- Rules of engagement
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Die rules of engagement (kurz RoE) (dt. etwa: Regeln für den Einsatz) werden von der NATO wie folgt definiert:
- „Anweisungen, erlassen von einem dazu befugten militärischen Führer, mit denen Umstände und Grenzen festgelegt werden, unter denen militärische Kräfte Kampfhandlungen mit anderen Kräften beginnen oder fortführen dürfen.“
Ziel ist es hierbei nicht, taktische Vorgaben zu machen. Vielmehr dienen sie als Hilfsmittel, da sie allgemeine Verhaltensweisen, wie z. B. das Tragen von Waffen oder die Reaktion auf feindselige Handlungen, regeln. Für jeden Einsatz werden die rules of engagement neu angepasst, um den Erfordernissen angemessen gerecht zu werden.
Die rules of engagement sind gleichzeitig Ausdruck des politischen Willens als auch ein Zugeständnis an militärische Notwendigkeiten. Ihre Grenzen bilden einerseits das humanitäre Völkerrecht, andererseits das Recht auf Notwehr. RoE können bestehendes Recht nicht erweitern, sie können es allenfalls weiter einschränken. Rechtswidriges Verhalten kann niemals (auch nicht nachträglich) durch RoE legitimiert werden.
Weblinks
- Prantl, Manfred: Rules of Engagement - Richtlinien für militärische Gewaltanwendung in EU-Einsätzen, in: Truppendienst, Folge 304, Ausgabe 4/2008
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