- Schiffsmanager
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Unter Bereederung versteht man die technische und kaufmännische Betriebsführung von Seeschiffen. Der Eigentümer des Schiffes kann die Bereederung einem Dienstleister übertragen. In diesem Fall nennt man den beauftragten Dienstleister Vertragsreeder oder Schiffsmanager. Im Englischen ist die Bezeichnung ship management üblich.
Der Umfang der übertragenen Aufgaben, die übrigen Pflichten und Aufgaben, die Vergütung, Haftungsfragen und sonstige wesentliche Punkte werden im Bereederungsvertrag geregelt. Zu den typischen Aufgaben des Vertragsreeders zählen:
- die Sorge, dass das Schiff ordnungsgemäß bemannt, seetüchtig und ladefähig ist
- Crewing (Personal des Schiffes)
- Einkauf von Bunker (Treibstoff), Schmierölen und Ersatzteilen
- Proviant und sonstiger Schiffsbedarf
- Vorbereitung von Dockungen, Reparaturen und Klassearbeiten
- Abschluss der üblichen Versicherungen des Schiffes und Abrechnung von Schadensfällen
- Steuerung und Umsetzung des operativen Einsatzes
- Vercharterung des Schiffes an Charterunternehmen beziehungsweise Befrachtung (Beschaffung von Aufträgen für das Schiff bei Trampschifffahrt)
- Abrechnung der Reiseaufträge oder Erstellung der Charterrechnungen
- Aufstellen der erwarteten Schiffsbetriebskosten (Jahresbudget)
- Berichtswesen für den Eigentümer (Zustand des Schiffes, Soll/Ist Vergleichsrechnungen, Abrechnung von Dockungskosten, etc.)
- Behebung von Störfällen, Abrechnung von Off-hire Zeiten
Der Vertragsreeder führt alle Tätigkeiten im Namen und für Rechnung des Eigentümers aus. Daher trägt der Vertragsreeder üblicherweise kein Risiko hinsichtlich der Höhe der Schiffsbetriebskosten. Ferner hält ihn der Eigentümer in der Regel von allen Ansprüchen Dritter aus seiner Tätigkeit frei, sofern der Vertragsreeder innerhalb seines Aufgabengebietes und mit der erforderlichen Sorgfalt tätig geworden ist. Für seine Tätigkeit erhält er die vertraglich vereinbarte Vergütung (meist in % der Einnahmen des Schiffes oder in US-Dollar pro Tag). Ob die vereinbarte Vergütung seine Kosten deckt ist sein Geschäftsrisiko. Die Haftung des beauftragten Vertragsreeders wird im Regelfall vertraglich auf das 10-fache der jährlichen Bereederungsgebühr beschränkt.
Als Grundlage für den Bereederungsvertrag dient häufig der "Shipman 98" Mustervertrag der BIMCO (The Baltic and International Maritime Council) der häufig mit unternehmensspezifischen Ergänzungen versehen wird.
Siehe auch
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