- Risikoindifferenz
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Von Risikoneutralität spricht man in der Entscheidungstheorie bei einem Entscheider beziehungsweise Investor, wenn das Sicherheitsäquivalent einer unsicheren zukünftigen Auszahlung gleich dem Erwartungswert dieser Auszahlung ist. Insbesondere wird im Fall der Risikoneutralität keine Risikoprämie gefordert.
Prinzipiell muss ein risikoneutraler Investor eine lineare Nutzenfunktion haben. Bei einem risikoneutralen Entscheider ist das Arrow/Pratt-Maß 0.
Formale Definition
Hat ein Entscheider eine Nutzenfunktion u, so ist er risikoneutral, wenn für eine beliebige unsichere Auszahlung in Höhe von X
- u(E(X)) = E(u(X))
gilt.
Beispiel
Ein Entscheider kann für 100 Euro an einer Lotterie teilnehmen, die mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% 0 Euro und mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% 200 Euro auszahlt. Während der risikoneutrale Entscheider indifferent zwischen dieser Lotterie und dem sicheren Geldbetrag ist, zieht ein risikoaverser Entscheider den sicheren Geldbetrag der Lotterie vor (kauft das Los nicht), und ein risikofreudiger Entscheider die Lotterie dem sicheren Geldbetrag (und kauft das Los zum Preis von 100 Euro).
Siehe auch: Risikoaversion, Risikofreude, Erwartungsnutzen
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