Sachwerttheorie

Sachwerttheorie

Die Sachwerttheorie wurde als Ergänzung zur nicht mehr als ausreichend angesehenen Substanztheorie geschaffen. Sie ist vor allem in den sogenannten Sparbuch-Fällen auf große Resonanz gestoßen, da diese von der Substanztheorie nicht erfasst werden. Die Sachwerttheorie besagt, dass nicht nur die dauerhafte Enteignung der Sache selbst als Enteignungselement dient, sondern auch ein der Sache innewohnender Sachwert (lat. lucrum ex re). Das heißt der Täter muss einer aus der Sache unmittelbar hervorgehenden wirtschaftlichen Vorteil nutzen und die Sache dadurch wertloser machen. Hier ist die Abgrenzung zwischen Enteignung und Gebrauchsanmaßung zu Unterscheiden, was in bestimmten Einzelfällen nicht immer sehr leicht fällt. Wird zum Beispiel ein Sparbuch entwendet, mit diesem Geld abgehoben und es dann wieder an ursprünglichen Ort zurückgeführt, so ist sicherlich ein der Sache innewohnender Wert enteignet worden. Problematischer wird es bei Fällen, in denen ein Vorteil aus der Sache genutzt wird, ohne diese in ihrem Wert wirtschaftlich zu mindern, hier wird nach der herrschenden Meinung von einer reinen Gebrauchsanmaßung ausgegangen. Die Unterscheidung ist bedeutsam, da die Gebrauchsanmaßung bis auf einige Sonderfälle straffrei ist, die Enteignung dagegen nicht.


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Se ut dominum gerere — Zueignungsabsicht ist ein juristischer Fachbegriff, der die Absicht einer Person beschreibt, sich eine Sache wenigstens vorübergehend anzueignen bei gleichzeitigem Vorsatz, den Berechtigten um die Sache dauerhaft zu enteignen (siehe Diebstahl,… …   Deutsch Wikipedia

  • Substanztheorie — Die Substanztheorie ist eine Theorie zur Feststellung ob die Enteignung, eine subjektive Komponente im Diebstahl, vorhanden ist. Sie stellt darauf ab, ob der Täter im Augenblick der Wegnahme den Vorsatz hatte die Sache dem Eigentümer dauerhaft zu …   Deutsch Wikipedia

  • Zueignungsabsicht — ist ein juristischer Fachbegriff, der die Absicht einer Person beschreibt, sich eine Sache wenigstens vorübergehend anzueignen bei gleichzeitigem Vorsatz, den Berechtigten um die Sache dauerhaft zu enteignen (siehe Diebstahl, Unterschlagung). Der …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”