- Schulsystem der DDR
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Das Bildungssystem der DDR bestand seit 1946 in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) mit dem Gesetz über die Demokratisierung der deutschen Schule als Einheitsschule.
Das Bildungssystem wurde zweimal grundlegend reformiert. 1959 wurde mit dem Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens die Zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule als einheitlicher Schultyp für alle Schüler eingeführt. Die Festlegungen des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem von 1965 bestimmten das Schulsystem der DDR bis zu ihrem Ende.
Das Bildungsmonopol hatte in der DDR der Staat. Das zentral organisierte Bildungswesen unterstand damit der SED. Langjährige Volksbildungsministerin war von 1963 bis 1989 Margot Honecker. Es gab, bis auf sehr wenige Ausnahmen (Beispiel: Katholische Theresienschule Berlin-Weißensee), keine staatlich anerkannten privaten Schulen.
Das staatliche Bildungssystem hatte neben der Wissensvermittlung die Aufgabe der politisch-ideologischen Erziehung. An die 185.000 am Ende der DDR dort tätigen Lehrer wurden daher neben den fachlichen auch politische Anforderungen gestellt.
Inhaltsverzeichnis
Bildungsziele
Das Bildungsgesetz von 1965 formulierte das Ziel, „allseitig und harmonisch entwickelte sozialistische Persönlichkeiten“ heranzubilden. Auf einer hohen Allgemeinbildung für alle Jugendlichen, die die POS vermitteln sollte, baute die Spezialbildung auf, die in Facharbeiterausbildungen, Erweiterten Oberschulen (EOS) und Spezialschulen, Studieneinrichtungen wie Fach- und Ingenieurschulen sowie Hochschulen und Universitäten und verschiedenen Weiterbildungen erfolgte.
Die an der POS vermittelte Allgemeinbildung war stark naturwissenschaftlich-technisch ausgerichtet. Eine Besonderheit war der Polytechnische Unterricht, der frühzeitig eine enge Verbindung zur Arbeitswelt schaffen sollte und die Schüler mit der „sozialistischen Produktion“ vertraut machen sollte. Auch in weiterführenden Bildungseinrichtungen wurde eine Verzahnung von theoretischer und praktischer Ausbildung, von Lernen und produktiver Tätigkeit angestrebt.
Ein wichtiger Grundsatz des Bildungssystems der DDR war die „Einheit von Bildung und Erziehung“. Die Kinder und Jugendlichen sollten zu vollwertigen Mitgliedern der „sozialistischen Gesellschaft“ werden und sich mit dem Staat identifizieren. Das gesamte Schulsystem war stark ideologisiert und militarisiert. Das ideologische System der DDR durchzog die Inhalte mehrerer Schulfächer. Wehrerziehung war, ab 1978 auch als spezifischer Wehrunterricht, Teil der schulischen Bildung. Von den Schülern wurde Engagement im Sinne des Gesellschaftssystems der DDR erwartet. Auch die Freizeitgestaltung an den Schulen durch die Pionierorganisation Ernst Thälmann und die Freie Deutsche Jugend war zum Teil ideologisch ausgerichtet.
Für den Zugang zu allen weiterführenden Bildungseinrichtungen waren neben den fachlichen Voraussetzungen in unterschiedlichem Maße auch politische Kriterien wie das „gesellschaftliche Engagement“ der Schüler, später auch die Verpflichtung zu einem längeren Dienst in der NVA, der Beruf der Eltern oder eine Mitgliedschaft in Massenorganisationen oder gar der SED entscheidend.
