Bildungssystem in der DDR

Bildungssystem in der DDR
Struktur des Schulsystems der DDR

Das Bildungssystem in der DDR bestand seit 1946 in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) mit dem Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule als Einheitsschule.

Das Bildungssystem wurde zweimal grundlegend reformiert. 1959 wurde mit dem Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens die Zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule (POS) als einheitlicher Schultyp für alle Schüler eingeführt. Die Festlegungen des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem von 1965 bestimmten das Schulsystem der DDR bis zu ihrem Ende.

Das Bildungsmonopol hatte in der DDR der Staat. Das zentral organisierte Bildungswesen unterstand damit der SED. Langjährige Volksbildungsministerin war von 1963 bis 1989 Margot Honecker. Es gab, bis auf eine Ausnahme (Katholische Theresienschule Berlin-Weißensee), keine staatlich anerkannten privaten Schulen.

Das staatliche Bildungssystem hatte neben der Wissensvermittlung die Aufgabe der politisch-ideologischen Erziehung. An die 185.000 am Ende der DDR dort tätigen Lehrer wurden daher neben den fachlichen auch politische Anforderungen gestellt.

Inhaltsverzeichnis

Bildungsziele

Das Ministerium für Volksbildung in der Wilhelmstraße 1952

Das Bildungsgesetz von 1965 formulierte das Ziel, „allseitig und harmonisch entwickelte sozialistische Persönlichkeiten“ heranzubilden. Auf einer hohen Allgemeinbildung für alle Jugendlichen, die die POS vermitteln sollte, baute die Spezialbildung auf, die in Facharbeiterausbildungen, Erweiterten Oberschulen (EOS) und Spezialschulen, Studieneinrichtungen wie Fach- und Ingenieurschulen sowie Hochschulen und Universitäten und verschiedenen Weiterbildungen erfolgte.

Die an der POS vermittelte Allgemeinbildung war stark naturwissenschaftlich-technisch ausgerichtet. Eine Besonderheit war der Polytechnische Unterricht, der frühzeitig eine enge Verbindung zur Arbeitswelt schaffen sollte und die Schüler mit der „sozialistischen Produktion“ vertraut machen sollte. Auch in weiterführenden Bildungseinrichtungen wurde eine Verzahnung von theoretischer und praktischer Ausbildung, von Lernen und produktiver Tätigkeit angestrebt.

Ein wichtiger Grundsatz des Bildungssystems der DDR war die „Einheit von Bildung und Erziehung“. Die Kinder und Jugendlichen sollten zu vollwertigen Mitgliedern der „sozialistischen Gesellschaft“ werden und sich mit dem Staat identifizieren. Das gesamte Schulsystem war stark ideologisiert und militarisiert. Das ideologische System der DDR durchzog die Inhalte mehrerer Schulfächer. Wehrerziehung war, ab 1978 auch als spezifischer Wehrunterricht, Teil der schulischen Bildung. Von den Schülern wurde Engagement im Sinne des Gesellschaftssystems der DDR erwartet. Auch die Freizeitgestaltung an den Schulen durch die Pionierorganisation Ernst Thälmann und die Freie Deutsche Jugend war überwiegend ideologisch ausgerichtet.

Für den Zugang zu allen weiterführenden Bildungseinrichtungen waren neben den fachlichen Voraussetzungen in unterschiedlichem Maße auch politische Kriterien wie das „gesellschaftliche Engagement“ der Schüler, später auch die Verpflichtung zu einem längeren Dienst in der NVA, der Beruf der Eltern oder eine Mitgliedschaft in Massenorganisationen oder gar der SED entscheidend.

Struktur des Bildungssystems

Mit der letzten großen Novellierung 1965 und den Umstrukturierungen in den 1970er Jahren bestand das Bildungssystem der DDR nahezu unverändert bis zur deutschen Wiedervereinigung und stellte sich folgendermaßen dar:

Kinderkrippen

Die Aufsicht über das Krippenwesen lag beim Gesundheitsministerium, die Krippen gehörten aber zum Schulsystem. Die Kinderkrippe nahm Kinder im Alter von wenigen Wochen bis zum 3. Lebensjahr auf. Für die Mütter galt es eine Schutzzeit einzuhalten, bevor die Kinder werktags in die Krippe gegeben werden durften, damit die für eine gesunde psychische Entwicklung des Kindes hochgradig wichtige Mutter-Kind-Bindung der ersten fünf bis sechs Lebenswochen nicht beschädigt oder zerstört werden würde.

