5 Sicherheitsregeln

5 Sicherheitsregeln

Bei Arbeiten in und an elektrischen Anlagen gelten zur Vermeidung von Stromunfällen in Deutschland bestimmte Regeln, welche in den Fünf Sicherheitsregeln nach Normenreihe DIN VDE 0105 zusammengefasst sind:

  1. Freischalten
  2. Gegen Wiedereinschalten sichern
  3. Spannungsfreiheit feststellen
  4. Erden und kurzschließen
  5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Diese fünf Sicherheitsregeln werden vor den Arbeiten an elektrischen Anlagen in der oben genannten Reihenfolge angewandt. Nach den Arbeiten werden sie in der umgekehrten Reihenfolge wieder aufgehoben.

Bei jedem Elektriker werden diese Regeln als bekannt vorausgesetzt.

Inhaltsverzeichnis

Freischalten

Als Freischalten bezeichnet man das allpolige Trennen einer elektrischen Anlage von spannungsführenden Teilen. Dabei ist zwischen spannungsführendem und spannungslosem Anlagenteil eine je nach Betriebsspannung unterschiedlich lange Trennstecke herzustellen.

Aus Sicherheitsgründen muss bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln mit Betriebsspannungen über 50 V Wechselspannung bzw. 120 V Gleichspannung stets freigeschaltet werden, sofern keine besonderen Maßnahmen zum Arbeiten unter Spannung getroffen werden.

An der Arbeitsstelle müssen vor Arbeitsbeginn alle Spannung führenden Leitungen allpolig abgeschaltet werden. Das kann durch das Betätigen von Hauptschaltern, das fachgerechte Entfernen von Sicherungen, das Ziehen von Steckverbindungen usw. erfolgen. Schaltet der Arbeitende nicht selber frei, darf mit der Arbeit erst begonnen werden, wenn die mündliche, fernmündliche, schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung der Freischaltung vorliegt. Die Vereinbarung eines Zeitpunktes, zu dem freigeschaltet werden soll, ist nicht zulässig. Der vor Ort mit der Arbeit beauftragte Arbeitnehmer muss die Spannungsfreiheit durch geeignete Mess/Prüfmittel die allpolige Spannungsfreiheit feststellen (< 1 kV zweipolige Prüfmittel, > 1 kV der Spannungshöhe entsprechende einpolige Hochspannungsprüfer oder kapazitive Prüfeinrichtungen).

Gegen Wiedereinschalten sichern

Ein "Nicht Schalten"-Aufkleber als Beispiel

Um zu vermeiden, dass eine Anlage, an der gerade gearbeitet wird, irrtümlich wieder eingeschaltet wird muss ein Wiedereinschalten zuverlässig verhindert werden. Dazu werden beispielsweise die herausgedrehten Sicherungen durch abschließbare Sperrelemente ersetzt oder Leitungsschutzschalter mit Klebefolien abgeklebt. Manchmal ist es auch möglich, den Hauptschalter, den Schaltschrank oder den Sicherungkasten mit einem Vorhängeschloss zu sichern. Für die Dauer der Arbeit muss ein Verbotsschild gegen Wiedereinschalten angebracht sein.

Spannungsfreiheit feststellen

Das Feststellen der Spannungsfreiheit in Niederspannungsnetzen, dies sind elektrische Anlagen mit Betriebspannungen unter 1 kV, darf nur durch eine Elektrofachkraft oder durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) und nur mit dafür geeigneten Geräten oder Einrichtungen durchführen.

Das Spannungsfreiheitfeststellen bei Hochspannungsanlagen mit Betriebsspannungen ab 1 kV darf nur durch eine Elektrofachkraft und nur mit dafür geeigneten Geräten oder Einrichtungen geschehen. Die Verwendung von Universalmessgeräten ist wegen der hohen Unfallgefahr in energiereichen Anlagen untersagt. Es muss stets allpolig, d. h. an jedem einzelnen Leiter, die Spannungsfreiheit festgestellt werden.

