Römischer Name

Römischer Name

Die Namensgebung der römischen Antike unterscheidet grundsätzlich zwischen:

Die allgemein bekannten und in höheren Schulen vermittelten Tatsachen beziehen sich dabei vor allem auf die Epoche der Jahre zwischen der Mitte des 2. vorchristlichen Jahrhunderts und dem frühen 3. Jahrhundert n. Chr.; sie betreffen zudem vor allem die Oberschicht und spiegeln das römische Namenssystem folglich nur teilweise wider.

Nicht behandelt werden hier Sklaven und freie Reichsangehörige ohne römisches Bürgerrecht.

Inhaltsverzeichnis

Männernamen

Namen römischer Bürger in der Antike bestanden normalerweise aus mindestens zwei Teilen: Einem Vornamen (praenomen) und einem Familiennamen (nomen gentile). Der Vorname wurde vom Vater traditionell am 9. Tag nach der Geburt aus einer kleinen Zahl häufiger Vornamen gewählt. Nur wenige Vornamen (z. B. Marcus, Gaius, Lucius) sind bekannt und noch weniger waren allgemein gebräuchlich; einige wurden nur in bestimmten adligen Familien verwendet oder waren sehr selten. Wahrscheinlich gab es anfangs weitaus mehr praenomina, doch da die meisten ungebräuchlich geworden waren, als die epigraphische Überlieferung einsetzte, kennt man sie nicht. In Inschriften wurden die Vornamen meist abgekürzt (siehe Römische Vornamen). Das nomen gentile, der Familienname (z. B.: Iulius, Antonius), der (bei genuin römischen gentes) immer auf -ius endete, wurde vom Vater vererbt. In einigen weit verzweigten Familien bestand der Familienname aus zwei Teilen zwecks Unterscheidung einzelner Familienzweige. So spalteten sich beispielsweise die Cornelier in fast 20 Zweige auf.

Da das praenomen nicht mehr als Individualname taugte und auch das nomen gentile bald keine Eindeutigkeit mehr gewährleistete, trat ab etwa 200 v. Chr. ein drittes Element hinzu: Immer mehr Römer trugen ab dem 2. Jahrhundert v. Chr. noch einen weiteren individuellen Namen, das Cognomen, so dass die "typische" Namensform etwa 300 Jahre lang die der tria nomina ("die drei Namen") war: z. B. Marcus (praenomen) Tullius (nomen gentile) Cicero (cognomen). Hinzukommen konnten bei besonderen Verdiensten Ehrennamen (z. B. Africanus). Adoptierte fügten ihrem neuen Namen den bisherigen Familiennamen mit der Endung -ianus an. In offiziellen Dokumenten und Inschriften fügte man den Vornamen des Vaters (z. B. Marci filius) sowie, um sich als römischer Bürger zu kennzeichnen, die Angabe der tribus, der man angehörte, hinzu. Gelegentlich wurde der Zusatz maior oder minor (der Ältere, der Jüngere) benötigt, um Vater und Sohn zu unterscheiden, da diese häufig denselben Vornamen trugen, denn in vielen Familien beschränkte man sich auf wenige praenomina. Namenslängen reichten zwischen Marcus Antonius über Imperator Caesar Marcus Aurelius Antoninus Augustus Germanicus Sarmaticus bis hin zu jenem Konsul von 169 n. Chr., der insgesamt 38 Namen trug (man spricht hier von Polyonymie).

In der Forschung ist darauf hingewiesen worden, dass die tria nomina heute im Grunde irrtümlich als "typisch römisch" gelten: In den gut zwei Jahrhunderten um Christi Geburt habe sich das römische Namenssystem schlicht in einer Übergangsphase von einem Zweinamensystem zu einem anderen befunden. Das praenomen war noch nicht unüblich, doch zugleich wurde das cognomen immer mehr zum eigentlichen Individualnamen, bis das praenomen schließlich um das Jahr 300 n. Chr. so gut wie ganz verschwand und allenfalls in der traditionsbewussten Oberschicht üblich blieb (etwa bei Gaius Sidonius Apollinaris). Während dieser Phase, in der vorübergehend drei Namen üblich waren, fanden aber entscheidende Weichenstellungen der römischen Geschichte statt, und "klassische" Werke, die unser Bild von Rom prägen, wurden verfasst, so dass das ohnehin weitgehend auf die Elite begrenzte Phänomen der tria nomina in den Augen der Nachwelt Prominenz erlangte.[1]

