- Scherge
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Als Scherge wird im heutigen Sprachgebrauch oft ein „Henkersknecht“, Büttel, käuflicher Verräter oder generell eine Person, die einem Schurken dienstbar ist und seine Befehle ausführt, bezeichnet. Das veraltete Wort Häscher ist ein Synonym von Scherge.[1]
Der Begriff wird schon lange nicht mehr in seiner ursprünglichen Bedeutung „Anführer einer Schar“ (althochdeutsch scario[2]) verwendet; bereits im Mittelhochdeutschen wurde Scherge im Sinne von Gerichtsdiener benutzt,[3] und in Zedlers Universallexikon (1732–1754) wird Scherge als ein Wort bezeichnet, „worunter man heut zu Tage insgemein einen Stadt-Knecht, Büttel, Häscher, Folterer etc. zu verstehen pfleget“.[4]
Einzelnachweise
- ↑ Duden, 21. Auflage
NSB Universalwörterbuch der Neuen Schweizer Bibliothek, 1967 - ↑ Gerhard Wahrig: Deutsches Wörterbuch, Jubiläumsausg., o.V., Gütersloh 1991, S. 1115.
Hermann Paul: Deutsches Wörterbuch, o.V., Halle a.S. 1908 (2), S. 445. - ↑ Duden-Red.: Duden (in sechs Bänden), Dudenverlag, Mannheim 1980, S. 2251.
- ↑ Scherge. In: Zedlers Universal-Lexicon, Band 34, Leipzig 1742, Spalte 1328.
Kategorien:- Historischer juristischer Beruf
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- ↑ Duden, 21. Auflage
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