Struktur des Bildungssystems
Mit der letzten großen Novellierung 1965 und den Umstrukturierungen in den 1970er Jahren bestand das Bildungssystem der DDR nahezu unverändert bis zur deutschen Wiedervereinigung und stellte sich folgendermaßen dar:
Kinderkrippen
Die Aufsicht über das Krippenwesen lag beim Gesundheitsministerium, die Krippen gehörten aber zum Schulsystem. Die Kinderkrippe nahm Kinder im Alter von wenigen Monaten bis zum 3. Lebensjahr auf. Für die Mütter galt es eine Schutzzeit einzuhalten, bevor die Kinder werktags in die Krippe gegeben werden durften, damit die für eine gesunde psychische Entwicklung des Kindes hochgradig wichtige Mutter-Kind-Bindung der ersten fünf bis sechs Lebenswochen nicht beschädigt oder zerstört werden würde. Hauptaufgabe der Krippen war die Pflege der Kinder. Die sehr gut ausgebaute medizinische Betreuung war darauf ausgerichtet, die kindliche Entwicklung in allen Bereichen zu unterstützen; es gab viele regelmäßige Untersuchungen von hoher Diversität. Neben den körperlichen Untersuchungen fand eine stetige Überwachung der psychischen und kognitiven Entwicklung der Kinder statt. Etwaigen Sprachstörungen nahm sich umgehend ein Logopäde an. Auch psychomotorische Störungen wurden frühzeitig von Fachärzten therapiert. Des weiteren kümmerte sich die Kinderkrippe um den völlig lückenlosen Impfschutz; das Ablehnen von Impfungen durch die Eltern war nicht möglich. In den Krippen begann bereits die pädagogische Frühförderung der Kinder. Seit den 60er Jahren erfolgte die Arbeit daher nach einem staatlichen Erziehungsplan namens "Pädagogische Aufgaben und Arbeitsweise in Krippen", vergleichbar mit dem staatlichen "Bildungs- und Erziehungsplan" für die Kindergärten. Gewöhnung der Kinder an einen festen, regelmäßigen Tagesablauf, systematische geistige Beschäftigung beginnend mit der Vollendung des 1. Lebensjahres, viel Sport und Bewegung an der frischen Luft, das Trockensein vor dem Ende des 2. Lebensjahres, intelligenzprägendes Spielen, Musizieren, Malen u.v.m. stand im Mittelpunkt der täglichen Erziehung der Kinder. Das zwischenmenschliche Verhalten sollte gut an die Normen des Kollektivs angepaßt werden, so daß höflicher, gewaltloser Umgang miteinander, gegenseitiges Helfen, Anstandsformen, das Einhalten von Regeln und das gemeinsame Bestreiten des Tages wichtige Elemente der Krippenbetreuung waren.
Die Kinderkrippen folgten dem Grundsatz der Tagesschule, hatten also ganztägig geöffnet, in der Regel 6 Uhr bis 18 Uhr, bisweilen auch bis 19 Uhr. Die Krippengebühr je Kind betrug monatlich 27,50 Mark. Die Ausbaudichte des Betreuungsnetzes erreichte DDR-weit in den 80er Jahren 80%, das heißt für 80% der Kinder gab es Plätze. Spitzenwerte lagen bei 99% in einigen Großstadtgebieten. Das Betreuungsverhältnis lag bei 1:5, 3 Säuglingssschwestern bzw. Krippenerzieherinnen kümmerten sich um 15 Kinder.
Die Berufsbilder Säuglingsschwester und Kinderkrippenerzieherin waren traditionell - wie alle erzieherisch-pädagogischen Berufe in der DDR - akademische Berufe und erforderten ein mehrjähriges Fachschulstudium.
Kindergarten
Der Kindergarten betreute Kinder vom vierten Lebensjahr an und hatte den Auftrag, die Kinder bis zur Schulreife zu fördern. Anders als in der Bundesrepublik Deutschland hatten damit die Kindergartenerzieherinnen einen eindeutig definierten Bildungsauftrag und waren konsequenterweise dem Ministerium für Volksbildung unterstellt. Im Kindergarten wurden den Kindern die einfache Mengenlehre (Rechnen mit Rechenstäbchen im Zahlenraum bis 10), Malen, Singen und bildnerisches Gestalten (beispielsweise Kneten) beigebracht, die Kinder machten erste Schreibversuche. Die Bildung im Kindergarten enthielt auch bereits staatsbürgerliche Elemente und begann bereits mit einer politischen Erziehung im Sinne des Sozialismus. Vereinzelt gab es jedoch auch konfessionelle Kindergärten.
