- Richtstätte
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Richtplatz, auch: Richtstatt oder Richtstätte, der Platz, auf dem ein verurteilter Verbrecher gerichtet, beziehungsweise hingerichtet wurde. Einen erhöhten Richtplatz nennt man Schafott.
Der Richtplatz befand sich außerhalb des Ortes an auffälliger Stelle, zum Beispiel an einer Wegkreuzung, oft auf einem Hügel. Dort wurde, weithin sichtbar, der Galgen aufgestellt. Es waren aber auch andere Hinrichtungsarten üblich. Der Weg zum Richtplatz war oft schon ein Teil der Bestrafung, der Verurteilte wurde den Schaulustigen präsentiert oder gar mit einem Pferd zum Richtplatz geschleift. Nach der Hinrichtung ließ man an Galgen Hingerichteten zu Abschreckung hängen und überließ ihn damit der Verwesung oder Aasfressern. Hingerichtete wurden in ungeweihter Erde begraben, oft direkt unter dem Galgen.
Vielerorts hat sich der Richtplatz in Flurnamen erhalten, zum Beispiel Galgenberg.
Richtplatz ist außerdem eine veraltete Bezeichnung für den Ort, an dem Gericht gehalten wurde.
Literatur
- Richtplatz im Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, 1793.
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