
Strukturschwäche der politischen Ordnung / Regierung problematische Machtbalance zwischen Präsident, Reichsregierung und Parlament
nichtkonstruktives Misstrauensvotum
reines Verhältniswahlrecht erschwert parlamentarische Mehrheitsbildung
Notverordnungspolitik
Intrigen- und Geheimpolitik im Umfeld des Reichspräsidenten Hindenburg
fehlendes Verfassungsgericht
Grundrechte kein unmittelbares und die Gewalten bindendes Recht
Versailler Vertrag gestörtes Verhältnis zu Frankreich
fehlgeschlagene Revisionspolitik
Verleumdungen von links und rechts
Reparationen
wirtschaftliche Benachteiligungen
erzwungene einseitige Abrüstung
gesellschaftliche Bewertung als „Schanddiktat“
ökonomische Krise Folgen der Inflation
Weltwirtschaftskrise
Arbeitslosigkeit
überforderte Sozialversicherungssysteme
sozialer Abstieg im Mittelstand
Wunsch großer Wirtschaftskreise nach Zerstörung des Sozialstaates und der Arbeiterbewegung
NSDAP Unterschätzung der NSDAP
massive Propaganda und Agitation der NSDAP
sogenannter Legalitätskurs
Straßenschlachten
großzügige Spenden von Teilen der Wirtschaft

Beurteilung durch die Sozial- und Geschichtswissenschaft

Die Frage nach den Gründen für das Scheitern der Weimarer Republik beschäftigte auf Grund der katastrophalen Folgen viele Historiker und Sozialwissenschaftler, die unterschiedliche Akzente in der jeweiligen Interpretation setzten. Eberhard Kolb weist in seiner Zusammenfassung darauf hin, dass Gewichtung und Verknüpfung dabei nicht durch das Quellenmaterial zwingend vorgegeben sind, sondern aus der jeweiligen Interpretationsleistung des Historikers sowie aus dem Erkenntnisinteresse und der Perspektive des Forschers und/oder der Forschungsgeneration resultieren. Trotz nicht zu vermeidender Redundanzen sind im Folgenden Interpretationsmuster einiger Forscher vorgestellt, die sich besonders mit der Weimarer Republik auseinandersetzten.

Eberhard Kolb betont die Komplexität des Ursachengeflechts und zählt im Besonderen Folgendes auf:[14]

  • Die institutionellen Rahmenbedingungen, etwa die verfassungsmäßigen Rechte und Möglichkeiten des Reichspräsidenten, zumal beim Fehlen klarer parlamentarischer Mehrheiten.
  • Die ökonomische Entwicklung mit ihren Auswirkungen auf die politischen und gesellschaftlichen Machtverhältnisse.
  • Besonderheiten der politischen Kultur in Deutschland (mitverantwortlich zum Beispiel für die Republikferne der Eliten, die überwiegend der pluralistisch-parteienstaatlichen Demokratie ablehnend gegenüberstanden).
  • Veränderungen im sozialen Gefüge, beispielsweise Umschichtungen im Mittelstand mit Konsequenzen, unter anderem für die politische Orientierung und Wahlverhalten mittelständischer Kreise.
  • Ideologische Faktoren, so die autoritären Traditionen in Deutschland, extremer Nationalismus, verstärkt durch Kriegsniederlage, Dolchstoßlegende und Kriegsunschuldspropaganda.
  • Führererwartung und Hoffnung auf den „starken Mann“, wodurch einem charismatischen Führertum wie dem Hitlers der Boden bereitet wurde.
  • Massenpsychologische Momente, zum Beispiel Erfolgschancen einer massensuggestiven Propaganda infolge kollektiver Entwurzelung und politischer Labilität breiter Bevölkerungssegmente.
  • Die Rolle einzelner Persönlichkeiten an verantwortlicher Stelle, in erster Linie zu nennen sind hier Hindenburg, Schleicher, Papen.