Hauptaufgabe der Krippen war die Pflege der Kinder. Die sehr gut ausgebaute medizinische Betreuung war darauf ausgerichtet, die kindliche Entwicklung in allen Bereichen zu unterstützen; es gab viele regelmäßige Untersuchungen von hoher Diversität. Neben den körperlichen Untersuchungen fand eine stetige Überwachung der psychischen und kognitiven Entwicklung der Kinder statt. Etwaigen Sprachstörungen nahm sich umgehend ein Logopäde an. Auch psychomotorische Störungen wurden frühzeitig von Fachärzten therapiert. Des Weiteren kümmerte sich die Kinderkrippe um den völlig lückenlosen Impfschutz; das Ablehnen von Impfungen durch die Eltern war nicht möglich.

In den Krippen begann bereits die pädagogische Frühförderung der Kinder. Seit den 60er Jahren erfolgte die Arbeit daher nach einem staatlichen Erziehungsplan namens „Pädagogische Aufgaben und Arbeitsweise in Krippen“, vergleichbar mit dem staatlichen „Bildungs- und Erziehungsplan“ für die Kindergärten. Gewöhnung der Kinder an einen festen, regelmäßigen Tagesablauf, systematische geistige Beschäftigung beginnend mit der Vollendung des 1. Lebensjahres, viel Sport und Bewegung an der frischen Luft, das Trockensein vor dem Ende des 2. Lebensjahres, intelligenzprägendes Spielen, Musizieren, Malen u.v.m. stand im Mittelpunkt der täglichen Erziehung der Kinder. Das zwischenmenschliche Verhalten sollte gut an die Normen des Kollektivs angepasst werden, so dass höflicher, gewaltloser Umgang miteinander, gegenseitiges Helfen, Anstandsformen, das Einhalten von Regeln und das gemeinsame Bestreiten des Tages wichtige Elemente der Krippenbetreuung waren.

Die Kinderkrippen folgten dem Grundsatz der Tagesschule, hatten also ganztägig geöffnet, in der Regel 6 Uhr bis 18 Uhr, bisweilen auch bis 19 Uhr. Die Krippengebühr je Kind betrug monatlich 27,50 Mark. Die Ausbaudichte des Betreuungsnetzes erreichte DDR-weit in den 80er Jahren 80%, das heißt für 80% der Kinder gab es Plätze. Spitzenwerte lagen bei 99% in einigen Großstadtgebieten. Das Betreuungsverhältnis lag bei 1:5, 3 Säuglingsschwestern bzw. Krippenerzieherinnen kümmerten sich um 15 Kinder.

Die Berufsbilder Säuglingsschwester und Kinderkrippenerzieherin waren traditionell - wie alle erzieherisch-pädagogischen Berufe in der DDR - akademische Berufe und erforderten ein mehrjähriges Fachschulstudium.

Kindergarten

Der Kindergarten betreute Kinder vom vierten Lebensjahr an und hatte den Auftrag, die Kinder bis zur Schulreife zu fördern. Anders als in der Bundesrepublik Deutschland hatten damit die Kindergartenerzieherinnen einen eindeutig definierten Bildungsauftrag und waren konsequenterweise dem Ministerium für Volksbildung unterstellt. Im Kindergarten wurden den Kindern die einfache Mengenlehre (Rechnen mit Rechenstäbchen im Zahlenraum bis 10), Malen, Singen und bildnerisches Gestalten (beispielsweise Kneten) beigebracht, die Kinder machten erste Schreibversuche. Die Bildung im Kindergarten enthielt auch bereits staatsbürgerliche Elemente und begann bereits mit einer politischen Erziehung im Sinne des Sozialismus. Vereinzelt gab es jedoch auch konfessionelle Kindergärten.

Polytechnische Oberschule

Schulanfang in der DDR, 1980
Schüler der 8. Klasse der 23. Polytechnischen Oberschule Artur Becker Berlin-Lichtenberg zu Besuch im Armeemuseum Karlshorst

Die Polytechnische Oberschule (POS) stellte ab 1959 den grundlegenden Schultyp der DDR dar. Der überwiegende Teil der Kinder wurde mit sechs oder sieben Jahren nach einer ärztlichen Schultauglichkeitsüberprüfung eingeschult. Stichtag hierbei war der 31. Mai; Kinder, die erst nach diesem Tag sechs Jahre alt wurden, kamen in der Regel erst im darauf folgenden Jahr in die Schule. Ausnahmen von dieser Regel (mit dem Stichtag 31. August) waren auf Wunsch der Eltern und mit Zustimmung der Ärztin oder des Arztes, der die Schultauglichkeitsüberprüfung durchführte, möglich. Ein Zurückstufen wegen Entwicklungsverzögerung war selten.

