- Schergefälle
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Die Schergeschwindigkeit (ältere, nicht DIN-konforme Bezeichnung: Schergefälle) ist ein Begriff aus der Fluiddynamik, welcher die räumliche Veränderung der Flussgeschwindigkeit beschreibt. Da in realen Flüssigkeiten Reibungskräfte vorhanden sind bedeutet eine unterschiedliche Flussgeschwindigkeit an unterschiedlichen Orten auch eine Übertragung von Kraft. In der Rheologie dient daher die Schergeschwindigkeit auch als Maß für die mechanische Belastung, der eine Probe bei einer rheologischen Messung unterworfen wird.
Symbol: (Gamma punkt) – (früher: D)
Die Schergeschwindigkeit wird berechnet aus dem Verhältnis zwischen dem Geschwindigkeitsunterschied zweier benachbarter Flüssigkeitsschichten und deren Abstand. Mathematisch ausgedrückt ist die Schergeschwindigkeit der Gradient des Geschwindigkeitsfeldes. Da aber die Geschwindigkeit ebenfalls eine vektorielle Größe ist, ist die Schergeschwindigkeit ein Tensor zweiter Ordnung
.
Aufgrund von Symmetrieüberlegungen werden allerdings in vielen Problemen eine odere mehrere Komponenten des Tensors identisch Null. So beschränkt sich beispielsweise die Schergeschwindigkeit einer in einem zur z-Achse parallelen Rohr fließenden Flüssigkeit auf die Tensorelemente und , die sich in der Darstellung in Zylinderkoordinaten weiter zu vereinfacht. Für alle anderen Komponenten ist entweder die Geschwindigkeit Null oder ihre Ableitung.
Sogenannte strukturviskose Flüssigkeiten und auch andere Stoffe (wie Kunststoffe) ändern ihre Viskosität in Abhängigkeit von der Schergeschwindigkeit. Je größer die Schergeschwindigkeit, desto niedriger die Viskosität. Gemessen werden kann die Viskosität einer Flüssigkeit, einer Polymerlösung oder Paste bei unterschiedlichen Schergeschwindigkeiten mit einem Viskosimeter. Bei newtonschen Stoffen ist die Viskosität nicht abhängig von der Schergeschwindigkeit. Und dilatante Stoffe zeigen eine Steigung der Viskosität bei größer werdender Schergeschwindigkeit.
Bei newtonschen Fluiden liegt ein linearer Zusammenhang zwischen der Schubspannung und der Scherrate vor. Dann gilt: .
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