- Schiffbarkeit
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Schiffbarkeit ist der Zustand eines Gewässers, der besagt, dass darauf Schifffahrt - Güterschifffahrt, Personenschifffahrt und/oder Sportschifffahrt - betrieben werden kann.
Zuständig für die Schiffbarkeit der Bundeswasserstraßen ist in Deutschland die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), die unter anderem auch die Klassifizierung für die Binnenwasserstraßen in einer Skala von I bis VII vornimmt. Für die Schiffbarkeit von Landeswasserstraßen sind die Bundesländer zuständig.
Ein Grund für ein nicht schiffbares Gewässer kann die unzureichende Wassertiefe sein. Im Winter können schiffbare Gewässer durch Eisbildung vorübergehend nicht schiffbar sein; deshalb werden im Winter die Dicke einer Eisdecke, die Eisbeschaffenheit und die Eisdrift bekanntgegeben.
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