- Richtlinie 2008/104/EG
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Basisdaten der
EG-Richtlinie 2008/104/EGTitel: Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom
19. November 2008 über LeiharbeitKurztitel:
(nicht amtlich)Leiharbeitsrichtlinie Rechtsnatur: EG-Richtlinie Geltungsbereich: Europäische Union Rechtsmaterie: Arbeitsrecht Veröffentlichung: ABl. EG Nr. L 327 vom
5. Dezember 2008, S. 9–14Inkrafttreten: 5. Dezember 2008 In nationales Recht
umzusetzen bis:5. Dezember 2011 Umgesetzt durch: Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! Die Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit legt EG-weit einheitliche Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer fest.
Nach Artikel 5 gilt der Grundsatz, dass die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Leiharbeitnehmer während der Dauer ihrer Überlassung an ein entleihendes Unternehmen grundsätzlich mindestens denjenigen entsprechen müssen, die für sie gelten würden, wenn sie von jenem genannten Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wären (equal pay, equal treatment).
Die Mitgliedsstaaten können jedoch zulassen, dass Regelungen der Sozialpartner (in Deutschland: Tarifvertrag, in Österreich: Kollektivvertrag) von den genannten Grundsätzen abweichende Regelungen treffen (Artikel 5 Abs. 3 und 4). Voraussetzung für eine Schlechterstellung der Leiharbeitnehmer beim Entgelt ist, dass die Leiharbeitnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältinis haben und auch in den Zeiten zwischen den Überlassungen bezahlt werden.
Die Richtlinie regelt weiter den Zugang der Leiharbeitnehmer zu Beschäftigung, Gemeinschaftseinrichtungen und beruflicher Bildung, die betriebliche Vertretung der Leiharbeitnehmer und die Unterrichtung der Arbeitnehmervertreter.
Die Richtlinie wendet sich, wie alle europäischen Richtlinien, an die Mitgliedsstaaten, die sie innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umsetzen müssen.
Weitere Regelungen für Leiharbeitsverhältnisse enthält die Richtlinie 91/383/EWG.
Literatur
- Maximilian Fuchs: Das Gleichbehandlungsgebot in der Leiharbeit nach der neuen Leiharbeitsrichtlinie. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 2/2009, S. 57–63.
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