- Schliessfach
Ein Schließfach ist ein gegen Diebstahl und gegebenenfalls andere Risiken geschützter Behälter für Wertsachen.
Schließfächer befinden sich häufig in Einkaufszentren, öffentlichen Garderoben, Umkleideräumen und Schulen. Bei Schließfächern an Bahnhöfen und Flughäfen, die in erster Linie zur vorübergehenden Aufbewahrung von Reisegepäck dienen, spricht man von Gepäckschließfächern.
Das Bankschließfach
Eine Besonderheit, insbesondere in der Weise der Benutzung, ist das Bankschließfach.
Nutzung des Bankschließfachs
Über die Nutzung des Bankschließfachs wird ein Mietvertrag zwischen Bank und Kunde abgeschlossen. Dieser enthält meist eine Versicherung des Schließfachinhalts, deren Versicherungshöhe mittels einer Zusatzversicherung erweitert werden kann. Die in der jährlichen Pauschalen enthaltene Versicherungssumme ist zumeist nicht sehr hoch.
Der Mieter (oder von ihm hierzu Bevollmächtigte) erhält Zugang zu seinem Schließfach unter Nutzung seines Schlüssels (Codes). Um die notwendige Sicherheit zu erreichen, verfügt auch die Bank über einen Schlüssel (Code). Nur unter Nutzung beider ist ein Zugriff möglich.
Schließfachanlagen neuerer Generation sind automatisiert. Der Zugang ist unabhängig von Bankmitarbeitern und Tresorschließzeiten rund um die Uhr möglich. Das einzelne Schließfach wird beim Zugriff über eine Förderanlage aus dem Tresorbereich in einen eigens gesicherten Ausgaberaum transportiert.
Die Bank nimmt von dem Schrankfachinhalt keine Kenntnis. Um die Diskretion zu gewährleisten, ist der Zugang zum Tresorraum versperrt, während der Kunde sein Schließfach geöffnet hat.
Verliert der Mieter Schlüssel oder Geheimcode, so muss das Schloss auf Kosten des Kunden ausgetauscht werden.
Räumt der Mieter das Schließfach nicht nach Kündigung oder wird die Miete nicht bezahlt, so darf die Bank das Fach nach Maßgabe des Vertrags in Gegenwart eines Zeugen öffnen.
In aller Regel existieren bei Banken Schließfächer variabler Größe, die jeweils jährlich im Voraus zu zahlen sind. Die mechanische Belastbarkeit erlaubt jedoch keine Lagerung von schweren Gegenständen.
Keine anonymen Bankschließfächer in Deutschland
Mieter von Bankschließfächern unterliegen der Legitimationsprüfung gemäß § 154 AO. Sie müssen sich mit einem Ausweis legitimieren. Im Todesfall ist die Bank verpflichtet, die Existenz des Bankschließfachs dem Finanzamt zu melden.
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