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Die besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) ist eine niederländische Kapitalgesellschaft und entspricht ungefähr der GmbH.
Das eingezahlte Kapital muss mindestens 18.000 € betragen (gezeichnetes Kapital). Dieses muss auch voll eingezahlt werden. Im Gegensatz dazu beträgt das Kapital der deutschen GmbH 25.000 €, wobei u. U. nur 12.500 € bei der Gründung eingezahlt werden müssen.
Die Gründung ist nur über einen Notar möglich. Ferner bedarf es einer Genehmigung des niederländischen Justizministeriums, welches eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt.
Siehe auch
Weblinks
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