Fünf Sicherheitsregeln

Fünf Sicherheitsregeln

Bei Arbeiten in und an elektrischen Anlagen gelten zur Vermeidung von Stromunfällen in Deutschland bestimmte Regeln, welche in den Fünf Sicherheitsregeln nach Normenreihe DIN VDE 0105 zusammengefasst sind:

  1. Freischalten
  2. Gegen Wiedereinschalten sichern
  3. Spannungsfreiheit allpolig feststellen
  4. Erden und kurzschließen
  5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Diese fünf Sicherheitsregeln sollen vor den Arbeiten an elektrischen Anlagen in der oben genannten Reihenfolge angewandt werden. Nach den Arbeiten werden sie in der umgekehrten Reihenfolge wieder aufgehoben.

Diese Regeln werden bei jeder Elektrofachkraft als bekannt vorausgesetzt.

Inhaltsverzeichnis

Die fünf Sicherheitsregeln im Detail

Freischalten

Als Freischalten bezeichnet man das allpolige Trennen einer elektrischen Anlage von spannungsführenden Teilen. Dabei ist zwischen spannungsführendem und spannungslosem Anlagenteil eine je nach Betriebsspannung unterschiedlich lange Trennstrecke herzustellen.

Aus Sicherheitsgründen muss bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln mit Betriebsspannungen über 50 V Wechselspannung bzw. 120 V Gleichspannung stets freigeschaltet werden, sofern keine besonderen Maßnahmen zum Arbeiten unter Spannung getroffen werden.

Das Freischalten kann durch das Betätigen von Hauptschaltern, das fachgerechte Entfernen von Sicherungen, das Ziehen von Steckverbindungen usw. erfolgen. Schaltet der Arbeitende nicht selber frei, darf mit der Arbeit erst begonnen werden, wenn die mündliche, fernmündliche, schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung der Freischaltung vorliegt. Die Vereinbarung eines Zeitpunktes, zu dem freigeschaltet werden soll, ist nicht zulässig.

Gegen Wiedereinschalten sichern

Ein "Nicht Schalten"-Aufkleber als Beispiel

Um zu vermeiden, dass eine Anlage, an der gerade gearbeitet wird, irrtümlich wieder eingeschaltet wird, muss ein Wiedereinschalten zuverlässig verhindert werden. Dazu werden beispielsweise die herausgedrehten Sicherungen durch abschließbare Sperrelemente ersetzt. Wenn möglich den Hauptschalter, Schaltschrank oder Sicherungskasten abschließen. Für die Dauer der Arbeit muss ein Verbotsschild gegen Wiedereinschalten angebracht sein. Dies ist allerdings nur ausreichend, wenn sich der Sicherungskasten in einem Raum befindet, der nur für Elektrofachkräfte zugänglich ist. Für einen Laien reicht diese Absicherung mit Hinweisschild nicht. Wenn der Leitungsschutzschalter lediglich mit einem Klebeschild „gesichert“ wird, ist dies vom Elektriker grob fahrlässig; kommt eine Person zu Schaden kann Vorsatz unterstellt werden. Ein Leitungsschutzschalter sollte grundsätzlich durch das Abklemmen der abgehenden Leitung oder durch eine Schaltsperre gesichert werden. Das Wiedereinschalten darf nur durch Nutzung von Werkzeug möglich sein.

Spannungsfreiheit feststellen

Der vor Ort mit der Arbeit beauftragte Arbeiter muss durch geeignete Mess-/Prüfmittel (Spannungsprüfer) die allpolige Spannungsfreiheit feststellen.

Das Feststellen der Spannungsfreiheit in Niederspannungsnetzen (elektrische Anlagen mit Betriebsspannungen bis 1 kV AC bzw. 1,5 kV DC) darf nur eine Elektrofachkraft oder eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFffT) durchführen. Bei Hochspannungsanlagen mit Betriebsspannungen größer 1 kV darf die Spannungsfreiheit nur durch eine Elektrofachkraft festgestellt werden.

Bei Spannungsprüfern für Anlagen bis 1 kV handelt es sich in der Regel um zweipolige Ausführungen (mit Glimmlampe und Tauchspulmesswerk; mit Glimmlampe und Drehspulmesswerk; mit Leuchtdioden und Funktionstest). Entweder wird eine vorhandene Spannung durch eine aufleuchtende Glimmlampe, durch ein Messgerät oder durch Leuchtdioden angezeigt. Mit diesen Geräten lässt sich auch die Spannungshöhe der Anlage ermitteln. Neuere Prüfgeräte besitzen einen Unwuchtmotor, dessen Frequenz von der zu messenden Spannungshöhe abhängig ist.

