- Rollbandmass
-
Ein Maßband, auch Bandmaß, im Vermessungswesen gewöhnlich Messband oder Rollbandmass genannt, dient der Ermittlung kurzer Distanzen mit mm-Genauigkeit bzw. größerer Längen ab 10 m bis 100 m mit cm-Genauigkeit. Es wird am Boden aufgelegt oder zwischen den Messpunkten gespannt. Im Vermessungswesen werden damit auch Zwischenpunkte und Kontroll- oder Laufmaße bestimmt.
Stahlmaßbänder bestehen aus dünnem Bandstahl mit Lack, Kunststoff- oder Glasfaserüberzug und werden zum Transport aufgerollt. Die gängigen Längen solcher Maßbänder sind 3 m, 5 m, 20 m, 30 m und 50 m. Bei den Maßbandanfängen gibt es zwei verschiedene Varianten, bei denen der Nullpunkt direkt am Haltering oder etwa 10 cm vom Haltering entfernt ist.
Es gibt auch Maßbänder aus beschichtetem Leinen, die aber weniger genau sind. Sie werden zumeist in der Schneiderei eingesetzt wo teils das zu bearbeitende Material selbst flexibel ist und wo andernteils zumeist konvexe Formen, wie etwa Körperumfänge oder Armlängen zu bestimmen sind.
Maßbänder aus glasfaserverstärktem Kunststoff werden vor allem für Anwendungen, bei denen mit starker Verschmutzung und Feuchtigkeit zu rechnen ist, eingesetzt. Ein weiterer Einsatzbereich ist die Nähe elektrischer Leitungen ohne Isolierung. Metallene Maßbänder bergen hier die Gefahr von Kurzschlüssen oder Stromfluß zum Körper des Anwenders. Stahlmaßbänder können auch eine magnetische Wirkung ausüben, hier ist auch auf Kunststoffbänder zurückzugreifen. Ihre Genauigkeit ist bauartbedingt geringer als die von Stahlmaßbändern.
Seit etwa 1990 werden Maßbänder teilweise durch Laser-Distanzmessung ersetzt.
Genauigkeiten: Längenmessgeräte werden nach der EU-Richtlinie für verkörperte Längenmaße (73/362/EWG) konstruiert. Die Messgenauigkeit wird in den EG-Genauigkeitsklasse I, II oder III eingeteilt. Diese EG-Genauigkeitsklasse findet man zusammen mit der EG-Zulassungsnummer im Anfangsbereich der Maßskala.
Maßbänder mit einer Handkurbel o. ä. zum Einrollen, wie sie im Handwerk oder auch beim Schulsport verwendet werden, bezeichnet man als Rollmaßband. Diese können in einer Kunststoff-, Metall- oder Lederkapsel oder aber einem offenen Rahmen untergebracht sein. Bandmaße mit Längen bis 10 m, die in kompakten Kapseln untergebracht sind und in der Regel mit einem Federmechanismus eingerollt werden, bezeichnet man als Taschenbandmaße. Oft ist am Anfang dieser Taschenbandmaße ein kleiner Metallwinkel angebracht, der das Ablesen von Außenmaßen erleichtert - er wird dazu einfach am Werkstück eingehängt. Mitunter ist dieser Metallwinkel auch um seine Materialdicke verschiebbar, um das korrekte Ablesen sowohl von Innen- als auch von Außenmaßen zu vereinfachen.
Die Verwendung des Messbandes und von Drähten im Vermessungswesen
Das Messband hat mit dem Aufkommen der elektrooptischen Distanzmesser insbesondere in elektronischen Tachymetern an Bedeutung verloren, ist aber immer noch wesentlicher Bestandteil jeder Vermessungsausrüstung. Beispielsweise kann man eine tachymetrische Aufnahme durch Messen der Horizontalstrecke zwischen zwei aufgenommenen Punkten unabhängig kontrollieren. Außerdem können Aufnahmepunkte (AP) überprüft werden, indem die Entfernungen zu zugehörigen Meißelzeichen (Sicherungen) gemessen und mit AP-Karten verglichen werden. Es wird heute fast ausschließlich mit Stahlmessbändern gearbeitet; bei elektrischen Gefahren etc. auch mit Polyamid-/Glasfaser-Messbändern. Leinenmessbänder sind für Vermessungszwecke nicht geeignet. Die Länge von Stahlmessbändern beträgt nach DIN 6403 meist 20 m, 30 m, 50 m oder 100 m.
Korrektionen bei der der Längenmessung mit Stahlmessbändern und Drähten
Bei der Längenmessung mit frei hängenden Stahlmessbändern müssen noch einige Korrektionen auf das gemessene Maß additiv angebracht werden:
- Kalibrierkorrektion (sie wird beim Vergleich des Messbandes mit einer bekannte Strecke ermittelt und ist proportional zur gemessenen Länge),
- Temperaturkorrektion (sie wird mit Hilfe des Ausdehnungskoeffizienten des Bandmaterials ermittelt und bezieht sich meist auf 20 °C),
- Durchhangkorrektion (sie ist nur dann anzubringen, wenn das frei hängende Messband durchhängt; sie ist abhängig von dem Unterschied zwischen Kettenlinie und Sehne),
- Spannkraftkorrektion (sie ist abhängig von der Zugspannung, die mit dem einem Messbandspanner [Federwaage] während der Messung ermittelt wird, von dem Querschnitt des Bandes und vom Elastizitätsmodul des Bandmaterials),
- Alignementkorrektion (sie muss angebracht werden bei Neigung oder seitlicher Auslage des Messbandes).
Zur Kalibrierkorrektion ist zu sagen, dass jeder Vermessungsingenieur seine Vermessungsgeräte selbst Kalibrieren muss, da das Vermessungswesen nicht der Eichpflicht untersteht. Dabei wird die Abweichung von der Solllänge bestimmt, die dann ggf. rechnerisch berücksichtigt wird. Die aufgezählten Korrektionen werden bei kurzen Strecken, die mit Zentimetergenauigkeit zu ermitteln sind, nicht angebracht.
Große Bedeutung spielen diese aber bei Präzisionsmessungen mit Drähten, die meist aus Invar gefertigt sind, dessen Wärmeausdehnungskoeffizient nahezu Null ist. Diese Drähte werden durch Gewichte oder Federn einer gleich bleibenden Spannung ausgesetzt. Normalerweise arbeitet man mit frei hängenden Drähten. Um den Durchhang gering zu halten, ist der Querschnitt der Drähten klein. Messdrähte haben keine Teilung, sondern sind i. A. an beiden Enden mit einem kurzen Metallstreifen aus gleichem Material versehen, welches einen Nullpunkt und oft eine zusätzliche Teilung zu beiden Seiten des Nullpunktes aufweist.
Literatur
- Kahmen: Vermessungskunde. Walter de Gruyter. ISBN 3-11-015399-8
Weblinks
Wikimedia Foundation.