- Rückwirkungsabweichung
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Wird ein Messgerät in eine Apparatur eingebaut, so verändert sich die ursprüngliche Wirklichkeit. Das Messgerät beeinflusst die physikalische Größe, der die Messung gilt. Seine Rückwirkung auf die Messgröße führt zu einer Messabweichung, die in der für die Messtechnik grundlegenden Norm DIN 1319-1 Rückwirkungsabweichung genannt wird.
Messung der Temperatur
Zur Messung der Temperatur eines Gases, das durch ein Rohr strömt, wird z. B. ein Widerstandsthermometer eingebaut. Der Messeinsatz und das Schutzrohr haben eine andere Wärmeableitung als die ursprüngliche Rohrwand. Im Gleichgewicht zwischen dieser erhöhten Wärmeableitung einerseits und der Wärmezufuhr durch das Gas andererseits entsteht im Thermometer eine Temperatur, die von der Gastemperatur abweicht. Die Temperaturdifferenz zur Umgebung wird regelmäßig zu klein bestimmt.
Bei der Vielzahl der Parameter wie Einbautiefe, Durchmesser und Strömungsgeschwindigkeit kann die Abweichung nicht quantitativ angegeben werden. Allenfalls gibt es Erfahrungswerte, wann die Messabweichung vernachlässigbar klein wird.
Messung elektrischer Größen
In elektrischen Schaltungen spricht man auch davon, dass ein Messgerät einen Schaltungseinfluss ausübt, wenn sich durch seine Einfügung die zu messende Größe ändert. Die einfluss- bzw. rückwirkungsfreie Messung des elektrischen Stromes ist nur bei idealer Stromquelle oder der elektrischen Spannung bei idealer Spannungsquelle oder mit idealen Messgeräten möglich. In jedem realen Fall ist mit einer Messabweichung zu rechnen. Ursache ist ein Eigenverbrauch durch seine Mess-Anschlüsse. Wenn hierzu bei elektrischen Messgeräten Kenngrößen bekannt sind, kann man häufig die Rückwirkungsabweichung rechnerisch bestimmen. Als solche Kennzeichen kommen infrage
- der Innenwiderstand Ri
- der maximale Spannungs- oder Stromverbrauch:
- beim Strommessgerät der Spannungsabfall UI(MB) bei Messbereichendwert IMB ,
- beim Spannungsmessgerät die Stromaufnahme IU(MB) bei Messbereichendwert UMB oder der spannungsbezogene Widerstand ρ
- gelegentlich (am ehesten bei Messgeräten für Wechselgrößen) die Leistungsaufnahme bei Messbereichendwert.
Im Idealfall ist UI(MB) = 0 (kein Spannungsabfall am Strommessgerät mit Ri = 0) bzw. IU(MB) = 0 (keine Stromaufnahme des Spannungsmessgerätes mit Ri = ∞). Sonst enthält der Messwert stets eine systematische Messabweichung mit negativem Vorzeichen. Wie groß diese ausfällt, ist keine Eigenschaft des Messgerätes alleine, sondern stets das Ergebnis seines Zusammenwirkens mit der Schaltung.
Die Anwendung der Kennzeichen des Eigenverbrauchs soll in Beispielen gezeigt werden. – Die berechnete Abweichung lässt sich nicht dadurch experimentell überprüfen, dass man mit demselben Messgerät die Messung wiederholt.
- Beispiel 1
In nebenstehender Schaltung sei U0 = 24 V; Ra = 10 kΩ. Die Ansteuerung des Transistors soll so eingestellt werden, dass UCE = ½ U0 wird. Vom Transistor soll angenommen werden, dass IC unabhängig von UCE ist, eine oberhalb etwa 2 V akzeptable Näherung.
Vom Spannungsmessgerät sind gegeben: UMB = 15 V und ρ = 10 kΩ/V. Gefragt ist, wie weit die gemessene und eingestellte Spannung auch diejenige Spannung ist, die sich ergibt, wenn das Messgerät nach der Einstellung entfernt wird.Bei UMB = 15 V fließt durch das Messgerät IU(MB) = 1/ρ = 0,1 mA. Bei einer tatsächlich anliegenden Spannung von 12 V ist der Strom im Verhältnis 12:15 kleiner, also IU = 0,08 mA. Während der Messung fließt durch Ra der Strom IC + IU . Nach Entfernung des Messgerätes fließt durch Ra nur noch der unveränderte Strom IC , der Spannungsabfall an Ra wird um Ra ·IU = 0,8 V kleiner. Entsprechend steigt UCE auf 12,8 V an. Die absolute Rückwirkungsabweichung beträgt F = – 0,8 V, die relative Abweichung f = - 0,8/12,8 = - 6 %.
Würde die Einstellung mittels eines Messgerätes mit 1 kΩ/V vorgenommen, wäre IU = 0,8 mA und entsprechend die Spannungsänderung an Ra durch Entfernung des Messgerätes 8 V. Die Einstellung der Transistoransteuerung kann bei einem solchen Messgerät nach dieser Vorplanung von vorneherein unterbleiben.
- Beispiel 2
Die Spannungsquelle sei ideal; der Lastwiderstand sei ohmisch mit RL = 3,0 Ω.
Das Strommessgerät habe die Messbereiche 1 | 3 | 10 | 30 … 1000 mA; Eigenverbrauchskennzeichen UI(MB) = 0,6 V in allen Bereichen.
Im Messbereich IMB = 300 mA zeige es gerade Vollausschlag an.Mit einem Innenwiderstand Ri = UI(MB) / IMB = 2,0 Ω bestimmt man U0 = I(RL + Ri) = 1,5 V.
Schaltet man den Stromesser um auf den Messbereich 1 A, so wird Ri = 0,6 Ω, und der Strom steigt auf 1,5 V/3,6 Ω = 0,42 A an; das ist 40 % mehr als zuerst gemessen. Eine solche Diskrepanz ist ein sicheres Zeichen auf ein defektes Messgerät (was bei dieser Überlegung ausgeschlossen werden kann) oder auf eine Rückwirkungsabweichung. Der Strom nach Entfernung des Strommessers liegt noch höher bei U0 / RL = 0,50 A. Der anfangs gemessene Strom weicht gegenüber dem Strom ohne Messgerät ab um – 40 %.
Trotz der im 300-mA-Bereich größeren systematischen Messabweichung sollte man nicht auf den 1-A-Bereich umschalten. Denn im 1-A-Bereich sind die aufgrund eines Klassenzeichens zu bedenkenden Fehlergrenzen größer als im 300-mA-Bereich. Die Abweichung durch Rückwirkung ist einfach zu berechnen und korrigierbar; bei Fehlergrenzen wäre der Aufwand zur Korrektur des Messwertes ungleich höher.
- Beispiel 3
Die Schaltung und das Messgerät sind dieselben wie zuvor. Nur sind jetzt U0 = 70 V und RL = 68 kΩ gegeben, beide mit 1 % relativer Fehlergrenze.
Bei einem erwarteten Strom von etwas mehr als 1 mA wählt man den Messbereich 3 mA aus, zu dem ein Innenwiderstand Ri = 0,6 V/3 mA = 0,2 kΩ gehört.Der angezeigte Strom ist Ia = U0 / (RL + Ri) . Der richtige Strom ist Ir = U0 / RL .
Gemäß der Definition der relativen Messabweichung istNach den Regeln der Fehlerfortpflanzung hat der Strom eine Fehlergrenze von 2 %. Damit ist die Rückwirkungsabweichung des Stromes deutlich geringer als seine Fehlergrenze und kann hier unberücksichtigt bleiben.
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