Polytechnische Oberschule
Die Polytechnische Oberschule (POS) stellte ab 1959 den grundlegenden Schultyp der DDR dar. Der überwiegende Teil der Kinder wurde mit sechs oder sieben Jahren nach einer ärztlichen Schultauglichkeitsüberprüfung eingeschult. Stichtag hierbei war der 31. Mai; Kinder, die erst nach diesem Tag sechs Jahre alt wurden, kamen in der Regel erst im darauf folgenden Jahr in die Schule. Ausnahmen von dieser Regel (mit dem Stichtag 31. August) waren auf Wunsch der Eltern und mit Zustimmung der Ärztin oder des Arztes, der die Schultauglichkeitsüberprüfung durchführte, möglich. Ein Zurückstufen wegen Entwicklungsverzögerung war selten.
Ab Dezember 1959 gliederte sich die POS in die Unterstufe (1.–4. Klasse) und die Oberstufe (5.–10. Klasse). Dies wurde mit dem Schulgesetz von 1965 weiter differenziert. Die Gliederung umfasste nun drei Stufen, die Unterstufe (1.–3. Klasse), in der Grundlagen von speziell dafür ausgebildeten Unterstufenlehrern vermittelt wurden, die Mittelstufe (4.–6. Klasse), in der ab der 5. Klasse der Fächerkanon um Russisch als erste Fremdsprache und weitere Fächer erheblich erweitert wurde, und die Oberstufe (7.–10. Klasse), in der der polytechnische Unterricht eine größere Rolle spielte.
Die POS wurde mit schriftlichen Abschlussprüfungen in Russisch, Deutsch, Mathematik und einer Naturwissenschaft (Auswahl zwischen Physik, Chemie und Biologie) sowie einer Sportprüfung und sich anschließenden 2–3 mündlichen Prüfungen beendet. Das Abschlusszeugnis der POS entsprach in etwa dem heutigen Realschulabschluss (Mittlere Reife) und wird heute in der Regel auch als solcher anerkannt. Dieser Abschluss berechtigte zur Aufnahme einer Berufsausbildung sowie zum Studium an einer der zahlreichen Fachschulen (entsprechen je nach Ausbildungsrichtung westdeutschen Berufsfachschulen, Fachschulen oder Vorgängereinrichtungen von Fachhochschulen). Das vorzeitige Beenden der POS nach der achten oder seltener nach der neunten Klasse war auf Antrag der Eltern und nach Zustimmung der Schule möglich. Mit den entsprechenden Abgangszeugnissen konnte eine Berufsausbildung in bestimmten Berufen, vorwiegend in den Bereichen Industrieproduktion, Handwerk und Landwirtschaft, absolviert werden, die häufig aber ein Jahr länger dauerte und mit einem sogenannten Teilfacharbeiterabschluss endete. Ein Abgangszeugnis der 9. Klasse der POS wird heutzutage in der Regel einem Hauptschulabschluss gleichgestellt, ebenso ein Abgangszeugnis der 8. Klasse in Verbindung mit einem darauf folgenden Teilfacharbeiterzeugnis.
Für eine Zulassung zur EOS beziehungsweise Berufsausbildung mit Abitur war eine zweite Fremdsprache notwendig.
Proportionen des Unterrichts der zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (1988) Prozent Deutsche Sprache und Literatur 22,9 Kunsterziehung/Musik 6,8 Gesellschaftswissenschaftlicher Unterricht 10,9 Mathematik 17,7 Naturwissenschaftlicher Unterricht 12,2 Fremdsprachen 11,0 Körpererziehung 7,5 Polytechnischer Unterricht 11,0 Quelle: „40 Jahre DDR“ - Staatliche Zentralverwaltung für Statistik, Mai 1989 Erweiterte Oberschule und Berufsausbildung mit Abitur
An der Erweiterten Oberschule (EOS) konnten Schüler das Abitur ablegen. Sie bestand aus den Klassen 9 bis 12, seit 1983 – abgesehen von den Spezialschulen – nur noch aus den Klassen 11 und 12. Nur eine bestimmte Anzahl der Schüler eines Jahrgangs konnte eine EOS besuchen (7 % bis höchstens 10 % eines Jahrgangs). Die späteren Abiturienten waren also bis einschließlich Klasse 8 (später 10) vollständig in die POS integriert. Für eine Zulassung zur EOS waren neben den Leistungen der Berufswunsch, eine gewisse politische „Zuverlässigkeit“ und auch die soziale Herkunft der Eltern maßgebend. Die Herkunft aus der „Arbeiterklasse“ war hier von Vorteil. Zum Erwerb des Abiturs bestand weiterhin die Möglichkeit der dreijährigen Berufsausbildung mit Abitur, die nach der 10. Klasse eine Berufsausbildung mit weiterem Schulunterricht mit dem Ziel des Ablegens des Abiturs an einer Berufsschule verband. Die Zahl dieser Lehrstellen und die Arten der angebotenen Ausbildungsberufe waren jedoch begrenzt (knapp 5 % eines Jahrgangs).
