67er-Gebiete

67er-Gebiete
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Als israelisch besetzte Gebiete werden diejenigen Flächen unter israelischer Kontrolle bezeichnet, die nicht innerhalb der Grenzen des Staates Israel vor 1967 liegen.

Inhaltsverzeichnis

Gebiete unter israelischer Besatzung seit 1967

Die israelisch vollständig besetzten Gebiete umfassen heute das Westjordanland inkl. Ostjerusalem und die Golanhöhen. Der Gazastreifen wurde im Jahre 2005 gemäß dem einseitigen Abkoppelungsplan auf Vorschlag von Ariel Scharon von israelischen Siedlungen und Militärstützpunkten geräumt, doch kontrolliert Israel weiterhin praktisch sämtliche Außengrenzen (direkt und indirekt). Sie wurden 1967 ebenso wie die Sinai-Halbinsel von Israel im Sechstagekrieg erobert und werden mit diesen deswegen gelegentlich auch als 67er-Gebiete bezeichnet. Der Sinai wurde aufgrund des Camp-David-Friedensvertrages 1982 an Ägypten zurückgegeben, Gaza von Israel 2005 ohne Friedensvertrag geräumt. Damit hat Israel rund 84% der 1967 militärisch besetzten Gebiete wieder geräumt, von dem der Großteil Wüste auf der Sinai-Halbinsel ist.

Auch im Libanon hatte Israel seit 1978 Gebiete besetzt − zuletzt die so genannte „Sicherheitszone“ im Südlibanon südlich des Flusses Litani, die 2000 geräumt wurde.

Die heutigen besetzten Gebiete

Die von Israel kontrollierten Landstriche im historischen Palästina werden in der israelischen Terminologie häufig einfach die Gebiete (auf englisch: the territories) genannt. Teilweise umfasst diese Bezeichnung auch die bis 1967 syrisch verwalteten Golanhöhen. Um den israelischen Anspruch auf das Westjordanland zu untermauern, wird es in Israel (vor allem im politisch rechten Spektrum) oftmals mit den schon in biblischen Zeiten verwendeten Namen Judäa und Samaria bezeichnet. Dies war auch die offizielle Bezeichnung während der Zeit der britischen Mandatsherrschaft. Der geographische Begriff „Westjordanland“ (Arab.: ad-Daffa al-gharbiyya) bürgerte sich erst nach der Annexion dieses Gebietes durch Transjordanien ein, um dieses Territorium vom transjordanischen Kernland zu unterscheiden, dem „Ostjordanland“ (Arab. ad-Daffa asch-scharqiyya). Die offizielle israelische Sprachregelung hingegen verwendet den Begriff der „umstrittenen Gebiete“. Begründet wird das damit, dass es völkerrechtlich eine Okkupation nur von Territorien eines anderen Staates geben kann, da weder die PLO noch die Palästinensische Autonomiebehörde ein Staat sind und kein anderer Staat rechtmäßige Ansprüche auf die Gebiete anmelden kann, sei der Begriff Okkupation also nicht anwendbar.

In einem Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag zur von Israel errichteten Sperranlage im Westjordanland wird jedoch klar von der Grundlage ausgegangen, dass es sich beim Land, das vor 1967 jordanisch verwaltet wurde, um von Israel okkupiertes und zum Teil (Ostjerusalem) um völkerrechtlich nicht gültig annektiertes Land handelt. Diese Sicht des Völkerrechts gilt umso mehr − auch wenn nicht in einem internationalen Rechtsgutachten behandelt − durch Analogieschluss für die früher syrisch besetzten Golanhöhen.

Vor 1967 war das Westjordanland von Jordanien annektiert, was den Bewohnern die vollen jordanischen Bürgerrechte brachte. Der Gazastreifen wurde von Ägypten nur treuhänderisch verwaltet und den Bewohnern die ägyptische Staatsbürgerschaft verweigert. Beide Staaten beanspruchen diese Gebiete seit den Friedensverträgen mit Israel zugunsten der Bildung eines von der PLO zu bildenden souveränen palästinensischen Staates nicht mehr. In Folge des Oslo-Friedensprozesses konnte diese in Teilen der israelisch besetzten Gebiete des Gazastreifens und des Westjordanlandes (sogenannte A-Gebiete) eine Verwaltung unter der palästinensischen Autonomiebehörde aufbauen. Diese Gebiete umfassen zwar einen Großteil der palästinensischen Ballungsräume, bilden aber keine zusammenhängende Fläche (nicht einmal im Westjordanland), sondern zahlreiche Enklaven in weiterhin israelisch verwaltetem Gebiet. Eine Unabhängigkeitserklärung und die definitive vertragliche Festlegung der Außengrenzen zu Israel ist bisher unter anderem auch deshalb bisher nicht erfolgt.