Heinrich August Winkler weist wesentliche Momente des Scheiterns folgenden Punkten zu:[15]

  • Wahl von Hindenburg in das höchste Staatsamt, dem der Geist der Verfassung fremd war.
  • Viele Gegner und keine entschiedenen Verteidiger: Das Gros der Machteliten war gegen und die demokratischen Parteien nicht mehr entschieden für die Republik.
  • Radikalisierung als zwangsläufige Reaktion auf die wirtschaftliche Depression und die Verselbstständigung der Exekutivgewalt.
  • Fehlender antitotalitärer Konsens zwischen der Präsidialmacht und der demokratischen Minderheit des Parlaments.
  • Zunehmende Isolierung der Sozialdemokraten.
  • Fehlender Rückhalt im Bürgertum.

Hagen Schulze sieht die wichtigsten Gründe auf dem Feld der Mentalitäten, der Einstellungen und des Denkens („Lapidar lässt sich […] schließen: Bevölkerung, Gruppen, Parteien und einzelne Verantwortliche haben das Experiment Weimar scheitern lassen, weil sie falsch dachten und deshalb falsch handelten.“):[16]

  • Mangelnde Akzeptanz des politischen System von Weimar auf Dauer.
  • Überforderung von Parteien und Verbände durch den Parlamentarismus.
  • Der Wahlrechtsmodus begünstigte diese negativen Gruppenmentalitäten.

Detlev Peukert führte das Scheitern der Weimarer Republik auf „vier zerstörerische Prozesse“ zurück, „die einzeln wohl hätten gemeistert werden können“:[17]

  • Destabilisierung: Die Basiskompromisse aus der Gründungszeit hätten zu ihrer Ausgestaltung breiterer Handlungsspielräume der politisch Verantwortlichen bedurft. Durch die wirtschaftliche und soziale Dauerkrise wurde diese Handlungsfreiheit aber eingeengt, führte die sozioökonomische Strukturkrise (zugespitzt in der Weltwirtschaftskrise) zu einer Destabilisierung des politischen und sozialen Systems der Republik.
  • Legitimationsverlust: Die allmähliche und kontinuierliche Zurücknahme der Basiskompromisse trug zum Legitimationsverlust der neuen Ordnung bei. (z. B. Abbau des Sozialstaats, der in dieser Form in der Novemberrevolution als Kompromiss zwischen Kapital und Arbeit begründet worden war (Stinnes-Legien-Abkommen der ZAG)).
  • Politik der autoritären Wende: Die alten republikfeindlichen Eliten zerstörten willentlich die angeschlagenen parlamentarisch-demokratischen Institutionen, um einen obrigkeitlichen Staat zu (re-)installieren. Dies war ein gemeineuropäisches Phänomen der 1930er-Jahre, in Deutschland gab es aber zwei Besonderheiten:
  • Nirgendwo sonst waren die alten Werte des Kaiserreichs und die neuen republikanischen Werte zugleich so erschüttert worden wie im Nachkriegsdeutschland. Dies verringerte die Möglichkeiten eines liberal-konservativen Kompromisses.
  • Nirgendwo sonst war die Öffentlichkeit so weitgehend politisiert und radikalisiert worden wie hier. Dadurch war an eine stabile Regierung ohne breite Mehrheit nicht zu denken.
  • Zunehmender Einfluss der extremistischen Parteien NSDAP und KPD: Die NS-Bewegung konnte angesichts der Krise der Jahre 1930 bis 1933 die ganze Dynamik einer totalitären Integrationspartei entfalten. Sie konnte sich zum Sprecher der Krisenängste eines guten Drittels aller Deutschen machen. Aber allein hätte sie die Republik nicht stürzen können. Da die republikfeindlichen Parteien NSDAP, DNVP und KPD seit der Wahl im Juli 1932 zusammen deutlich mehr als 50 % der Reichstagsabgeordneten stellten, war es fortan nicht mehr möglich, eine parlamentarisch-demokratische Mehrheitskoalition zu bilden.