Ab Dezember 1959 gliederte sich die POS in die Unterstufe (1.–4. Klasse) und die Oberstufe (5.–10. Klasse). Dies wurde mit dem Schulgesetz von 1965 weiter differenziert. Die Gliederung umfasste nun drei Stufen, die Unterstufe (1.–3. Klasse), in der Grundlagen von speziell dafür ausgebildeten Unterstufenlehrern vermittelt wurden, die Mittelstufe (4.–6. Klasse) - ab der 5. Klasse wurde der Fächerkanon um Russisch als erste Fremdsprache und weitere Fächer erheblich erweitert - und die Oberstufe (7.–10. Klasse), in der der polytechnische Unterricht eine größere Rolle spielte.

Die POS wurde mit schriftlichen Abschlussprüfungen in Russisch, Deutsch, Mathematik und einer Naturwissenschaft (Auswahl zwischen Physik, Chemie und Biologie) sowie einer Sportprüfung und sich anschließenden 2–5 mündlichen Prüfungen beendet. Das Abschlusszeugnis der POS entsprach in etwa dem heutigen Realschulabschluss (Mittlere Reife) und wird heute in der Regel auch als solcher anerkannt. Dieser Abschluss berechtigte zur Aufnahme einer Berufsausbildung sowie zum Studium an einer der zahlreichen Fachschulen (entsprechen je nach Ausbildungsrichtung westdeutschen Berufsfachschulen, Fachschulen oder Vorgängereinrichtungen von Fachhochschulen). Das vorzeitige Beenden der POS nach der achten oder seltener nach der neunten Klasse war auf Antrag der Eltern und nach Zustimmung der Schule möglich. Mit den entsprechenden Abgangszeugnissen konnte eine Berufsausbildung in bestimmten Berufen, vorwiegend in den Bereichen Industrieproduktion, Handwerk und Landwirtschaft, absolviert werden, die häufig aber ein Jahr länger dauerte und mit einem sogenannten Teilfacharbeiterabschluss endete. Ein Abgangszeugnis der 9. Klasse der POS wird heutzutage in der Regel einem Hauptschulabschluss gleichgestellt, ebenso ein Abgangszeugnis der 8. Klasse in Verbindung mit einem darauf folgenden Facharbeiterzeugnis.

Für eine Zulassung zur EOS beziehungsweise Berufsausbildung mit Abitur war eine zweite Fremdsprache notwendig.

Proportionen des Unterrichts
(zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule 1988)
Prozent
Deutsche Sprache und Literatur 22,9
Kunsterziehung/Musik 6,8
Gesellschaftswissenschaftlicher Unterricht 10,9
Mathematik 17,7
Naturwissenschaftlicher Unterricht 12,2
Fremdsprachen 11,0
Körpererziehung 7,5
Polytechnischer Unterricht 11,0
Quelle: „40 Jahre DDR“ - Staatliche Zentralverwaltung für Statistik, Mai 1989

Erweiterte Oberschule und Berufsausbildung mit Abitur

An der Erweiterten Oberschule (EOS) konnten Schüler das Abitur ablegen. Sie bestand aus den Klassen 9 bis 12, seit 1983 – abgesehen von den Spezialschulen – nur noch aus den Klassen 11 und 12. In den 1960er Jahren war der Besuch der Erweiterten Oberschule mit einer Berufsausbildung verbunden, für die eine Liste ausgewählter Berufe in Frage kam. Nur eine bestimmte Anzahl der Schüler eines Jahrgangs konnte eine EOS besuchen (7 % bis höchstens 10 % eines Jahrgangs). Die späteren Abiturienten waren also bis einschließlich Klasse 8 (später 10) vollständig in die POS integriert. Für eine Zulassung zur EOS waren neben den Leistungen der Berufswunsch, eine gewisse politische „Zuverlässigkeit“ und auch die soziale Herkunft der Eltern maßgebend. Die Herkunft aus der „Arbeiterklasse“ war hier von Vorteil.

Zum Erwerb des Abiturs bestand weiterhin die Möglichkeit der dreijährigen Berufsausbildung mit Abitur, die nach der 10. Klasse eine Berufsausbildung mit weiterem Schulunterricht mit dem Ziel des Ablegens des Abiturs an einer Berufsschule verband. Die Zahl dieser Lehrstellen und die Arten der angebotenen Ausbildungsberufe waren jedoch begrenzt (knapp 5 % eines Jahrgangs). Schülern an der EOS wurde eine Ausbildungsbeihilfe (ab 1981 100 Mark in der 11. und 150 Mark in der 12. Klasse) gezahlt während Lehrlinge einer Berufsausbildung mit Abitur eine Ausbildungsvergütung erhielten.

