- Schauprozesse
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Als Schauprozesse werden im Allgemeinen öffentliche Gerichtsverfahren bezeichnet, bei denen die Verurteilung des Beklagten bereits im Vorhinein feststeht. Das verbleibende Ziel ist, die Gründe der Bestrafung in die Öffentlichkeit zu bringen. Typisch werden Schauprozesse als Mittel zur Verfolgung politischer Gegner oder anderer unerwünschter Personen eingesetzt.
Definition
Schauprozesse werden besonders häufig in diktatorischen Systemen verwendet, um missliebige Personen auszuschalten. Sie finden dann oft unter Missachtung aller rechtsstaatlichen Prinzipien statt und dienen zur Eliminierung, Entwürdigung und Zurschaustellung der Beklagten in der Öffentlichkeit. Daher werden sie oft als große Medienspektakel inszeniert und dienen der Abschreckung und Disziplinierung Andersdenkender.
Im Wesen dieser Prozesse liegt die Aufbauschung vermeintlicher oder unwesentlicher Vergehen zu staats- oder gesellschaftszersetzenden Verbrechen. So wird z. B. Kritik an der gegenwärtigen Regierung zu Hochverrat, Spionage oder ähnlichem hochstilisiert. Die andere Variante ist die Erfindung von irgendwelchen Delikten, die die Angeklagten begangen haben sollen.
Die Angeklagten haben praktisch keine Möglichkeit der Verteidigung und die Geständnisse werden meist im Prozessvorfeld erpresst oder unter Folter abgegeben. Die Urteile stehen in den meisten Fällen schon vorher fest. Die Anklage wird in polemischer Form vorgetragen und das Urteil ist unverhältnismäßig hart.
Berühmte Beispiele
Die bekanntesten historischen Schauprozesse sind:
- Die Moskauer Prozesse gegen die politischen Gegner Stalins während dessen Großer Säuberung in der Sowjetunion der 1930er-Jahre sind ein typisches Beispiel für Schauprozesse. Dabei wurden fast alle vorherigen Kampfgenossen, insbesondere die Verbündeten Lenins, große Teile der Parteiprominenz sowie Millionen Menschen entweder hingerichtet oder in den Straflagern des Gulag zugrundegerichtet.
- Nach dem Vorbild der Moskauer Schauprozesse ließ Stalin später ähnliche Prozesse in den Satellitenstaaten inszenieren. Diese Prozesse dienten als Kampf- und Propagandainstrument in der Auseinandersetzung mit Tito. Die Angeklagten wurden meist des Hochverrats und der Spionage im Dienste Jugoslawiens beschuldigt. Auch diese Prozesse endeten teilweise mit Todesurteilen oder langjährigen Zuchthausstrafen. Diese Prozesse fanden gerade in der Hochzeit des Kalten Krieges Ende der 1940er und in den 1950er Jahren statt, zum Beispiel: in Ungarn (József Mindszenty, Laszlo Rajk), in der CSSR (Rudolf Slansky) und in Bulgarien (Traitscho Kostow). Ähnlich drakonische Strafen wurden in Geheimprozessen, wie den Waldheimer Prozessen in der DDR verhängt.
- Die Verfahren gegen die Hitler-Attentäter und Verschwörer des 20. Juli 1944. Sie fanden vor dem Volksgerichtshof unter dessen Präsidenten Roland Freisler statt. Die Prozesse wurden für Hitler und die Wochenschau heimlich mit versteckter Kamera gefilmt, kamen jedoch nicht in die Kinos, weil der unter wütendem Geschrei Freislers geführte Prozess von der NS-Propaganda als nicht öffentlichkeitstauglich empfunden wurde. Ohnehin war die Aufzeichnung der Stimme Freislers durch sein extremes Gebrüll stark verzerrt und daher nur schwer verständlich.
- In der Volksrepublik China fanden mindestens bis in die jüngste Vergangenheit noch solche Prozesse meist jedoch gegen Schmuggler, Drogenhändler und andere Kleinkriminelle aber auch gegen Schwerverbrecher statt, um der Bevölkerung zu demonstrieren, dass die Staatsführung im Land für "Ordnung" sorge. In diesen Prozessen wurden dann gleich mehrere Angeklagte im Schnellverfahren wegen verhältnismäßig kleiner Vergehen oder sogar, obwohl die Schuldfrage strittig war, zum Tode oder zu langen Haftstrafen verurteilt.
Die Stalinschen Schauprozesse wurden literarisch von Arthur Koestler in seinem Roman "Sonnenfinsternis" verarbeitet.
Anders zu bewerten sind Kriegsverbrecherprozesse, sie werden regelmäßig als Siegerjustiz kritisiert. Im Gefolge der demonstrativen juristischen Aufarbeitung wird besonders von Anhängern des besiegten Regimes jede Unregelmäßigkeit im Verfahren als Indiz einer Farce im Sinne eines Schauprozesses gewertet. Dies trifft auch auf Vorgänge zu wie im "Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher" oder vor dem Internationalen Strafgericht für das ehemalige Jugoslawien (ICTY).
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