- Schichtholz
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Als Schichtholz wird in der Forstwirtschaft Rohholz bezeichnet, welches nicht einzelstammweise vermessen, sondern nach Raummetern verkauft wird. Dazu wird es meist in Längen von 1 oder 2, seltener auch 3 Metern geschnitten und schichtweise in sogenannten Stößen aufgerichtet. Diese Holzstöße erhalten beim Aufsetzen ein Höhenübermaß von mindestens 3 %. [1]
Der Vorteil beim Verkauf als Schichtholz liegt darin, dass nicht jeder Stamm einzeln vermessen werden muss. Hierdurch können die Holzerntekosten gesenkt werden. In der Regel handelt es sich beim Schichtholz um minderwertige Sortimente wie Industrieholz oder Brennholz.
Für den Verkauf wird in der Regel die „Gesetzliche Handelsklassensortierung für Rohholz“ (Forst-HKS) genutzt. Hiernach wird Schichtholz nach dem Durchmesser mit Rinde am schwächeren Ende in folgende Klassen eingeteilt: [2]
Klasse Durchmesser
mit RindeS 1 Rundlinge 3 bis 6 cm S 2 Rundlinge 7 bis 13 cm S 2.1 Rundlinge 7 bis 9 cm S 2.2 Rundlinge 10 bis 13 cm S 3 Rundlinge sowie Spaltstücke daraus 14 cm und mehr S 3.1 Rundlinge sowie Spaltstücke daraus 14 bis 19 cm S 3.2 Rundlinge sowie Spaltstücke daraus 20 cm und mehr Bei Schichtholz ohne Rinde vermindern sich die genannten Durchmesser um 1 cm. Die Unterteilung der Klassen S 2 und S 3 in Unterklassen kann entfallen.
Der Handel nach diesen Richtlinien ist nicht Pflicht, aber dient der Vereinheitlichung des Marktes. Bei besonderen Verwendungszwecken kann es hilfreich sein, hiervon abzuweichen.
Quellen
Kategorie:- Waldnutzung
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