Rudolf Petersen (Kapitän)

Rudolf Petersen (Kapitän)

Rudolf Petersen (* 15. Juni 1905 in Atzerballig auf Alsen, Dänemark; † 2. Januar 1983 in Flensburg) war ein deutscher Marineoffizier im Zweiten Weltkrieg.

Inhaltsverzeichnis

Berufsweg

Rudolf Petersen, Sohn eines Pfarrers, trat am 16. November 1925 als Seekadett in die Reichsmarine ein und wurde 1929 zum Leutnant zur See und am 1. Juli 1931 zum Oberleutnant zur See befördert. Am 1. September 1935 wurde er in der nunmehrigen Kriegsmarine zum Kapitänleutnant befördert und erhielt das Kommando über das am 22. Januar 1934 bei der Lürssen-Werft in Bremen-Vegesack vom Stapel gelaufene und am 6. September 1934 in Dienst gestellte Schnellboot S9. Am 1. August 1938 wurde Petersen Chef der neu aufgestellten 2. Schnellbootsflottille in Wilhelmshaven.

Bei Kriegsbeginn 1939 lag die Flottille mit den Booten S9, S10, S14, S15, S16 und S17 und dem Schnellbootbegleitschiff Tanga im U-Boothafen von Helgoland. Am 4. September 1939 unternahm die Flottille einen Aufklärungsvorstoß, musste das Unternehmen aber wegen schweren Wetters abbrechen. Das Boot S17 erlitt dabei so schwere Schäden, dass es ausgemustert werden musste. Am 10. September verlegte die Flottille nach Kiel, dann nach Swinemünde, Saßnitz, Rostock und wieder nach Kiel. Dabei wurde vor allem Ausbildung betrieben, so zum Beispiel Torpedoschießen vor Schleimünde. Außerdem fuhr die Flottille U-Boot-Sicherung für die Schweren Kreuzer Admiral Hipper und Blücher und suchte in der westlichen Ostsee, dem Großen und Kleinen Belt und im Öresund vergeblich nach polnischen U-Booten, die aus der Ostsee auszubrechen versuchten. Mit dem Einsetzen der Vereisung der Ostsee verlegte die Flottille zurück in die Nordsee.

Am 1. Januar 1940 wurde Petersen zum Korvettenkapitän befördert. Am 4. August 1940 erhielt er das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes. Am 27. November 1940 übernahm er kurzzeitig die Vertretung des „Führers der Torpedoboote“. Am 20. Oktober 1941 wurde Petersen als Admiralstabsoffizier dem Führer der Torpedoboote zugeteilt, um sich auf seine bevorstehende Aufgabe als Führer der S-Boote vorzubereiten. Am 20. April 1942 wurde er Führer der Schnellboote (FdS), eine Dienststellung, die er bis zum Kriegsende inne hatte. Am 1. April 1944 wurde er zum Kapitän zur See befördert, und am 13. Juni 1944 erhielt er das Eichenlaub zum Ritterkreuz. Am 23. September 1944 erfolgte seine Ernennung zum Kommodore. Als FdS wurde er wiederholt von seinen Vorgesetzten wegen der angeblichen Erfolglosigkeit der Schnellboote gerügt. Da er jedoch das Verhältnis zwischen Verlusten und Neubauten wahren sollte, musste er Risiken vermeiden, um den Bestand von möglichst 40 einsatzfähigen Schnellbooten im Westraum halten zu können.

Kriegsgerichtsverfahren Mai 1945

Petersens Schnellboote waren Anfang Mai 1945 in der Geltinger Bucht vor Flensburg versammelt. In der Nacht vom 4. auf den 5. Mai 1945 hatten die Besatzungen von 47 U-Booten diese in der Geltinger Bucht versenkt, um sie nicht dem Feind übergeben zu müssen. Damit folgten sie dem Regenbogenbefehl von Großadmiral Dönitz.

Petersen war als Kommodore und Führer der Schnellboote so genannter Gerichtsherr über den wohl letzten Fahnenflucht-Prozess gegen Fritz Wehrmann (26, Matrose) aus Leipzig, Alfred Gail (20, Funker) aus Kassel und Martin Schilling (22, Obergefreiter) aus Ostfriesland, die zum Tode verurteilt und am 10. Mai 1945 auf dem Schnellbootbegleitschiff Buéa hingerichtet wurden, zwei Tage nach der deutschen Gesamtkapitulation. Bereits am 8. Mai hatte Petersen die Kriegsflagge auf den ihm unterstellten Schiffen einholen lassen. Die Angeklagten hatten von der Kapitulation der deutschen Truppen gegenüber den Engländern am 4. Mai 1945 erfahren und versucht, am 6. Mai von ihrer Unterkunft in Svendborg auf der Insel Fünen auf das Festland zu gelangen. Dabei wurden sie von einem dänischen Hilfspolizisten aufgegriffen und an den Ortskommandanten der deutschen Truppe auf Fünen überstellt.

Wehrmanns Mutter erhielt mit einjähriger Verspätung den Abschiedsbrief ihres Sohnes. Dieser hatte die verspätete Zustellung durch seinen Freund Theodor Meier erbeten, zu einem Zeitpunkt, wo seine Mutter bereits die Hoffnung aufgegeben haben könnte. In diesem Brief werden die Namen der Verantwortlichen genannt.

Nachspiel

In drei Prozessen wurden Rudolf Petersen und die Mitglieder des Kriegsgerichts 1953 durch das Landgericht Hamburg vom Vorwurf des Totschlags und der Rechtsbeugung freigesprochen. Nach dem Freispruch beging die Mutter von Alfred Gail mittels Gas Selbstmord. Anna Wehrmann verbrachte 20 Jahre in einem Heim.

Nachkriegszeit und Tod

Petersen arbeitete später als Handelsvertreter, war vom 1. Juni 1953 bis Anfang 1958 Leiter der Hanseatischen Yachtschule in Glücksburg des Deutschen Hochseesportverbandes HANSA e.V. und beim Militärischen Abschirmdienst der Bundeswehr.

Rudolf Petersen überlebte den Schreck nicht, als Jugendliche ihm am Silvestertag 1982 beim Öffnen der Wohnungstür Böller ins Gesicht warfen und verstarb am 2. Januar 1983.

Auszeichnungen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Veit Scherzer: Die Ritterkreuzträger 1939-1945, Scherzers Militaer-Verlag, Ranis/Jena 2007, ISBN 978-3-938845-17-2, S.590

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