- Sanitätsausbildung
-
Sanitäter ist eine Bezeichnung im Allgemeinen für nichtärztliches Personal im Sanitäts-/Rettungsdienst oder des militärischen Sanitätswesens sowie im Speziellen für eine Person, die eine Sanitätsausbildung absolviert hat.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Bezeichnung
In Deutschland bezeichnet der Begriff Sanitäter oder Sanitätshelfer neben der allgemeinen Bedeutung für nichtärztliches Personal in der Notfallmedizin (→Rettungsfachpersonal) auch
- allgemein eine Position mit nichtärztlicher medizinischer Basisqualifikation, z.B. in Stärke- und Ausstattungsnachweisungen von Katastrophenschutzfachdiensten.
- gezielt eine Person, die eine Sanitätsausbildung absolviert hat (im Gegensatz zu weiterführenden Ausbildungen nach staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen: Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistent).
- einen Angehörigen des Schulsanitätsdienstes.
- eine Person, die nach berufsgenossenschaftlichen Richtlinien als Betriebssanitäter ausgebildet ist.
- inoffiziell die nichtärztlichen Angehörigen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, wobei Offiziere meist davon ausgenommen sind.
Es gibt weitere Interpretationen und Abwandlungen für die Bezeichnung sowie unterschiedliche Ausbildungsstufen (siehe unten).
Einsatzbereich
Mitglieder von Hilfsorganisationen, die eine Sanitätsausbildung absolviert haben, werden üblicherweise im Sanitätswachdienst bei Veranstaltungen, im Sanitätsdienst (Katastrophenschutz), als Helfer vor Ort zur Überbrückung des therapiefreien Intervalls bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes und auch als Hilfskraft im Rettungsdienst eingesetzt.
Die Sanitätsausbildung stellt auch eine Zusatzqualifikation für Einsatzkräfte anderer Organisationen (z. B. Feuerwehr, Technisches Hilfswerk) dar, hiermit werden Helfer zusätzlich für die erweiterte Erstversorgung von Betroffenen als auch für die Sicherung der eigenen Einsatzkräfte vorbereitet.
Schulsanitäter arbeiten im Schulsanitätsdienst und sorgen bei Unfällen oder plötzlichen Erkrankungen an ihrer Schule für die Erste Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
Ein Betriebssanitäter wird im betrieblichen Sanitätsdienst zur Erstversorgung bei betrieblichen Unfällen und Erkrankungen eingesetzt, dies ist ab bestimmten Mitarbeiterzahlen oder bei entsprechender Gefährdung von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern einheitlich vorgeschrieben. Oftmals wird in diesem Rahmen auch der arbeitsmedizinische Dienst bei seiner vorsorgenden Tätigkeit unterstützt.
In der Bundeswehr werden mittlerweile grundsätzlich alle Soldaten zum Helfer im Sanitätsdienst ausgebildet, um im Bedarfsfall bei der Durchführung der sanitätsdienstlichen Hilfe unterstützen zu können („Hilfskrankenträger“ nach den Genfer Konventionen). Die Sanitätssoldaten im Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr und im Heeressanitätsdienst wirken beim allgemeinen Auftrag des Sanitätsdienstes mit, um die Gesundheit der Soldaten zu schützen, zu erhalten und wiederherzustellen.
Sanitätsausbildung
Die Sanitätsausbildung dient der Vertiefung und Erweiterung der Inhalte eines Erste-Hilfe-Lehrgangs. Die Hilfsorganisationen haben dazu jeweils eigene (aber ähnliche) Ausbildungspläne entworfen und benennen die verschiedenen Ausbildungsstufen auch anders.
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) unterscheidet die Sanitätslehrgänge A, B und C. Diese Einteilung hat die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) zum Teil (A und B) übernommen, eine Person mit der Ausbildungsstufe A wird bei der DLRG als Sanitätshelfer bezeichnet, ab Stufe B als Sanitäter.
Die Johanniter Unfallhilfe (JUH) kannte früher die inhaltlich vergleichbaren Ausbildungen Erste Hilfe für Fortgeschrittene und Sanitätshelfer, die nach einer Neustrukturierung der Ausbildungsangebote 1997 als Modul B2 der Integrierten Basisausbildung Sanität und Betreuung für alle Helfer zusammengefasst sind.
