- SchokoTicket
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Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR Unternehmensform AöR Gründung 1980 Unternehmenssitz Gelsenkirchen Unternehmensleitung Martin Husmann, Dr. Klaus Vorgang
Website Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ist einer der Verkehrsverbünde für den Öffentlichen Personennahverkehr in der Metropolregion Rhein-Ruhr. Sein Gebiet umfasst im Wesentlichen das Ruhrgebiet und Teile des Niederrheins sowie des Bergischen Landes.
Er koordiniert schwerpunktmäßig den Schienenpersonennahverkehr, organisiert und koordiniert Qualität und Service, entwickelt Tarife, vermarktet die Ticket-Produkte und gestaltet die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Beim VRR ist im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) das Kompetenzcenter Elektronisches Fahrgeldmanagement (KCEFM)[1] angesiedelt.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr wurde am 1. Januar 1980 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung von den fünf Kreisen und 19 kreisfreien Städten sowie den kommunalen Verkehrsunternehmen des Rhein-Ruhr-Gebiets und der damaligen Deutschen Bundesbahn (jetzt: Deutsche Bahn) gegründet. Inzwischen ist der VRR Anstalt des öffentlichen Rechts.
1996 wurde im Zuge der Bahnreform die Verbundgesellschaft um eine Aufgabenträgerschaft im Kooperationsraum 1 (Rhein-Ruhr) durch die Gründung des VRR-Zweckverbandes erweitert. Seine wesentliche Aufgabe ist es, den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in der Region zu planen, zu organisieren und auszugestalten. Er bestellt den SPNV (Regional-Express, Regionalbahn und S-Bahn) bei Eisenbahnverkehrsunternehmen und kontrolliert deren Leistung. Außerdem wickelt er die Finanzierung des Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) mit den Kreisen und kreisfreien Städten ab und sorgt für ein verbundweites einheitliches Tarifsystem. Zum 1. Januar 2008 übernahm der VRR als SPNV-Aufgabenträger auch das Gebiet des zu diesem Zeitpunkt aufgelösten Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein. Auf diesem Gebiet gilt allerdings nach wie vor der Tarif der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein und nicht der des VRR.
Verkehrsgebiet des VRR
Das 5027,4 km² große Verkehrsgebiet mit 7,3 Millionen Einwohnern reicht von Haltern am See im Norden über Dortmund im Osten, Langenfeld im Süden bis Mönchengladbach und der niederländischen Grenze im Westen. Es umfasst 16 Städte und 5 Kreise.
Der VRR grenzt im Norden an die Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM), im Osten an die Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL), im Süden an den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und den Aachener Verkehrsverbund (AVV) und im Westen an die Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN).
Unterteilt ist das Gebiet des VRR in insgesamt 10 Fahrplanbereiche, was bei der Vergabe von Liniennummern Berücksichtigung findet:
Bereich Gebiet, bzw. Verkehrsgesellschaft 0 Mönchengladbach, Krefeld, Viersen (NVV, SWK, NRWV) 1 Essen, Mülheim an der Ruhr (EVAG, MVG) 2 Kreis Recklinghausen, Bottrop (Vestische Straßenbahnen) 3 Bochum, Gelsenkirchen, Herne, Castrop-Rauxel (BoGeStra, HCR, DSW21) 4 Dortmund (DSW21) 5 Hagen, Ennepe-Ruhr-Kreis (HST, VER) 6 Wuppertal, Remscheid, Solingen (WSW, VRG, SWS) 7 Düsseldorf, Kreis Mettmann, Monheim (Rheinbahn, BSM) 8 Düsseldorf, Neuss, Dormagen (Rheinbahn, SWN, SBD) 9 Duisburg, Oberhausen (DVG, StOAG) Beförderungszahlen
Der VRR hat werktäglich ca. 4 Mio. Fahrgäste. Im Jahr 2006 wurden insgesamt 1,094 Milliarden Fahrgäste befördert.
Betriebsdaten (Stand 2006)
- 984 Verkehrslinien, davon
- 49 im Schienenpersonennahverkehr
- 15 Regional-Express-Linien
- 23 Regionalbahn-Linien
- 11 S-Bahn-Linien
- 935 im Straßenpersonennahverkehr
- 19 Stadtbahn-Linien
- 46 Straßenbahn-Linien
- 1 H-Bahn/Sky Train
- 1 Schwebebahn-Linie (in Wuppertal)
- 6 O-Bus-Linien (in Solingen)
- 862 Omnibuslinien
- 49 im Schienenpersonennahverkehr
- 279,5 Mio. Zug-/Buskilometer (2006)
- 12.000 km langes Streckennetz (Stand 2001)
- 11.500 Haltestellen (Stand: 2006)
- 868 Mio. Euro Einnahmen
- 5000 Busse und Bahnen
- Fahrten: 1.096,3 Mio.
Von 2002 bis 2006 stieg die Zahl der Linien von 789 auf 984. Im gleichen Zeitraum stiegen die zurückgelegten Zug-/Buskilometer von 241,0 Millionen auf 279,5 Millionen.