Darüber hinaus gab es an einigen Universitäten einen ein Jahr dauernden Vorkurs für junge Facharbeiter, um die Hochschulreife zu erlangen, die allerdings nur für wenige Studienrichtungen galt. Voraussetzung war, dass die Berufsausbildung fachlich zum Studium passte.
Mit Abitur oder Hochschulreife konnte ein Studium begonnen werden. Voraussetzung für Männer war die Zustimmung des Wehrkreiskommandos. Soweit keine besonderen Gründe dagegen sprachen, war der Wehrdienst vor dem Studium abzuleisten. Während des Studiums gab es in der Regel keine Unterbrechungen durch den Wehrdienst, mit Ausnahme eines 5-wöchigen Reservedienstes im Verlauf des 3. oder 4. Semesters. Weil die Begrenzung der Zahl der Studienanfänger über die Zulassung zum Abitur erfolgte, war für jeden Abiturienten ein Studienplatz – wenn auch nicht zwingend in der gewünschten Fachrichtung – vorhanden.
Eine zusätzliche Möglichkeit zum Hochschulzugang bestand in einer vorhergehenden Fachschulausbildung (z. B. zum Ingenieur oder als Krankenpfleger beziehungsweise Krankenschwester).
Vergleichbar zum Abendgymnasium in der Bundesrepublik gab es auch die Möglichkeit, sich auf die Allgemeine Hochschulreife an der Volkshochschule vorzubereiten. Es gab besondere Kurse für Schichtarbeiter, die wahlweise vor- oder nachmittags stattfanden. Die Abschlussprüfungen fanden am selben Tag wie an der EOS statt.
Eine Sonderrolle im DDR-Schulsystem spielten, vor allem in den Anfangsjahren, die Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten (ABF), die eine besondere Form der Förderung darstellten und zum Abitur führten.
Sonderschule
Als Sonderschule wurden alle Einrichtungen der Volksbildung bezeichnet, in denen durch sonderschulpädagogische Maßnahmen körperlich oder geistig behinderte Kinder und Jugendliche im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu möglichst vollwertigen Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft gebildet und erzogen werden sollten. Zu den Sonderschulen gehörten neben den bekannten Hilfsschulen für geistig behinderte oder lernbehinderte Kinder auch die Körperbehinderten-, Blinden-, Sehschwachen-, Gehörlosen- (fälschlich als Taubstummen- bezeichnet), Schwerhörigen- und Sprachheilschulen sowie Schulen für nervengeschädigte Kinder.
Darüber hinaus hatten Schulen und Klassen in Krankenhäusern und Heil- und Rehabilitationsstätten (bei Kuren) ebenfalls Sonderschulstatus.
Spezialschulen
Zur Begabtenförderung gab es ein vielfältiges System an Spezialschulen. Manchmal handelte es sich auch um Spezialklassen, die administrativ einer POS oder einer EOS angeschlossen waren. Bekannt waren die so genannten Russischschulen, die ab der 3. Klasse besucht wurden, sowie die Kinder- und Jugendsportschulen (KJS). Weiter gab es Spezialschulen für Musik, Mathematik, Naturwissenschaften, Elektronik oder alte oder neue Sprachen. Die Spezialschulen begannen in unterschiedlichen Klassenstufen. Einige wenige Spezialklassen hatten wegen des zusätzlichen Unterrichts auch eine 13. Klasse, und für einige Spezialschulen erfolgte keine öffentliche Auswahl, wie für die so genannten Diplomatenschulen mit umfangreichem neusprachlichen Unterricht. In den in früheren Klassenstufen beginnenden Spezialschulen gab es meist einen fließenden Übergang zur Abiturphase (EOS).
