- Außendienstleiter
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Der Einsatzleiter (EL) ist eine Person, die den Einsatz im Schadens- oder Übungsfall organisatorisch-taktisch sowie politisch und/oder rechtlich verantwortlich führt. Je nach Umfang des Einsatzes und tatsächlicher Notwendigkeit wird er durch eine Führungsunterstützung ergänzt und bildet eine Einsatzleitung.
Benennung, Einsatz, konkrete Verantwortungsbereich, rechtliche Befugnisse und hierarchische Einordnung unterscheiden sich je nach Organisation, Land und Verwaltungsebene.
Dem Einsatzleiter können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Befugnisse gegenüber Dritten übertragen sein, z. B.:
- das Heranziehen von Personen und Hilfsmitteln zur Hilfeleistung;
- das Betreten und Räumen von Grundstücken, baulichen Anlagen und Schiffen;
- das Durchführen von Absperrmaßnahmen;
- das Festhalten eigengefährdeter Personen;
- das zeitbefristete Stilllegen von Produktionsanlagen.
Ein Einsatzleiter soll verschiedene Kompetenzen mitbringen, unter anderem
- Entscheidungsfreude
- Delegationsbereitschaft
- Wissen über die verfügbaren Möglichkeiten
Er kann Sachverständige aus dem jeweiligen Sachgebiet zu Rate ziehen.
Situation in Deutschland
In Deutschland enthält der Entwurf einer Dienstvorschrift „Führung und Leitung im Einsatz (DV 100)“ durch die Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz [1] eine allgemein anerkannte Regelung des Aufbaus und der Abläufe in einer Einsatzleitung sowie der Aufgaben und Vorgehensweisen des Einsatzleiters. Dieser Entwurf ist in vielen Einsatzorganisationen durch eine eigene Vorschrift umgesetzt (z. B. als Feuerwehr-Dienstvorschrift 100[2]).
Bei alltäglichen Einsätzen zur Gefahrenabwehr werden die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben von ihren jeweiligen Führungskräften vertreten. Bei Beteiligung mehrerer Fachdienste und zunehmendem Koordinierungsbedarf wird, je nach gesetzlicher Lage, ein übergeordneter verantwortlicher Einsatzleiter bestellt. Dies kann einer der bereits eingesetzten oder eine weitere Person sein.
In einigen Bundesländern ist das grundsätzlich der Einsatzleiter der Feuerwehr, je nach Lage ggf. auch eine Führungskraft der Polizei, in Bayern gibt es hierfür behördlich vorbenannte Örtliche Einsatzleiter (ÖEL).
Für Katastrophen greifen besondere gesetzliche Regelungen, die politisch verantwortliche Einsatzleitung hat dann meist der sogenannte „Hauptverwaltungsbeamte“ (HVB) inne (das kann z. B. ein Landrat oder ein von ihm eingesetzter Beamte sein). Je nach Organisationsform und rechtlicher Grundlage werden dann die konkreten Einsatzaufgaben auf untergeordnete Einsatzleitungsebenen delegiert.
Anmerkungen
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