- BGV C8
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Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) sind die von den deutschen Berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften.
Sie werden in vier Kategorien eingeteilt:
- Kategorie A: Allgemeine Vorschriften und betriebliche Arbeitsschutzorganisation
- Kategorie B: Einwirkungen
- Kategorie C: Betriebsart und Tätigkeiten
- Kategorie D: Arbeitsplatz und Arbeitsverfahren
Die BG-Vorschriften stellen so genanntes autonomes Recht der Berufsgenossenschaften dar und sind für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich.
Als wichtigste BG-Vorschrift gilt die BGV A1 – Grundsätze der Prävention –, die am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist. Durch diese Vorschrift wurden viele Unfallverhütungsvorschriften außer Kraft gesetzt. Die Verantwortung für die von diesen Vorschriften abgedeckten Detail-Regelungen ist an die Unternehmer zurückgegeben worden, in der Praxis gelten sie aber als Referenz für den jeweiligen Stand der Technik und werden deshalb weiterhin häufig zu Rate gezogen.
Ergänzt werden die BG-Vorschriften von den Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR), den Berufsgenossenschaftlichen Informationen (BGI) und den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (BGG).
Allgemeine Vorschriften
- BGV A1 Grundsätze der Prävention
- BGV A2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (es existieren besondere Fassungen für die einzelnen Berufsgenossenschaften)
- BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (regelt die Prüfung von in Betrieben verwendeten Elektrogeräten)
- BGV A4 Arbeitsmedizinische Vorsorge (Übergangsregeln für einige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ("G-Untersuchungen" - Integration in die BGV A1 ist vorgesehen)
- BGV A8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (enthält Gefahrensymbole, Gebots- und Verbotszeichen sowie Vorschriften über die Kennzeichnung von Fluchtwegen, Erste-Hilfe-Einrichtungen usw.). Siehe auch: Sicherheitskennzeichen
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