Siehe auch

Literatur

Quellensammlungen
  • Wolfgang Michalka und Gottfried Niedhart (Hrsg.): Deutsche Geschichte 1918–1933. Dokumente zur Innen- und Außenpolitik. Frankfurt am Main 1992.

Weblinks

 Commons: Weimarer Republik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Im Jahre 1928 wurde das Mitte der 1920er Jahre von Tobias Schwab (1887–1967) geschaffene Reichswappen angenommen, das im Februar 1950 Theodor Heuss auch als Bundeswappen verkündete. Vgl. dazu Jana Leichsenring, Staatssymbole: Der Bundesadler, in: Aktueller Begriff, Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste (Hg.), No. 83/08 (12. Dezember 2008), S. 2.
  2. Jürgen Hartmann, Der Bundesadler, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte (No. 03/2008), Institut für Zeitgeschichte (Hg.), S. 495–509, hier S. 50.
  3. Vgl. Abbildung des Reichswappens auf der Tafel „Deutsches Reich: Wappen I“ in Der Große Brockhaus: Handbuch des Wissens in zwanzig Bänden, 21 Bde., Leipzig: Brockhaus, 151928–1935; Bd. 4 „Chi–Dob“ (1929), Tafel zwischen S. 648 und 649.
  4. Vgl. Sebastian Ullrich: Mehr als Schall und Rauch. Der Streit um den Namen der ersten deutschen Demokratie 1918–1949, in: Moritz Föllmer, Rüdiger Graf (Hrsg.): Die „Krise“ der Weimarer Republik. Zur Kritik eines Deutungsmusters. Campus Verlag, Frankfurt/New York 2005, S. 187–207.
  5. Heinrich August Winkler, a.a.O. S. 50 f.
  6. Peter Longerich: Nationalsozialistische Propaganda. In: Karl Dietrich Bracher, Manfred Funke, Hans-Adolf Jacobsen (Hrsg.): Deutschland 1933–1945. Neue Studien zur nationalsozialistischen Herrschaft. Bonn 1993, S. 299 (Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Band 314)
  7. AdR, Dok. Nr. 72 vom 28. Januar 1933.
  8. AdR, Kabinett Schleicher, Dok. Nr. 72, Niederschrift aus dem Büro des Reichspräsidenten über den Empfang des Reichskanzlers durch den Reichspräsidenten am 28. Januar 1933.
  9. Diskutiert etwa in Irene Strenge: Machtübernahme 1933 – alles auf legalem Weg?; ebenso Karl-Dietrich Bracher, Die nationalsozialistische Machtergreifung. Studien zur Errichtung des totalitären Herrschaftssystems in Deutschland 1933–34.
  10. Beckmanns Welt-Lexikon und Welt-Atlas. Verlagsanstalt Otto Beckmann, Leipzig–Wien 1931.
  11. Das Saargebiet war zwar zu diesem Zeitpunkt völkerrechtlich Teil des Deutschen Reiches, stand jedoch von 1920 bis 1935 unter Völkerbundsverwaltung.
  12. Carl Schmitt: Verfassungslehre, S. 30.
  13. Gerhard Anschütz: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919. Ein Kommentar für Wissenschaft und Praxis, S. 403.
  14. Eberhard Kolb: Die Weimarer Republik, in: Oldenbourg Grundriss der Geschichte, 6. Auflage, München 2002, S. 250 f.
  15. Heinrich August Winkler: Weimar 1918–1933. Die Geschichte der ersten deutschen Demokratie, Beck, München 1993, S. 609 f.
  16. Hagen Schulze: Weimar. Deutschland 1917–1933, Berlin 1994, S. 425.
  17. Detlev J. K. Peukert: Die Weimarer Republik. Krisenjahre der Klassischen Moderne. Frankfurt/M. 1987, S. 269 ff.

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