- Römischer Bürger
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Das Römische Bürgerrecht (lateinisch: civitas Romana) war in der Antike zunächst das Bürgerrecht der Einwohner der Stadt Rom. Als diese ihren Herrschaftsbereich immer weiter ausdehnte, wurde das Bürgerrecht im römischen Reich auch an weitere Personen(-Gruppen) verliehen.
Das Bürgerrecht war Voraussetzung für das aktive und passive Wahlrecht der freien Männer in den Volksversammlungen. Es war mit einer Verpflichtung zum Kriegsdienst verbunden und erlaubte das Tragen der Toga.
Rechte
Die Rechte eines Bürger variierten mit der Zeit aber auch durch die Herkunft und Laufbahn innerhalb des Staates. Es lassen sich folgende Rechte und Pflichten zusammenfassen:
- Ius suffragiorum, das Recht in der Volksversammlungen zu wählen (Aktives Wahlrecht)
- Ius honorum, die Wählbarkeit zu Staatsämtern (Passives Wahlrecht)
- Ius commercii, das Recht, Geschäftsverträge abzuschließen und durch Geschäfte oder Erbschaft Eigentum zu erwerben
- Ius gentium, das Recht aus dem 3. Jahrhundert das den Umgang mit Ausländern regelt und das recht vergibt mit diesen Verträge abschließen zu dürfen
- Ius connubii, das Recht einen Römischen Bürger rechtswirksam heiraten zu dürfen und damit als Pater familias agieren zu dürfen. Mit diesem Recht wird außerdem das Römische Bürgerrecht an alle Kinder aus solchen Ehen garantiert.
- Ius migrationi, das Recht die Stufe des Bürgerrechts bei Umzug behalten zu dürfen. Die erklärt sich daraus das verschiedenen Städten des Imperiums unterschiedliche Bürgerrechte hatten. Ein Römischer Bürger verlor aber bei Umzug in eine Stadt mit geringeren Bürgerrechten kein Recht sondern behielt seine.
- Das Recht keine lokalen Steuern mehr entrichten zu müssen und Immunität gegen bestimmte Lokale Gesetze zu genießen
- Das Recht vor Gericht zu klagen und beklagt zu werden
- Das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren mit dem Recht sich selbst verteidigen zu dürfen
- Das Recht vor Magistraten oder lokalen Gerichten klagen zu dürfen
- Römische Bürger durften nicht gefoltert werden und auch nicht zum Tod verurteilt werden, es sei den sie hätten Hochverrat begangen.
- Das Recht bei Anklage auf Hochverrat vor dem Kaiser zu intervenieren. Außerdem durften Römische Bürger nicht gekreuzigt werden.
- Die Pflicht in der Legion zu dienen
Verleihung
Bürgerrechte wurde im Reich normalerweise durch Geburt (also als Sohn eines römischen Bürgers) oder durch Verleihung vergeben.
Bei der Eroberung neuer Gebiete gab es während der römischen Republik verschiedene Möglichkeiten, mit Besiegten umzugehen:
- die Inkorporierung in das römische Staatswesen (eine Integration, die aktives und passives Wahlrecht sowie Kriegsdienstpflicht beinhaltete),
- die Einverleibung der Gebiete (Vertreibung und Versklavung der Bevölkerung),
- die Einrichtung von Civitates sine suffragio, also die Verleihung eines eingeschränkten Bürgerrechts (kein Stimmrecht, aber Kriegsdienstpflicht; als Gegenleistung Beteiligung an der Beute), und die
- Abschließung eines Vertrags zwischen Siegern und Besiegten (meist theoretische Gleichrangigkeit mit Rom, aber tatsächliche Dominanz Roms).
Geschichte
Im Zuge der Errichtung von Coloniae in Italien wurde ein neues Bürgerrecht geschaffen, das so genannte latinische Bürgerrecht.
An der Frage des Bürgerrechts für Bundesgenossen entzündete sich zum Ende der Republik der Bundesgenossenkrieg (91–88 v. Chr.), der durch die Lex Plautia Papiria beendet wurde, die allen Bewohnern Italiens südlich des Po mit Ausnahme von Frauen und Sklaven das römische Bürgerrecht verlieh.
Bewohner der römischen Provinzen blieben auch nach dem Bundesgenossenkrieg und in der römischen Kaiserzeit zunächst juristisch gesehen „Fremde“ (peregrini) oder „Bundesgenossen“ (socii) mit einem deutlich schlechteren Rechtsstatus als dem eines römischen Bürgers. Sie unterlagen einer härteren Rechtsprechung, mussten mehr Steuern zahlen, durften nicht in den Legionärsdienst eintreten, hatten kein Wahlrecht in Rom und konnten nicht in den Ritter- oder Senatorenstand aufsteigen.
Im Lauf der römischen Kaiserzeit erhielten immer mehr Personen und Personengruppen das römische Bürgerrecht, bis es durch die Constitutio Antoniniana des Jahres 212 fast allen freien Reichsbewohnern verliehen wurde.
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