Bei Spannungsprüfern für Anlagen bis 1 kV handelt es sich in der Regel um eine zweipolige Ausführung (Spannungsprüfer: mit Glimmlampe und Tauchspulmesswerk, mit Glimmlampe und Dreheisenmesswerk, mit Leuchtdioden und Funktionstest). Entweder wird eine vorhandene Spannung durch eine aufleuchtende Glimmlampe, durch ein Messgerät oder durch Leuchtdioden angezeigt. Mit diesen Geräten lässt sich auch die ungefähre Spannungshöhe der Anlage ermitteln, neuere Prüfgeräte besitzen einen Unwuchtmotor, dessen Frequenz von der zu messenden Spannungshöhe abhängig ist. Spannungsprüfer für Anlagen mit Nennspannungen über 1 kV sind einpolig.[1]

Die eingesetzten Spannungsprüfer müssen der jeweiligen Nennspannung entsprechen und sind vor und nach Spannungsfreiheitfestellen zu prüfen. Das heißt diese sind an einer definitiv spannungsführenden Quelle auf Funktionalität zu testen. Vor: weil der Spannungsprüfer defekt sein könnte und danach: weil der Spannungsprüfer nach dem „Vorprüfen“ einen Defekt erleiden könnte. Einpolige Hochspannungsprüfer für Nennspannungen über 1 kV besitzen heute eine eingebaute Testeinrichtung und vereinfacht den Funktionstest.

Erden und Kurzschließen

Nach Feststellen der Spannungsfreiheit werden die Leiter und die Erdungsanlage mit kurzschlußfesten Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen miteinander verbunden. Diese Maßnahme bewirkt, dass bei irrtümlichem Einschalten die vorgeschalteten Überstromschutzorgane auslösen und dass sich parallel liegende Leitungen nicht aufladen (z. B. bei Freileitungen).

Im Bereich der neuen Bundesländer wird zwischen einer freimelde- und freigabebereiten Arbeitsstelle unterschieden: Wird nur an den Schaltstellen geerdet und kurzgeschlossen, so ist das freigeschaltene Anlagenteil freimeldebereit. Wird zusätzlich an der Arbeitsstelle geerdet und kurzgeschlossen, so ist dieses Anlagenteil freigabebereit.

Zu beachten ist auch, dass zuerst geerdet und erst dann kurzgeschlossen wird. In Anlagen mit Nennspannungen bis 1 kV, mit Ausnahme von Freileitungen und Verteilernetzen darf das Erden und Kurzschließen unterbleiben, wenn die Regeln 1 bis 3 vorschriftsmäßig durchgeführt wurden.

Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Oft kann eine unzulässige Näherung zu benachbarten unter Spannung stehenden Anlagenteilen nicht ohne Weiters verhindert werden. In so einem Fall müssen diese Anlagenteile durch feste und zuverlässig angebrachte isolierende Abdeckungen gegen zufälliges Berühren gesichert werden. Offen liegende Drähte sollten mit dem Querschnitt passende Tüllen oder mit Isolierband gesichert werden.

Schaltsprache/Schaltgespräch

Die sogenannte Schaltsprache vereinheitlicht Begriffe und Bezeichnungen innerhalb eines „Netz“bereiches. Hierin ist klar geregelt was gemeint und was auszuführen ist, es gilt eine einheitliche Schaltsprache und es gelten einheitliche Begriffe in einem Schaltgespräch bzw. einer schriftlichen Durchführungs- und Aufhebungsanweisung. Dies dient der Vermeidung von Verwechslungen und damit der Vorbeugung von Elektrounfällen.

Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR (Neue Bundesländer) gilt meist die Allgemeine Dienstanweisung Kraftwerksbetrieb (ADK) und die NNÜ (früher: Allgemeine Dienstanweisung Netzbetriebe (ADN)). Im westlichen Teil von Deutschland (Alte Bundesländer) gilt solches nicht, hier hat jeder Netz/Kraftwerksbetreiber sein eigenes Schaltregime.

Zum Beispiel wird in der ADK/NNÜ (alt ADN) strikt zwischen zwei Arten von Erdungs/Kurzschließmaßnahmen unterschieden – freimeldebereit „fmb“ (an den Schaltstellen geerdet) und freigabebereit „fgb“ (und an den Arbeitsstellen geerdet (sichtbare Erde)).

Zweites Beispiel: Ein Trenner wird entweder geschlossen oder geöffnet und ein Leistungsschalter wird eingeschaltet oder ausgeschaltet. Drittes Beispiel: Im „Gebiet“ der ADK/NNÜ müssen Schaltbefehle/kommandos wiederholt werden.

Siehe auch

Literatur

  • Ernst Hörnemann, Heinrich Hübscher: Elektrotechnik Fachbildung Industrieelektronik. 1 Auflage. Westermann Schulbuchverlag GmbH, Braunschweig, 1998, ISBN 3-14-221730-4
  • Günter Springer: Fachkunde Elektrotechnik. 18.Auflage, Verlag - Europa - Lehrmittel, Wuppertal, 1989, ISBN 3-8085-3018-9

Weblink

Einzelnachweise

  1. BGI 519 Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen, Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik 2002; [1]

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