Rettungsassistentengesetz

Rettungsassistentengesetz
Basisdaten
Titel: Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten
Kurztitel: Rettungsassistentengesetz
Abkürzung: RettAssG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 2124-16
Datum des Gesetzes: 10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384)
Inkrafttreten am: überw. 1. September 1989
Letzte Änderung durch: Art. 19 G vom 2. Dezember 2007
(BGBl. I S. 2686, 2722 ff.)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
7. Dezember 2007
(Art. 41 G vom 2. Dezember 2007)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Rettungsassistentengesetz (RettAssG) ist ein deutsches Bundesgesetz über den Beruf des Rettungsassistenten.

Es gibt den Rahmen für die Berufsausbildung zum Rettungsassistenten vor und schützt die Berufsbezeichnung „Rettungsassistentin/Rettungsassistent“ an sich, denn das Führen dieses Titels bedarf gemäß § 1 RettAssG der Erlaubnis. Jemand, der sich ohne Erlaubnis („staatliche Anerkennung zum Rettungsassistenten“) Rettungsassistent nennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann (§ 12 RettAssG).

Seit einiger Zeit ist eine grundlegende Novellierung des RettAssG geplant. Genaue Angaben über den Inhalt der Ausbildung oder eine genaue neue Berufsbezeichnung sind aber noch nicht getroffen worden, deswegen gilt immer noch das RettAssG in seiner ursprünglichen Fassung vom 10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384).

Inhaltsübersicht

  1. Abschnitt: Erlaubnis, §§ 1–2
  2. Abschnitt: Ausbildung, §§ 3–10
  3. Abschnitt: Zuständigkeiten, § 11
  4. Abschnitt: Bußgeldvorschriften, § 12
  5. Abschnitt: Übergangsvorschriften, § 13
  6. Abschnitt: Schlussvorschriften, §§ 14–15

Literatur

  • Hans-Peter Hündorf, Roland Lipp (Hrsg.): Der Lehrrettungsassistent. Lehrbuch für Ausbilder im Rettungsdienst. Stumpf und Kossendey, Edewecht, Wien 2003, ISBN 3-932750-79-9.

Weblinks

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