Um den Aspekt des Helfens zu betonen, heißt eine Person mit absolvierter Sanitätsausbildung sowohl bei der JUH als auch beim Malteser Hilfsdienst (MHD) immer Sanitätshelfer.
Im Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland werden drei Stufen der Sanitätsausbildung unterschieden, der Erste-Hilfe-Aufbaulehrgang (EHA), der Sanitätshelferlehrgang (SHL) und der Sanitätsdienstlehrgang (SDL). Nach erfolgreicher Teilnahme und bestandener Prüfung des SHL wird der Helfer zum Sanitätsersthelfer. Der erfolgreiche Abschluss des SDL macht aus dem Teilnehmer einen Sanitätshelfer.
Die Aus- und Fortbildung der Betriebssanitäter wird in einschlägigen Vorschriften (BGV A1 - „Prävention“; BGG 949) vergleichsweise genau definiert.
Inhalt und Durchführung der Ausbildung
Sie umfasst medizinische Themen wie Schockbekämpfung, Stromunfälle, Knochenbrüche, Herzkrankheiten, allgemeine Notfälle und Bagatellverletzungen, gerätekundliche Teile wie Umgang mit Blutdruck- und Blutzuckermeßgeräten, Absaugungs- und Beatmungshilfsmitteln, medizinischem Sauerstoff sowie Schienungs- und Transportmitteln und Assistenz und Vorbereitung ärztlicher Maßnahmen wie Injektion, Infusion und Intubation.
Bei der Bundeswehr oder für Katastrophenschutzfachdienst-spezifische Ausbildungen sind weitere Ergänzungen vorgesehen, vor allem im Bereich Retten unter erschwerten Bedingungen, Umgang mit speziellem Material der Einheit und Unterstützung bei der Krankenpflege.
In der Ausbildung zum Betriebssanitäter kommen noch Themen aus dem berufsgenossenschaftlichen Umfeld hinzu, zum Beispiel Arbeitsschutz und Verwaltungsregelungen zur Bearbeitung von Arbeitsunfällen.
Am Ende der Sanitätsausbildung finden üblicherweise schriftliche und praktische Prüfungen statt.
Die Ausbildungsdauer schwankt je nach Vorgabe der ausbildenden Organisation, üblich sind zwischen 70 und 80 Unterrichtsstunden (z. B. SanA und SanB zusammen). Um ehrenamtlichen Mitgliedern der Hilfsorganisationen die Ausbildung zu ermöglichen, wird sie oft an mehreren Wochenenden durchgeführt.
Angeboten wird die Ausbildung in der Regel von Hilfsorganisationen oder Feuerwehren, der Bundeswehr, privaten Rettungsdienstschulen und freiberuflichen Ausbildern.
weiterführende Ausbildung
Im Malteser Hilfsdienst wurde mit dem Einsatzsanitäter eine Qualifikationsstufe zwischen der Sanitätsausbildung und dem Rettungshelfer eingeführt: die Ausbildung ist mehr auf rettungsdienstliche Maßnahmen ausgerichtet und wird durch ein Praktikum ergänzt.
Die nächsthöhere Qualifikationsstufe ist üblicherweise die Ausbildung zum Rettungshelfer oder Rettungssanitäter.
Österreich
In Österreich bezeichnet man damit allgemein Personal im Rettungsdienst (Rettungs- und Notfallsanitäter). Auch nichtärztliches medizinisches Personal des Bundesheeres wird in der Regel als "Sani" bezeichnet.
Bei österreichischen Feuerwehren ist der Begriff Feuerwehrsanitäter eingeführt.
Schweiz
In der Schweiz existiert das Berufsbild des diplomierten Rettungssanitäters, der die höchstqualifizierte nicht-ärztliche Person im Rettungsdienst darstellt.
Literatur
- Udo Helms (Bearb.), Deutsches Rotes Kreuz (Hrsg.): Handbuch für den Sanitätsdienst. 2. Auflage. Eigenverlag des DRK, Bonn 1994, ISBN 3-98-029474-9
- G. Zerlett (Hrsg.): Handbuch Sanitätsdienst: Erste Hilfe – Rettung – Katastrophenschutz. Ecomed Fachverlag, Landsberg/Lech 1999, ISBN 3-60-970630-9 (Loseblattsammlung mit Ergänzungslieferungen)
- Egon Jung: Lehrbuch für den Sanitätsdienst. Hofmann, Hildburghausen 2004, ISBN 3-92-286565-8
Wikimedia Foundation.