Eine Besonderheit waren die Spezialschulen und Spezialklassen, die einer Universität oder Hochschule angeschlossen waren und als Spezialschulen mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Richtung oder als Spezialschulen für Musik der Hochbegabtenförderung im mathematisch-naturwissenschaftlichen beziehungsweise im musikalischen Bereich dienten.
Die Entwicklung des „einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“ der DDR
Der Aufbau der Schulen in der Sowjetischen Besatzungszone
Die Anfänge des Schulwesens in der damaligen SBZ waren geprägt von einem umfassenden Austausch der Lehrerschaft. Neben den etwa 71 % ehemaligen NSDAP-Mitgliedern, die als größtes Problem angesehen wurden, konnte auch ein Großteil der Lernmittel wegen ihrer anhaftenden Nazi-Ideologie nicht weiter verwendet werden. Vielerorts ruhte der Unterricht und wurde erst im September 1945 wieder aufgenommen.
Am 27. Juli 1945 wurde durch einen Erlass der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) die Zentralverwaltung für Volksbildung (ZfV) geschaffen, deren Aufgabe die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Gestaltung des Schulwesens war. Mit dem Befehl Nr. 40 der SMAD entstanden in der SBZ die vorläufigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die den Schulen einen regulären Unterricht erlauben sollten. Vorerst wurden die alten Schulformen Volksschule, Mittelschule und Gymnasium beibehalten. Jedoch wurden keine allgemein bildenden Privatschulen mehr berücksichtigt, womit dem Staat in der SBZ das Schulmonopol zugesichert wurde. Wie alle wichtigen Gremien wurde auch die ZfV an der Spitze mit einem Mann besetzt, zu dem die sowjetische Regierung volles Vertrauen hatte; in diesem Fall war es Paul Wandel, der ehemalige Chefredakteur der „Roten Fahne“, des Zentralorgans der KPD.
Weitere Richtlinien der ZfV und der SMAD zur Wiedereinstellung der Lehrer sahen vor, dass NSDAP-Mitglieder sowie aktive Mitglieder anderer Nazi-Organisationen aus dem Schuldienst zu entfernen seien. Verstärkt sollte man die Lehrer wieder einstellen, die von den Nazis entlassen oder gemaßregelt worden waren. Da aber in der Anfangsphase eine strenge Befolgung dieser Richtlinien die Aufnahme eines flächendeckenden Schulunterrichtes nicht zugelassen hätte, wurden vorläufig auch NSDAP-Mitglieder, die nach 1920 geboren waren, im Schuldienst belassen.
Neulehrer
Grundlegendes Anliegen der Schulpolitik in der SBZ war eine neue Lehrerschaft. Hierdurch sollte auch die Kontrolle der SED über die Schulausbildung sichergestellt werden. Kurzfristig war eine universitäre Ausbildung einer großen Zahl von Lehrern nicht möglich. Auch sollten die Neulehrer nach dem Willen der neuen Machthaber aus den "demokratisch-antifaschistischen Kreisen der deutschen Intelligenz" aber auch der Arbeiterklasse rekrutieren werden sollten. Ein weiteres Kriterium war, dass bei der Einstellung von Neulehrern vor allem Jüngere bevorzugt werden. So wurden in den nächsten Jahren 40.000 Menschen, die bereits eine Berufsausbildung besaßen und/oder direkt aus der Kriegsgefangenschaft kamen, in Schnellkursen zu sogenannten Laienlehrern und Neulehrern ausgebildet. Bei ihrer Ausbildung wurden gelegentlich auch reformpädagogische Ansätze aus der Zeit der Weimarer Republik vermittelt, die den Schulalltag jedoch nicht prägten. Die Neulehrer der 1940er und 1950er Jahre bildeten bis in die 1980er Jahre einen wesentlichen Teil der DDR-Lehrerschaft.
1949 waren bereits 67,8 % aller Lehrerstellen mit Neulehrern besetzt. 47,7 % dieser Neulehrer gehörten der SED an, 13 % der LDPD und 10 % der CDU, die zu Blockparteien gleichgeschaltet waren. Damit war die Kontrolle der SED über das Schulwesen weitgehend erreicht[1].
