- SA-Wehrabzeichen
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Das SA-Sportabzeichen diente in der Zeit des Nationalsozialismus als Auszeichnung für Männer, die sich gemäß der nationalsozialistischen Ideologie zur „Hebung der Volksgesundheit“ sportlich betätigten. Es sind 1.052.661 Verleihungen bis Februar 1937 bekannt (Klietmann 1971).
Das Abzeichen wurde in Bronze, Silber und Gold verliehen. Diese drei Grade waren nicht abhängig vom Alter des Erwerbenden, sondern durch die zu erbringende Leistung definiert. Es konnte zurückgefordert werden, falls der Träger sich nicht dem nationalsozialistischem Ideal gemäß verhielt. Das Abzeichen wurde von Hitler am 28. November 1933 „gestiftet“. Am 19. Januar 1939 wurde es von Hitler zum „SA-Wehrabzeichen“ umbenannt , was seine erzieherische Hauptaufgabe noch deutlicher zum Ausdruck bringt. Damit wurde das Abzeichen vom Sport- zum Leistungsabzeichen. Das Tragen der alten Abzeichen war fortan verboten.
Erwerb
Der Erwerb des Abzeichens war bis 1935 an eine Mitgliedschaft in der SA gebunden, am 18. Februar 1935 bestimmte Hitler, dass es auch von Nicht-SA-Mitgliedern erworben und getragen werden darf. Jedoch musste das Training, wenn es nicht innerhalb des SA absolviert wurde, bei bestimmten, unter der Kontrolle der SA stehenden „Geländesport-Arbeitsgemeinschaften“ absolviert werden. Der Bewerber musste zwischen 18 und 35 Jahre alt und nach dem nationalsozialistischen Ideal „wehrwürdig“ sein. Er musste durch eine ärztliche Untersuchung für wehrtauglich befunden worden sein und sein Training durch einen Lehrscheininhaber nachweisen können. Die Ausbildung musste durch einen SA-Führer mit Prüfungsberechtigung beglaubigt werden.
Die Leistungsprüfung umfasste drei Gruppen. Gruppe eins enthielt an der Leichtathletik orientierte Übungen, wie 100- und 3000-Meter-Lauf, Weitsprung, Kugelstoßen und Keulenweitwurf. Die Ausrichtung auf militärisches Training wird in den Gruppen zwei und drei deutlich. Gruppe zwei enthielt die sogenannten „Grundübungen“ Gepäckmarsch über 25 km, Kleinkaliberschießen auf 50 m liegend aufgelegt und freihändig und Keulen-Zielwurf (eine Keule hat eine ähnliche Form wie die von der Wehrmacht benutzten Stielhandgranaten). Die dritte Gruppe „Geländesport“ enthielt Übungen zur Geländeorientierung und zum Bewegen im Gelände. Sie konnte nur nach Bestehen der ersten beiden Gruppen abgelegt werden.
Im Gegensatz zum bronzenen Abzeichen, das eine tatsächliche Sportauszeichnung war, waren die silbernen und goldenen Varianten Rangabzeichen, deren Erhalt an regelmäßige Wiederholungsübungen gebunden war.
Unterschiedliche Typen
Die Abzeichen werden nach den Eigentumszuordnungen in zeitlicher Abfolge mehreren Typen zugeordnet, die sich durch unterschiedliche Prägungen unterscheiden:
Typ 1 wurde von März 1934 bis Januar 1935 mit Matrikelnummer und der Prägung „Eigentum d. Chefs d. Ausbildungswesens“ ausgegeben. Ab Februar 1935 bis Dezember 1938 wurde Typ 2, anfangs noch mit Matrikelnummer, später ohne, und der Prägung „Eigentum d. SA. Sportabzeichen Hauptstelle“, ausgegeben. Typ 3, ab 19. Januar 1939, hatte die Prägung „Eigentum der obersten SA.–Führung“. Typ 4 hatte die Prägung „RZM“ (für Reichszeugmeisterei), Seriennummer M1 und der Herstellernummer.
Sonderformen des Abzeichens waren das SA-Sportabzeichen (Seesport) von 1934-1935 mit aufgelegtem Anker und das SA-Wehrabzeichen für Kriegsversehrte 1943-1945 mit Wolfsangel unter der Parierstange. Beide Sonderformen richteten sich an einen bestimmten Bewerberkreis und wurden nach abweichenden Regelungen verliehen.
Quellen
- Jahreskalender 1935 des Reichsbundes der Deutschen Beamten (RDB) - ohne Verfasser - ohne Verlag - Seite 40 - 43 (Amtliche Verlautbarung)
- SA Sportabzeichen Leistungsbuch 1936
- Der Weg zum SA Sportabzeichen, Ausführungs- und Prüfungsbestimmungen Deutsches Reich 1936
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