- Robinson-Liste
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Die Robinsonlisten sind Schutzlisten mit Kontaktdaten von Personen, die keine unaufgeforderte Werbung erhalten wollen. Es gibt diese Listen für Briefpost, E-Mail, Mobiltelefon, Festnetztelefon und Telefax. Diese Listen werden von Branchenverbänden der Direktmarketing-Unternehmen sowie des Verbraucherschutzes geführt. Die in diesen Branchenverbänden organisierten Direktmarketing-Unternehmen verpflichten sich, dem Wunsch der registrierten Verbraucher nach Werbefreiheit nachzukommen und in keiner Form kommerziell Kontakt zu ihnen aufzunehmen. Der Eintrag in die Robinsonlisten ist grundsätzlich kostenlos.
Der Name „Robinsonliste“ ist im Anklang an die Geschichte der Romanfigur des Robinson Crusoe gewählt, die viele Jahre einsam auf einer abgelegenen Insel verbrachte, ohne Verbindung zur Außenwelt.
Inhaltsverzeichnis
Deutsche Robinsonlisten
Die Robinsonlisten werden sowohl von Verbraucherschutzvereinen als auch von Verbänden der Werbewirtschaft unterhalten.
Es gibt Robinsonlisten gegen unerwünschte Werbung durch
Die Robinsonlisten mit derzeit über 2 Mio. Einträgen (12/2008) gelten inzwischen als bewährt; Die Robinsonlisten für E-Mail und Telefon bewahren nämlich unter anderem Unternehmen davor, bei gekauften Adressen kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Die Logik dahinter: Wer nicht in der Robinsonliste steht wird wohl auch nicht rechtlich gegen unerlaubte Werbung vorgehen. Robinsonlisten nutzen also der werbetreibenden Industrie mehr als dem Verbraucher.
Kritik
Die Wirkung von Robinsonlisten ist begrenzt: Nicht alle Werbe-Versender sind Mitglied der o.g. Institutionen oder halten sich an die freiwillige Verpflichtung, insbesondere nicht solche, die Spam-Nachrichten, Werbe-SMS und -faxe verbreiten oder die ihren Firmensitz im Ausland haben.
Sollte die Robinsonliste – etwa durch einen Fehler oder eine Indiskretion – publik werden, könnte die Wirkung dem gewünschten Ziel direkt entgegengesetzt sein, und die gelisteten Adressen könnten gezielt zur Werbung benutzt werden. Dies ist für die beim I.D.I. Verband geführten Listen (Mail/Mobilfunk/Telefon) allerdings unwahrscheinlich, da hier alle Daten verschlüsselt sind und nur über ein spezielles Abgleichprogramm des Verbandes die Adressen ausgeworfen werden, die bereits im Datenbestand des Abgleichers vorhanden sind (und deaktiviert werden sollten). Gleiches gilt für die Postrobinsonliste-Online.
Eine andere Möglichkeit als die namentliche Sperre von einzelnen Konsumenten ist allerdings grundsätzlich nicht möglich, solange Direktwerbung nicht generell politisch beschränkt wird. Dies wäre nicht einem allgemeinen Werbeverbot gleichzusetzen und wäre damit auch nicht denselben Gegenargumenten ausgesetzt. Während es gesellschaftlich kaum möglich ist, ein allgemeines Werbeverbot durchzusetzen, ist es durchaus vorstellbar, dass die vom Bürger bereitgestellten Kommunikationskanäle nicht für unverlangte Werbung verwendet werden dürfen.
In Deutschland sind nach den §§ 3, 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ungebetene Telefonwerbung ohne vorherigen Kundenkontakt (sog. „cold calls“) sowie das Versenden von Werbefaxen und Werbe-E-Mails ohne vorherige Zustimmung des Empfängers verboten. Ein weitergehendes „Anti-Spam“-Gesetz wird gelegentlich in der Politik diskutiert. Problematisch ist allerdings die Durchsetzung solcher Verbote gegen Spammer, die aus dem Ausland operieren. Erschwerend kommt hinzu, dass bei einer verdeckt gehaltenen Nummer des Anrufers im Normalfall der Störer nicht bestimmbar ist.
Die Aufnahme in die Listen für Briefpost und Fax ist aufwändig. In der Regel muss ein Formular heruntergeladen, ausgedruckt, ausgefüllt und per Briefpost zurückgesandt werden. Deren Einträge werden nach einiger Zeit auch wieder gelöscht, ohne dass es die Möglichkeit eines Hinweises gibt. Bei den Robinsonlisten für E-Mail, Telefon und Mobilfunk des I.D.I. sowie der Postrobinsonliste-Online (seit 11/2008) ist der Eintrag u. a. über Online-Verfahren möglich.
Weblinks
- Robinsonliste Telefon, E-Mail, Mobilfunk, Post (online)
- Robinsonliste Fax
- Österreichische Robinsonliste nach E-Commerce-Gesetz
- SDV Schweizer Direktmarketing Verband
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Österreich: Methode für den automatisierten E-Mail Adressen Abgleich mit der RTR-Robinsonliste
Einzelnachweise
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