Faktisch sind die kontrollierten Gebiete aber derzeit nur bedingt autonom, da in den letzten Jahren in Folge der Al-Aqsa-Intifada die Selbstverwaltung durch israelische Sicherheitsmaßnahmen wieder eingeschränkt wurde.

Unklar ist die völkerrechtliche Stellung des Gebietes zwischen den Waffenstillstandslinien von 1948 bis 1967, d.h. insbesondere im Latrun-Gebiet. Wie bei jedem Grenzkonflikt handelt es sich bei dieser flächenmäßig wenig bedeutenden, lokal aber strategisch bedeutsamen Region um ein im definitiven Friedensvertrag zwischen Israel und Palästina quadratmetergenau zu demarkierendes Gebiet, das wie in ähnlichen Fällen von Grenzkonflikten definitiv geteilt werden müsste.

Das israelische Kernland

Anders als die besetzten Gebiete kann das im Palästinakrieg 1948 nach Gründung des Staates Israel israelisch besetzte Gebiet in den Grenzen von vor 1967 als dessen De-facto-Staatsgebiet (Kernland) angesehen werden, in dem sich dieser konstituiert hat. Dies gilt auch, wenn dieses Gebiet über das jüdisch vorgesehene Teilgebiet Palästinas aufgrund des UN-Teilungsplans hinausgeht. Diese Außengrenze Israels ist völkerrechtlich vergleichbar mit derjenigen zwischen Indien und Pakistan (außer im wesentlichen in Kaschmir), wo die Kerngebiete Indiens und Pakistans gegenseitig unbestritten sind. Das Staatsgebiet Israels in den Grenzen von 1948 ist heute außer von einer Reihe muslimischer Staaten international unbestritten.

Es gibt allerdings viele palästinensischen Strömungen, die davon ausgehen, die Befreiung Palästinas betreffe auch das israelische Kernland (zum Beispiel die Hamas und die PFLP).

Ehemalige besetzte Gebiete

Sinai

Zweimal hielt Israel im 20. Jahrhundert die Halbinsel Sinai besetzt: 2 Jahre lang von 1956−1958 und 15 Jahre lang nach dem Sechstagekrieg von 1967–1982. Zu diesen Zeiten war das israelisch kontrollierte Gebiet viermal größer als heute. Im Camp-David-Abkommen von 1978 sowie im israelisch-ägyptischen Friedensvertrag von 1979 wurde die Rückgabe der Sinai-Halbinsel an Ägypten festgelegt. 1982 wurde die Besatzung endgültig beendet.

Südlicher Libanon

Im Libanon hatte Israel seit 1978 Gebiete besetzt − zuletzt die so genannte etwa 800 km² große „Sicherheitszone“ im Südlibanon südlich des Flusses Litani. Am 19. März 1978, fünf Tage nach der israelischen Invasion in den Libanon, wurde die Resolution 425 des UN-Sicherheitsrates angenommen, die Israel dazu aufrief, unverzüglich seine Streitkräfte aus dem Libanon abzuziehen. Mit Wirkung vom Juni 2000 stellte der Generalsekretär der Vereinten Nationen fest, dass mit dem erfolgten Abzug der israelischen Truppen aus dem Libanon diese Resolution erfüllt worden sei. Der Libanon allerdings behauptet, dass Israel weiterhin libanesisches Land unter seiner Besetzung halte, hauptsächlich bei den Shebaa-Farmen am Fuß der Golanhöhen. Israel hingegen bezeichnet (unter Zustimmung der UN) die Shebaa-Farmen als syrisches Gebiet, das deswegen nicht der Resolution 425 unterliege.

Gazastreifen

Im Jahre 2005 zog sich Israel aufgrund des Scharon-Planes vollständig des Gazastreifens zurück und löste alle seine dortigen Siedlungen auf. Die Grenze zu Ägypten wird nun nach einer von US-Außenministerin Condoleezza Rice vermittelten Vereinbarung zwischen Israel und der Palästinensischen Autonomiebehörde von einer EU-Truppe und der ägyptischen Armee kontrolliert. Eine israelische Überwachung dieser Grenze besteht nur noch in zeitverzögerten Videoaufnahmen. Allerdings kontrolliert Israel den einzigen Grenzübergang Karni für Waren (der nach Israel führt) sowie den Luft- und Seezugang weiterhin vollständig.

Siehe auch


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