Schliessanlage

Schliessanlage
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Eine Schließanlage, oder auch Schließsystem ist eine Kombination verschiedener Schlösser und verschiedener Schlüssel.

Wenn mehrere Schlösser gleicher oder verschiedener Bauart mit einem Schlüssel aufgesperrt werden können, sind sie gleichschließend, aber erst wenn verschiedene Schlüssel mit Schlössern kombiniert werden, spricht man von einer Schließanlage. So wird mit Schlüsseln, deren Profilierung und Fräsung verschiedenartig ist, erreicht, dass ein Schlüssel nur bestimmte Schlösser der gesamten Anlage aufsperren kann.

Schließanlagen werden heutzutage meistens mit Zylinderschlössern hergestellt, z. B. mit Bohrmuldenschlüsseln oder dem klassischen Zackenschlüsseln. Aber auch Chubbschloss oder Buntbartschlösser erlauben Schließanlagen. Bei der Verwendung von Zackenschlüsseln wird die Möglichkeit für eine Schließanlage, dass verschiedene Schlüssel (also z. B. der Hauptschlüssel und der zugehörige Einzelschlüssel) das Schloss schließen, durch eine zusätzliche Unterbrechung in einem Sperrstift und durch eine unterschiedliche Profilierung des Schlüssels erreicht. Bei Bohrmuldenzylindern gibt es hierfür zwei Möglichkeiten: Entweder wird der Stift mehrfach unterbrochen, oder die übergeordneten Schlüssel enthalten mehr oder weniger gestaffelte Bohrmulden, die teilweise in den untergeordneten Zylindern nicht abgefragt werden.

Ein Maximum an Sicherheit erreichen Profilsysteme mit einem Kantenprofil, einem (mehrfachen) Seitenprofil und einem zusätzlichen in der Schlüsselreide integrierten elektronischen Transpondersystem, das Daten mit dem (elektronischen) Zylinder austauscht, der dann wiederum die endgültige Freigabe über eine elektrisch betriebene Kupplung vollzieht.

Es gibt verschiedene Grundtypen von Schließanlagen: Z-Anlagen, HS-Anlagen oder GHS-Anlagen und Mischformen davon, z. B. Z/HS-Anlagen.

Die genaue Zuordnung, welcher Schlüssel welches Schloss schließt und was für Schlösser mit welchen Bauarten (z. B. Profilzylinder, Rundzylinder, Ovalzylinder, Vorhängeschlösser, Hebelschloss) schließt, legt der Schließplan fest, nach dem die Schließanlage angefertigt wird. In der Regel wird zu jeder Schließanlage eine Sicherungskarte oder ein Sicherungsschein als Eigentumsnachweis ausgestellt. Ohne diese Sicherungskarte lassen sich, zumindest bis zum Auslaufen des Patentschutzes des Systems, keine Nachschlüssel beschaffen.

Kennzeichnung

Jede Schließanlage hat eine eindeutige, registrierte Nummer (das ist nicht selten im Brandfall auch für die Feuerwehr sehr wichtig), die in das Handstück (Griff/Reide) des Schlüssels eingeprägt wird. Die Nummer besteht nicht nur aus Zahlen sondern oft auch aus Buchstaben oder Kombinationen von beidem. Aus dem Schließplan wird mit der Nummerierung die genaue Funktion (welche Türen damit gesperrt werden können) des Schlüssels ersichtlich. Diese Nummerierung wird bei der industriellen Fertigung mit Laserbeschriftungsmaschinen, oder anderen Graviermaschinen angebracht. Bei Schließanlagen, oder Ersatzschlüsseln die in Schlüsseldiensten gemacht werden werden diese mit Schlagzahlen eingeschlagen. Es können Raumnummern, Türnummern o.ä. auf dem Schlüssel angebracht werden. Diese Nummer wird auch auf den Zylindern der Anlage angebracht. Wenn die Nummer stirnseitig angebracht ist, so kann man sogar im eingebauten Zustand diese Nummer ablesen, was in größeren Objekten (Flughäfen, Krankenhäusern u.ä.) oft der Fall ist.


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