- Schelte
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Schelte bezeichnet im gehobenen Deutsch eine verbale Maßregelung, einen Tadel, ein strafendes Wort. Etymologisch geht das zunächst auf den deutschen und niederländischen Sprachraum beschränkte Wort auf das althochdeutsche sceltan zurück, was so viel wie tadeln oder schmähen bedeutete.
Der Ausdruck ist in seiner ursprünglichen Form kaum noch gebräuchlich (z. B.: er schalt ihn einen Narren), nur gegenüber Kindern taucht er noch auf (ich hab zu Hause Schelte bekommen).
In dem heute noch gebräuchlichen juristischen Terminus unbescholten, frei von öffentlichem Tadel, ist der Begriff „Schelte“ jedoch noch in Gebrauch. In der Justizkritik hat die Richterschelte als zulässige Form Bedeutung. Sonst wird „Schelte“ mitunter zur ironischen Bezeichnung einer unangemessenen oder schlecht begründeten Kritik verwendet, wie beispielsweise für „Politikerschelte“ oder auch „Spielerschelte“.
Siehe auch
Kategorie:- Handlung und Verhalten
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