- Automobilsteuer
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Die Automobilsteuer in der Schweiz ist ähnlich der Mehrwertsteuer eine Besteuerung des Wirtschaftsverkehrs, und damit eine Verbrauchsteuer. Die Steuer wird vom Bund auf Automobile des Personen- und Warentransports erhoben und beträgt 4 Prozent des Fahrzeugwerts. Wurde das Fahrzeug im Ausland produziert, wird die Steuer bei Einfuhr des Fahrzeuges in die Schweiz erhoben, wird das Fahrzeug in der Schweiz produziert, wird sie beim Automobilhersteller erhoben. Die ausführende Steuerbehörde ist die Eidgenössische Zollverwaltung, sie ist für den Vollzug des Automobilsteuergesetzes zuständig.
Neben der o. g. Automobilsteuer gibt es noch die jährliche „Steuer für eingelöste Strassenfahrzeuge“. Diese ist kantonal unterschiedlich geregelt. Im Kanton Bern bemisst sich diese nach dem Gesamtgewicht gemäss Fahrzeugausweis.
Zudem erhebt der Bund eine Autobahnvignette für PKW und eine LSVA für LKW.
Gesetzliche Grundlagen
- Automobilsteuergesetz vom 21. Juni 1996 (AStG)
- Automobilsteuerverordnung vom 20. November 1996 (AStV)
- Besteuerung der Strassenfahrzeuge Kanton Bern
Siehe auch
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