Verkehrsunternehmen
- Abellio Rail NRW (ABR)
- Bahnen der Stadt Monheim (BSM)
- Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen (BOGESTRA)
- Busverkehr Rheinland (BVR)
- DB Regio NRW (DB)
- DSW21 (ehem. Dortmunder Stadtwerke)
- Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG)
- eurobahn
- Essener Verkehrs-AG (EVAG)
- Flughafen Düsseldorf (SkyTrain)
- Hagener Straßenbahn
- Kreisverkehrsgesellschaft Mettmann mbH (KVGM)
- Mülheimer VerkehrsGesellschaft (MVG)
- Niederrheinische Verkehrsbetriebe
- Niederrheinische Versorgung und Verkehr
- Niederrheinwerke Viersen mobil
- NordWestBahn
- Prignitzer Eisenbahn
- Regiobahn
- Regionalverkehr Niederrhein
- Rheinbahn Düsseldorf
- StadtBus Dormagen
- Stadtwerke Neuss (SWN)
- Stadtwerke Oberhausen (STOAG)
- Stadtwerke Solingen
- Straßenbahn Herne–Castrop-Rauxel (HCR)
- SWK MOBIL
- Stadtwerke Remscheid
- Verkehrsgesellschaft Hilden GmbH
- Verkehrsgesellschaft der Stadt Velbert mbH (VGV)
- Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr (VER)
- Vestische Straßenbahnen
- Wuppertaler Stadtwerke (WSW)
Anmerkung zum Verkehrsvertrag
Mitte Juni 2008 kündigte der VRR vorzeitig den Vertrag mit DB Regio über Leistungen in Höhe von 300 Millionen Euro. Die Zugleistungen, die im Rahmen dieses großen Verkehrsvertrages erbracht wurden, werden von der DB Regio NRW GmbH seitdem auf Basis einer hoheitlichen Auferlegung betrieben, zu der der VRR in seiner Eigenschaft als hoheitliche Anstalt des öffentlichen Rechts berechtigt ist.[2][3] Die DB Regio NRW GmbH allerdings hält diese Kündigung und die Auferlegung für rechtswidrig und steht auf dem Standpunkt, die Zugleistungen im Rahmen des ihrer Meinung nach gültigen großen Verkehrsvertrages durchzuführen.[4] Am 19. Dezember stellte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen fest, dass die Kündigung des großen Verkehrsvertrages durch den VRR unwirksam ist und verurteilte den VRR dazu, die einbehaltene Summe zu bezahlen.[5]
Städte und Gemeinden (Auswahl)
Zusätzlich wird der VRR-Tarif im Übergangsverkehr auf allen Bus- und Taxibus-Linien der VKU in Lünen, Bergkamen, Kamen, Unna, Holzwickede und Schwerte anerkannt.
Tarif- und Ticketsystem
Das Verbundgebiet gliedert sich in 58 Tarifgebiete. Für die Fahrt innerhalb eines Tarifgebietes bzw. zwischen zwei Tarifgebieten oder durch mehrere Tarifgebiete hindurch gibt es die verschiedenen Ticket-Preisstufen A (bei Zeitkarten A1 und A2), B, C und D sowie die Kurzstrecke.
Die Monatstickets des VRR heißen Ticket1000 bzw. Ticket2000 und YoungTicket. Sie unterscheiden sich hinsichtlich Übertragbarkeit, Geltungsbereich am Wochenende, Beförderungsgarantie, etc. Das YoungTicket ist ein Monatsticket speziell für Auszubildende.
Das SchokoTicket ist ein Ticket des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr für alle Schüler unter 27 Jahren. Es gilt im gesamten Gebiet des VRR ganzjährig für alle Verkehrsmittel des VRR (in den Zügen der Deutschen Bahn nur für die 2. Klasse).
Für Studenten an teilnehmenden Hochschulen gibt es ein Semesterticket, das automatisch durch die Zahlung des Sozialbeitrages zu Beginn eines Semesters erworben wird.
Senioren ab 60 Jahren können das sogenannte BärenTicket erwerben, das im gesamten VRR-Gebiet gültig ist und in Nahverkehrszügen zu 1.-Klasse-Fahrten berechtigt.
Für seine Abonnement-Kunden setzt der VRR seit 2003 ausschließlich elektronische Tickets (E-Tickets) auf Chipkarten ein. Seit 2007 stellt der VRR diese E-Tickets sukzessive auf den deutschlandweiten Standard VDV-Kernapplikation um.
Änderungen 2008
Bei Monatstickets der bisherigen Stufe A wird seit dem 1. August 2008 zwischen größeren (Preisniveau A2 genannt) und kleineren Städten (Preisniveau A1) unterschieden. Die Preisstufe C gilt jetzt nicht mehr verbundweit, sondern nur noch für zwei Tarifgebiete inklusive angrenzender Bereiche. Hinzu kommt die neue Stufe D, die anstelle der bisherigen Stufe C verbundweit gilt.
Der Preisstufe A2 zugeordnet sind Dortmund, Hagen, Herne, Bochum, Wuppertal, Remscheid, Solingen, Gelsenkirchen, Essen, Oberhausen, Mülheim (Ruhr), Duisburg, Düsseldorf, Neuss/Kaast, Krefeld und Mönchengladbach. Alle anderen Städte und Gemeinden im VRR sind der Preisstufe A1 zugeordnet.
Die Gültigkeitsdauer beträgt (jeweils ab Entwertung)
- für Kurzstrecke: 30 Minuten
- für A1 und A2: 90 Minuten
- für B: 120 Minuten
- für C: 180 Minuten
- für D: 240 Minuten
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ http://www.kcefm.de
- ↑ DER SPIEGEL 23.06.2008, S. 56
- ↑ Bahninfo.de VRR kündigt DB-Großvertrag fristlos
- ↑ Bahninfo.de DB Regio hält VRR-Kündigung für rechtswidrig
- ↑ Bahninfo.de VRR verliert in erster Instanz gegen DB Regio NRW
Weblinks
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