- Schildfuss
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Unter Schildfuß oder Fuß versteht der Heraldiker das Heroldsbild in der Wappenkunde, welches unterhalb der Teilungslinie im unteren Drittel des Wappens liegt. Es ist als an den unteren Schildrand verschobenen Balken zu verstehen mit einer etwa Höhe von 2/7 bis 1/3 der Schildhöhe. Diese Teilung enthält Feld 7, Feld 8 und Feld 9 (Fußreihe) nach der einfachen Schildzerlegung. Feld 8 ist dann die Fußstelle. Ein Schildfuß von Fadenhöhe (etwa 1/6 Schildhöhe) wird als Grund blasoniert. Die Ausführung kann, genau wie beim Wappenschild, alle Farben, Formen und Figuren aufnehmen. Er kann bordiert (mit Bord versehen), gestückt, geflammt und auch nach allen Wappenschnitten vom ganzen Schild abgeteilt sein. Heroldsbilder und gemeine Figuren sind im Schildfuß möglich. Viele Bezeichnungen der Schildfußgestaltung werden direkt als zusammengesetztes Wort gebraucht: Beispiel ist Zinnenschildfuß, Flammenschildfuß oder Stufenschildfuß.
Eine weitere Möglichkeit ist durch die Gestaltung mit Kleeblättern, Kreuzen, Lindenblätter, Herzen und ähnlichen Heroldsbildern die Teilungslinie zum oberen Schildteil derart aufzulockern, das diese Formen eingebogen oder hochgezogen bis maximal zur Schildmitte hoch reichen und so eine zu beschreibende Form darstellt.
Der Schildfuß wird auch mit dem Pfahl oder der Flanke kombiniert und erhält bei gleicher Tinktur (Farbe) einen Eigennamen: Schildfußpfahl und Schildfußflanke. Wird der Schildfuß durch drei entsprechend angeordnete Bogenschnitte vom Schild getrennt, so entsteht der Dreiberg. Eine Besonderheit ist der Schrägfuß in der Ausführung rechts oder links. Dabei verläuft die Teilungslinie von der Mitte des Randes der Wappenseite schräg zum Schildfußpunkt. Wenn auf der Fuß-Teilungslinie mittig ein Balken gelegt wird, ist es ein (Schildfußbalken) Fußbalken. Dieser kann erhöht oder erniedrigt sein. Das ist von der Lage der gedachten Balkenmittellinie zur Fußteilungslinie ab.
Ein rot tingierter Fuß wird in vielen großen Wappen als Regalienfeld bezeichnet.
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