Sachkompetenz

Sachkompetenz

Unter Fachkompetenz, Sachkompetenz, Fachkenntnis, Fachkunde, Sachkunde, Fachwissen versteht man die Fähigkeit, berufstypische Aufgaben und Sachverhalte den theoretischen Anforderungen gemäß selbständig und eigenverantwortlich zu bewältigen. Die hierzu erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse bestehen hauptsächlich aus Erfahrung, Verständnis fachspezifischer Fragestellungen und Zusammenhänge sowie die Fähigkeit, diese Probleme technisch einwandfrei und zielgerecht zu lösen. Voraussetzung ist in der Regel eine entsprechende Ausbildung.

Inhaltsverzeichnis

Fachkunde und Sachkunde

Die Fach- bzw. Sachkunde umfasst:

Fachkompetenz heißt, die einschlägigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten in sachbezogenen Fällen anzuwenden.

Im deutschen Recht wird unter Sachkunde der durch eine Kenntnisprüfung erbrachte Nachweis zu einem bestimmten Fachgebiet (nicht nur auf juristischem Gebiet) verstanden. Im Gegensatz dazu steht die Fachkunde bei welcher nur das Wissen vorhanden sein muss. Dieses muss nicht in einer Prüfung nachgewiesen werden, siehe hierzu Experte #Rechtlicher Kontext: Fach- und Sachkundiger.

Beispiele für Fachkompetenz

In der Personalwirtschaft versteht man unter der Fachkompetenz (auch Sachkompetenz) die Fähigkeit im Beruf Aufgaben und Sachverhalte - den theoretischen Anforderungen gemäß - selbständig und eigenverantwortlich zu bewältigen. Die hierzu erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse bestehen hauptsächlich aus Erfahrung (Routine), Verständnis fachspezifischer Fragestellungen und Zusammenhänge sowie die Fähigkeit, diese Probleme technisch einwandfrei und zielgerecht zu lösen.

Ein Nachweis dieser Fachkompetenz ist daher unerlässlich. Nachweise sind z.B. ein entsprechendes Diplomzeugnis oder erfolgreicher Abschluss zum Personalfachkaufmann/-frau.

Viele wissenschaftliche Fachgebiete setzen den Erwerb wissenschaftlicher Fachkenntnisse und den Nachweis einer entsprechenden Qualifikation voraus, aber nicht nur in der Wissenschaft ist Fachkompetenz eine zwingende Voraussetzung zur Ausübung des gewählten Berufs.

Der Fachkompetenz gegenüber steht die sogenannte Alltagskompetenz, die zur Bewältigung des normalen, täglichen Lebens – des Alltags – benötigt wird.

Wer im Alltag Brot backen kann (z.B. für sich selbst) besitzt nicht automatisch die Fachkompetenz eines gelernten Bäckers. Die von einem Fachmann einzuhaltenden Hygienebestimmungen beispielsweise oder Informationen zur Haltbarkeit von Backgut sind in der Regel nur demjenigen bekannt, der eine qualifizierte Ausbildung abgeschlossen hat.

Elemente von Fachkompetenz

  • Wahrnehmungsfähigkeit (Aufmerksamkeit): Erscheinungen differenziert wahrnehmen
  • Kontrastbildung: Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen
  • Verallgemeinern: Regeln erkennen, Muster bilden
  • Begriffsbildung
  • Transfer von Strategien auf neue Situationen
  • Kreativität und Ausdrucksfähigkeit
  • Handhabung von Materialien, Arbeitstechniken, Gegenständen, Werkzeugen und technischen Geräten
  • Umgang mit Computern und multimedialen Angeboten
  • Ökologisches Denken
  • systemisches Handeln
  • Körperliche Beweglichkeit, Bewegungsfertigkeiten und Koordinationsvermögen

Hierzu sind oftmals bestimmte Schlüsselqualifikationen erforderlich:

Feldkompetenz

Unter Feldkompetenz versteht man das fundierte Wissen auf einem bestimmten Gebiet oder Fach. Hierzu zählen neben dem erforderlichen fachlichen Grundlagenwissen auch weiterreichende Kenntnisse, die in diesem spezifischen Gebiet zum Einsatz kommen können.

Beispiele: Supervision bei der Ausbildung von bestimmten Berufen. Berater/Beraterin bei der Ausbildung.

Beispiele für Fachkompetenz in speziellen Sachbereichen

Siehe auch

  • Überqualifikation

Literatur

  • Kösel, Edmund: Modellierung von Lernwelten, Band III: Die Entwicklung postmoderner Lernkulturen. Ein Pladoyer für einen Umbau der Schule, Bahlingen 2007
  • Preissing, Christa et al: Berliner Bildungsprogramm für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bis zu ihrem Schuleintritt, Berlin 2004

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