Das Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule
- Siehe Hauptartikel: Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule
Im Frühsommer 1946 wurde das Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule für die Länder der Sowjetischen Besatzungszone verabschiedet. Es war wegweisend für die nächsten 20 Jahre und somit auch weit in die Zeit der erst drei Jahre später gegründeten DDR hinein. Das Gesetz war der Ausgangspunkt für die Neugestaltung des gesamten Schulsystems in der SBZ. Das gegliederte Schulsystem verschwand im Herbst 1946 zugunsten eines komplexen Einheitsschulsystems bestehend aus mehreren einheitlich organisierten Schulformen. Die achtjährige Grundschule war dessen Kernbestandteil und wurde über eine Vielzahl ereignisreicher Reformen schrittweise in die Zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule transformiert.Bemerkenswert war hierbei, dass die Einheitsschule bereits bei der Erziehung der 3 bis 6jährigen ein gesetzlich verankertes Bildungsziel, nämlich die Vorbereitung auf die Schule, formulierte. Damit wurde der Erziehungsanspruch nach „unten“ hin ausgedehnt.
Folgende Schulgesetze waren in der DDR wirksam:
- Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule vom 1. Juli 1946 - 2. Dezember 1959
- Schulpflichtgesetz der DDR: Gesetz über die Schulpflicht in der Deutschen Demokratischen Republik vom 15. Dezember 1950 – 2. Dezember 1959[2]
- 1. Schulgesetz der DDR: Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik vom 2. Dezember 1959 – 25. Februar 1965[3]
- 2. Schulgesetz der DDR: Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. Februar 1965 – bis zum In-Kraft-Treten der Schulgesetze der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1991/1992[4]
Noten und Abschlüsse
In der DDR gab es für die Schüler fünf Notenwerte:
- 1 = sehr gut
- 2 = gut
- 3 = befriedigend
- 4 = genügend
- 5 = ungenügend
Auf dem Zeugnis standen neben den Zensuren in den einzelnen Fächern außerdem die so genannten Kopfnoten (Betragen, Ordnung, Fleiß, Mitarbeit und bis 1978 zusätzlich Gesamtverhalten). Weiterhin gab es am Schuljahresende eine ausführliche Beurteilung im Schulzeugnis. Zeugnisse gab es als Halbjahreszeugnis im Februar vor den Winterferien und im Juli zum Schuljahresende vor den Sommerferien. Eine Note 5 auf dem Endjahreszeugnis schloss die Versetzung in die nächsthöhere Klasse aus. Die Zeugnisse waren von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben, dies wurde von den Klassenlehrern nach den Ferien kontrolliert.
Alle Zeugnisse wurden bis Ende der 1970er Jahre in ein Zeugnisheft im Format A 5 eingetragen, später wurde dieses durch eine Zeugnismappe aus Kunstleder ersetzt. Sie diente jedem Schüler bis zur 10. Klasse zur Aufbewahrung seiner Zeugnisse und verblieb bei ihm, wurde jedoch für die Zeugnisausgabe eingesammelt.
Zum Abschluss der 10. Klasse und zum Abitur gab es ein besonderes Abschlusszeugnis. Für den Abschluss gab es ein Gesamtprädikat, das sich aus den Leistungen innerhalb des Schuljahres und den Leistungen der mündlichen und schriftlichen Prüfungen zusammensetzten: Mit Auszeichnung bestanden, Sehr gut bestanden, Gut bestanden, Befriedigend bestanden, Bestanden, Nicht bestanden. Als zusätzliche Anerkennung konnte für Abschlüsse mit Auszeichnung die Lessingmedaille in Gold (alle Fächer mit Benotung 1) oder Silber (höchstens zwei Fächer mit der Benotung 2) verliehen werden. Die Gesamtnote konnte nur zwei Noten besser sein als die schlechteste Teilnote und nur um eine Note besser als die schlechteste Bewertung in einem Hauptfach. Diese Bewertungskriterien änderten sich aber von Zeit zu Zeit.
