- Schiffbarsein
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Schiffbarkeit ist der Zustand eines Gewässers, der besagt, dass darauf Schifffahrt betrieben werden kann.
Zuständig für die Schiffbarkeit von Wasserstraßen ist in Deutschland die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), die unter anderem auch die Klassifizierung für die Binnenwasserstraßen in einer Skala von I bis VII vornimmt. Gewässer, die keiner der Anforderungen dieser Klassen genügen, gelten als nicht schiffbar. Die Klassen der Schiffbarkeit sind im Artikel Binnenwasserstraße beschrieben.
Ein Grund für eine nicht schiffbare Wasserstraße kann die unzureichende Wassertiefe oder eine fest geschlossene Eisdecke sein. Deshalb wird im Winter die Schiffbarkeit zusätzlich mit der Dicke der Eisdecke, ihrer Beschaffenheit und der Eisdrift angegeben.
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