Spannungsprüfer für Anlagen mit Nennspannungen über 1 kV sind einpolig. Die Verwendung von Niederspannungsmessgeräten wie Multimeter und andere Prüf- und Messgeräte der Messkategorien CAT I bis IV ist wegen der hohen Unfallgefahr in Hochspannungsanlagen untersagt.[1]

Die eingesetzten Spannungsprüfer sind vor und nach Benutzung an einer definitiv spannungsführenden Quelle auf Funktionalität zu testen. Vorher, weil der Spannungsprüfer defekt sein könnte, und danach, weil er bei der Benutzung einen Defekt erlitten haben könnte. Einpolige Hochspannungsprüfer für Nennspannungen über 1 kV besitzen eine eingebaute Testeinrichtung, wodurch der Funktionstest vereinfacht wird.

Werden einschaltkurzschlussfeste Schnellerder eingesetzt (z.B. federgesteuerte Erdungstrenner in Schaltanlagen), so gilt die Betätigung des Erders als „Feststellen der Spannungsfreiheit“, jedoch sollte dies normalerweise nicht bzw. nur im Ausnahmefall geschehen.

Erden und Kurzschließen

Nach Feststellen der Spannungsfreiheit werden die Leiter und die Erdungsanlage mit kurzschlussfesten Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen miteinander verbunden. Diese Maßnahme bewirkt, dass bei irrtümlichem Einschalten die vorgeschalteten Überstromschutzeinrichtungen auslösen und dass sich parallel liegende Leitungen nicht aufladen (z. B. bei Freileitungen).

Zu beachten ist auch, dass zuerst geerdet und danach kurzgeschlossen wird. In Anlagen mit Nennspannungen bis 1 kV, mit Ausnahme von Freileitungen und Verteilernetzen, darf das Erden und Kurzschließen unterbleiben, wenn die Regeln 1 bis 3 vorschriftsmäßig durchgeführt wurden.

Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Bei Anlagen unter 1 kV genügen zum Abdecken isolierende Tücher, Schläuche, Kunststoffabdeckungen etc. Bei Spannungen über 1 kV sind zusätzliche Warntafeln, Seile oder Absperrtafeln erforderlich. Körperschutz, eng anliegende Kleidung und Handschuhe sind zu tragen. Auch dieser Teil kann bei fachgerechter Ausführung von Punkt 1 - 3 bei Spannungen unter 1kV AC oder 1.5kV DC vernachlässigt werden.

Maßnahmen vor dem Wiedereinschalten

  • Werkzeug und Hilfsmittel entfernen
  • Gefahrenbereich verlassen
  • Kurzschließung und Erdung zuerst an der Arbeitsstelle, danach an den übrigen Stellen aufheben
  • Erdungsseil zuerst von den Anlagenteilen, danach von der Erde heben
  • Anlagenteile und Leitungen ohne Erdungsseil (sofern zuvor vorhanden) dürfen nicht mehr berührt werden
  • Entfernte Schutzverkleidungen und Sicherheitsschilder wieder anbringen
  • Schutzmaßnahmen an den Schaltstellen erst nach Freimeldung von den Arbeitsstellen aufheben

Schaltsprache/Schaltgespräch

Die sogenannte Schaltsprache vereinheitlicht Begriffe und Bezeichnungen innerhalb eines „Netz“bereiches. Hierin ist klar geregelt, was gemeint und was auszuführen ist; es gilt eine einheitliche Schaltsprache und es gelten einheitliche Begriffe in einem Schaltgespräch bzw. einer schriftlichen Durchführungs- und Aufhebungsanweisung. Dies dient der Vermeidung von Verwechslungen und damit der Vorbeugung von Elektrounfällen.

Auf dem Gebiet der neuen Bundesländer gilt meist die Allgemeine Dienstanweisung Kraftwerksbetrieb (ADK) und die NNÜ (früher: Allgemeine Dienstanweisung Netzbetriebe (ADN)). Im Bereich der alten Bundesländer gilt solches nicht, hier hat jeder Netz-/Kraftwerksbetreiber sein eigenes Schaltregime.

Zum Beispiel wird in den ADK und NNÜ (früher ADN) strikt zwischen zwei Arten von Erdungs-/Kurzschließmaßnahmen unterschieden: freimeldebereit „fmb“ (d. h. an den Schaltstellen geerdet) und freigabebereit „fgb“ (zusätzlich auch an den Arbeitsstellen geerdet - sichtbare Erde).

Zweites Beispiel: Ein Trenner wird entweder geschlossen oder geöffnet und ein Leistungsschalter wird eingeschaltet oder ausgeschaltet.

Drittes Beispiel: Im „Gebiet“ der ADK/NNÜ müssen Schaltbefehle/-kommandos wiederholt werden.

Literatur

  • Ernst Hörnemann, Heinrich Hübscher: Elektrotechnik Fachbildung Industrieelektronik. 1 Auflage. Westermann Schulbuchverlag, Braunschweig 1998, ISBN 3-14-221730-4.
  • Günter Springer: Fachkunde Elektrotechnik. 18. Auflage. Verlag - Europa - Lehrmittel, Wuppertal 1989, ISBN 3-8085-3018-9.

Einzelnachweise

  1. BGI 519 Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen, Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik 2002; [1]

Weblinks


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