Unterrichtstage und Ferien
Ein Unterrichtstag bestand in den späteren Schuljahren aus durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden. Bis 1989/1990 war der Sonnabend regulärer Schultag, allerdings wurden nur zwei bis drei Unterrichtsstunden in den unteren und nicht mehr als fünf Unterrichtsstunden in den höheren Klassenstufen unterrichtet. Ab der 7. Klasse gab es an einigen Wochentagen ein bis zwei zusätzliche Unterrichtsstunden als „nullte Stunde“ (also ggf. schon um 7 Uhr oder früher) oder am Nachmittag. Fakultativer Unterricht fand z. B. häufig in diesen Stunden statt, um die Teilnahme von Schülern verschiedener Parallelklassen zu ermöglichen. Unterrichtsende war am frühen Nachmittag zwischen 13 und 14 Uhr, die genauen Zeiten waren vom Schuljahr und der Anzahl der Unterrichtsstunden abhängig.
Die Ferientermine waren DDR-weit einheitlich. Das Schuljahr begann am 1. September bzw. ein bis zwei Tage später, wenn dieser auf ein Wochenende fiel. Für Schulanfänger war der Beginn meist am Montag nach dem 1. September, da das Wochenende vorher für die Schulanfangsfeier genutzt wurde. Folgende Ferientermine waren üblich:
- eine Woche Herbstferien (Mitte Oktober)
- die Tage zwischen Weihnachten und Jahreswechsel (der Unterricht begann frühestens am 3. Januar, wenn dieser nicht auf das Wochenende fiel)
- drei Wochen Winterferien (Februar)
- eine Woche Frühlingsferien (Mitte Mai)
- acht Wochen Sommerferien (letzter Schultag war der erste Freitag im Juli) zum Abschluss des Schuljahres
Nach dem Unterricht gab es die Möglichkeit, in Arbeitsgemeinschaften zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Arbeitsgemeinschaften gab es auf vielen Gebieten, zum Beispiel Elektronik, Sprachen, Mathematik, Gesundheit, Biologie, Chemie, Sport, Musik, Chor und andere. Meist wurden sie von Lehrern geleitet, einige auch von Eltern, Mitgliedern der Patenbrigade oder von der Pionierorganisation.
Siehe auch
Literatur
- Sebastian Barsch: Geistig behinderte Menschen in der DDR. Erziehung - Bildung - Betreuung. Athena, Oberhausen 2007. (Lehren und Lernen mit behinderten Menschen, Bd. 12) ISBN 978-3-89896-302-2
- Christoph Führ (Hrsg.): Deutsche Demokratische Republik und neue Bundesländer. Beck, München 1998. (Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte, Bd. 6, Teilbd. 2) ISBN 3-406-42931-9
- Gert Geißler: Geschichte des Schulwesens in der Sowjetischen Besatzungszone und in der Deutschen Demokratischen Republik 1945 bis 1962. Lang, Frankfurt am Main [u.a.] 2000. ISBN 3-631-36445-8
- Gert Geißler, Ulrich Wiegmann: Schule und Erziehung in der DDR. Studien und Dokumente. Luchterhand, Neuwied 1995. ISBN 3-472-02258-2
- Karl-Heinz Günter: Das Bildungswesen der Deutschen Demokratischen Republik, Volk und Wissen Volkseigener Verlag Berlin, 1979
- Hubert Hettwer, 1976: Das Bildungswesen in der DDR - Strukturelle und inhaltliche Entwicklung seit 1945, Kiepenheuer & Witsch Köln ISBN 3-462-01165-0
- Freya Klier: Lüg Vaterland - Erziehung in der DDR, Kindler Verlag München 1990 ISBN 3-463-40134-7
- Uwe Markus: Was war unsere Schule wert? Volksbildung in der DDR. Verlag Das neue Berlin, 2009, ISBN 978-3360019653
- Saul B. Robinsohn: Schulreform im gesellschaftlichen Prozeß - Ein interkultureller Vergleich, Band 1: BRD, DDR, UdSSR, Ernst Klett Verlag Stuttgart, 1970
- Barbara Wellmitz: Zur Entwicklung der Körperbehindertenpädagogik in der DDR. In: Heilpädagogik online 04/2003, 21-44
Weblink
Einzelnachweise
- ↑ Martin Broszat, Gerhard Braas, Hermann Weber [Hgg.]: SBZ-Handbuch. Staatliche Verwaltungen, Parteien, gesellschaftliche Organisationen und ihre Führungskräfte in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945–1949. Oldenbourg, München 1993 (2. Auflage), ISBN 3486552627, Seite 233
- ↑ Schulpflichtgesetz
- ↑ Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik
- ↑ Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem
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