Freigelassene (ehemalige Sklaven) erhielten Vornamen und den oder die Familiennamen des ehemaligen Herrn. Der frühere Rufname des Sklaven diente als cognomen. An der Stelle, an der bei freigeborenen römischen Bürgern der Vorname des Vaters stand, stand bei Freigelassenen der Vorname des ehemaligen Herrn (z. B. Marci libertus). So hieß z. B. der Sekretär von Marcus Tullius Cicero, der Sklave Tiro, nach seiner Freilassung Marcus Tullius Marci libertus Tiro. Auch peregrini und socii, die das volle römische Bürgerrecht verliehen bekamen, nahmen nach demselben Muster den Namen dessen an, der es ihnen verliehen hatte, meist des jeweiligen Kaisers.

Die geringe Zahl der Vornamen sowie die Namensvergabe bei Freilassung führten dazu, dass bestimmte Namen, vor allem die der Kaiser wegen der Vielzahl kaiserlicher Freigelassener und deren Nachkommen, weit verbreitet waren. Nach der Verleihung des römischen Bürgerrechts an fast alle freien Reichsbewohner im Jahr 212 durch Kaiser Caracalla geriet die "klassische" römische Namensform langsam außer Gebrauch, da der Name als Unterscheidungsmerkmal von Nichtbürgern und Bürgern überflüssig geworden war. In der Spätantike (ab 300 n. Chr.) setzte sich daher weitgehend die Sitte durch, einem Menschen nur noch einen Rufnamen zu geben. Die zusätzlichen "Namen" Flavius und Aureli(an)us hatten im 5. und 6. Jahrhundert faktisch eher die Funktion eines Titels - wer in kaiserlichen Diensten tätig war, trug ihn. Nur in den höchsten Kreisen der Gesellschaft blieb Polyonymie weiterhin üblich, wie etwa die Beispiele des Senators Quintus Aurelius Memmius Symmachus oder des letzten römischen Konsuls Anicius Faustus Albinus Basilius zeigen. Diese Praxis, die wohl Unabhängigkeit von kaiserlicher Gunst demonstrieren sowie die Verbindungen zu anderen Adelsgeschlechtern anzeigen sollte, verschwand gemeinsam mit dem weströmischen Senat um das Jahr 600.

Frauennamen

Auch Frauen trugen ein individuelles praenomen, das jedoch in klassischer Zeit nur selten erwähnt wurde.[2] Meist wurden sie nur mit dem Familiennamen ihres Vaters in der weiblichen Form bezeichnet (z. B. Iulia Tochter Gaius Iulius Caesars und Tullia Tochter Marcus Tullius Ciceros). Schwestern wurden durch maior, minor, tertia etc. (die Ältere, die Jüngere, die Dritte) unterschieden. Seit der Kaiserzeit kam gelegentlich ein cognomen dazu, das wie bei den Männern zunehmend den vor dem Gentilnamen stehenden Eigennamen ersetzte.

Beispiele

Bei der folgenden Liste handelt es sich um die männlichen Vornamen, die in der Liste der römischen Konsuln zwischen 509 v. Chr. und 541 n. Chr. in abgekürzter Form vorkommen.

Beispiele für praenomina:
  • A. = Aulus
  • Ap. = Appius
  • C. = Gaius
  • Cn. = Gnaeus
  • D. = Decius
  • K. = Kaeso
  • L. = Lucius
  • M. = Marcus
  • M’. = Manius
  • Mam. = Mamercus
  • N. = Numerius
  • P. = Publius
  • Q. = Quintus
  • Ser. = Servius
  • Sex. = Sextus
  • Sp. = Spurius
  • T. = Titus
  • Ti. = Tiberius

Beispiele für nomina gentilia:

Beispiele für cognomina:

Siehe auch

Literatur

Einzelbelege

  1. vgl. B. Salway
  2. Mommsen: Frauennamen im alten Rom

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