Schulbesuchsjahr

Schulbesuchsjahr

Als Schuljahr wird die Zeitspanne bezeichnet, die ein Schüler benötigt, um von einer Klasse zur nächsten zu gelangen.

Für Schüler endet ein Schuljahr meist mit dem Beginn der großen Ferien, nicht jedoch für die Lehrkräfte und Angestellten, die auch in der unterrichtsfreien Zeit teilweise Anwesenheitspflicht haben.

Inhaltsverzeichnis

Geschichtliches

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts setzte sich überwiegend der Schuljahresbeginn zu Ostern durch. Es gab jedoch weder im Deutschen Kaiserreich noch in der Zeit der Weimarer Republik eine einheitliche Regelung des Schuljahres. Erst 1941 wurde der Schuljahresbeginn im ganzen Deutschen Reich auf den September festgelegt.[1] Das wurde nach Ende des Zweiten Weltkriegs in vielen, aber nicht in allen Bundesländern rückgängig gemacht. So wurde beispielsweise in Hessen das Schuljahr 1947/1948 um ein Halbjahr verlängert, so dass es Ostern 1949 endete. Im Düsseldorfer Abkommen (1955) wurde der Schuljahresbeginn im Bundesgebiet auf Ostern vereinheitlicht.[2] Mit dem Hamburger Abkommen wurde beschlossen, sich den europäischen Nachbarländern anzupassen und das Schuljahr am 1. August beginnen zu lassen. Zur Umstellung wurden zwei Kurzschuljahre durchgeführt.

Rechtliches

Deutschland

Seit den Bestimmungen des Hamburger Abkommens von 1964 erstreckt sich ein Schuljahr in der Bundesrepublik Deutschland formal immer vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Juli des folgenden Jahres. Dabei wird meist das Schuljahr in zwei Halbjahre geteilt. Das erste Halbjahr endet in der Regel am 31. Januar, das zweite beginnt demzufolge am 1. Februar.

  • Für Nordrhein-Westfalen steht das im Schulgesetz ([3]) Schuljahr, Unterrichtszeit:Das Schuljahr beginnt in allen Schulen am 1. August und endet am 31. Juli des darauffolgenden Kalenderjahres. Der Kultusminister kann für einzelne Schulstufen, Schulformen oder Schultypen die Gliederung des Schuljahres in Semester (Schulhalbjahre) oder andere Zeitabschnitte zulassen sowie deren Beginn und Ende festlegen.
  • Hessen regelt das in § 57 mit den Worten:Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Kalenderjahres.[4]
  • Berlin schreibt in § 53 [Schuljahr, Schulwoche, Ferien] (1): Das Schuljahr der Berliner Schule beginnt jeweils am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Kalenderjahres. [5]

Auch die übrigen Bundesländer haben ähnliche Regelungen.

Österreich

In Österreich gilt hier das Bundesgesetz über die Unterrichtszeit an den im Schulorganisationsgesetz geregelten Schularten[6][7], auch einfach Schulzeitgesetz in der Fassung von 1985 genannt. Dort heißt es:

Russland

In Russland beginnt das Schuljahr traditionell am 1. September, dem sogenannten Wissenstag.

Schulbesuchsjahr

Die Anwesenheit der Schüler in einer Schule wird ebenfalls in Schuljahren gemessen. Es kann durchaus vorkommen, dass sich ein Schüler bereits im 6. Schuljahr befindet, obwohl er erst in der 4. Klasse ist. Man spricht dann hier eher vom Schulbesuchsjahr. Sein gesamter Schulbesuch einschließlich eventuell vorhandener Vorklassen und Wiederholungen dauerte dann bereits sechs Schuljahre.

Einzelnachweise

  1. http://www.ovmg.de/chronik.html
  2. Geschichte der Kultusministerkonferenz
  3. NRW – SchulG vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2006 (GV. NRW. S. 278
  4. http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/7_kultus/72-123-schulg/paragraphen/para57.htm
  5. Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 2. März 2009 (GVBl. S. 62)
  6. http://www.bewegung.ac.at/download/22/sub0/22_1078_3586.pdf
  7. http://www.bmukk.gv.at/schulen/recht/gvo/schulzeitgesetz.xml

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