Darüber hinaus gab es an einigen Universitäten und Hochschulen einen ein Jahr dauernden Vorkurs für junge Facharbeiter zum Erwerb der Hochschulreife. Die erworbene Hochschulreife war fachgebunden und berechtigte zum Studium von betriebswirtschaftlichen und technischen Studienrichtungen. Auch ein anschließendes Studium mit dem Berufsziel Lehrer an der POS war möglich. Voraussetzung war, dass die Berufsausbildung fachlich zum Studium passte.

Mit Abitur oder Hochschulreife konnte ein Studium begonnen werden. Voraussetzung für Männer war die Zustimmung des Wehrkreiskommandos. Soweit keine besonderen Gründe dagegen sprachen, war der Wehrdienst vor dem Studium abzuleisten. Während des Studiums gab es in der Regel keine Unterbrechungen durch den Wehrdienst, mit Ausnahme eines 5-wöchigen Reservedienstes im Verlauf des 3. oder 4. Semesters. Weil die Begrenzung der Zahl der Studienanfänger über die Zulassung zum Abitur erfolgte, war für jeden Abiturienten ein Studienplatz – wenn auch nicht zwingend in der gewünschten Fachrichtung – vorhanden.

Eine zusätzliche Möglichkeit zum Hochschulzugang bestand in einer vorhergehenden Fachschulausbildung (z. B. zum Ingenieur oder als Krankenpfleger beziehungsweise Krankenschwester).

Vergleichbar zum Abendgymnasium in der Bundesrepublik gab es auch die Möglichkeit, sich auf die Allgemeine Hochschulreife an der Volkshochschule vorzubereiten. Um zum sogenannten Abendabitur zugelassen zu werden bedurfte es der Zustimmung des örtlichen Schulrates.

Eine Sonderrolle im DDR-Schulsystem spielten, vor allem in den Anfangsjahren, die Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten (ABF), die eine besondere Form der Förderung darstellten und zum Abitur führten.

Sonderschule

Als Sonderschule wurden alle Einrichtungen der Volksbildung bezeichnet, in denen durch sonderschulpädagogische Maßnahmen körperlich oder geistig behinderte Kinder und Jugendliche im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu möglichst vollwertigen Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft gebildet und erzogen werden sollten. Zu den Sonderschulen gehörten neben den bekannten Hilfsschulen für geistig behinderte oder lernbehinderte Kinder auch die Körperbehinderten-, Blinden-, Sehschwachen-, Gehörlosen- (fälschlich als Taubstummen- bezeichnet), Schwerhörigen- und Sprachheilschulen sowie Schulen für nervengeschädigte Kinder.

Darüber hinaus hatten Schulen und Klassen in Krankenhäusern und Heil- und Rehabilitationsstätten (bei Kuren) ebenfalls Sonderschulstatus.

Spezialschulen

Zur Begabtenförderung gab es ein vielfältiges System an Spezialschulen. Manchmal handelte es sich auch um Spezialklassen, die administrativ einer POS oder einer EOS angeschlossen waren. Bekannt waren die so genannten Russischschulen, die ab der 3. Klasse besucht wurden, sowie die Kinder- und Jugendsportschulen (KJS). Weiter gab es Spezialschulen für Musik, Mathematik, Naturwissenschaften, Elektronik sowie Alte oder Neue Sprachen. Die Spezialschulen begannen in unterschiedlichen Klassenstufen. Einige wenige Spezialklassen hatten wegen des zusätzlichen Unterrichts auch eine 13. Klasse, und für einige Spezialschulen erfolgte keine öffentliche Auswahl, wie für die so genannten Diplomatenschulen mit umfangreichem neusprachlichen Unterricht. In den in früheren Klassenstufen beginnenden Spezialschulen gab es meist einen fließenden Übergang zur Abiturphase (EOS).

Eine Besonderheit waren die Spezialschulen und Spezialklassen, die einer Universität oder Hochschule angeschlossen waren und als Spezialschulen mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Richtung oder als Spezialschulen für Musik der Hochbegabtenförderung im mathematisch-naturwissenschaftlichen beziehungsweise im musikalischen Bereich dienten.

Volkshochschule

Die Volkshochschule war als staatliche Einrichtung in das allgemeine Schulsystem integriert und unterstand seit 1956 dem Ministerium für Volksbildung. Sie wurde zu einer „Abendoberschule für die Werktätigen“ entwickelt, vergab Zeugnisse und unterrichtete nach einem verbindlichen Lehrplan. Hauptaufgabe war dem regulären Schulsystem gleichgestellter Unterricht zum Nachholen von Schulabschlüssen, insbesondere des auf dem ersten Bildungsweg nur sehr begrenzt erreichbaren Abiturs. Es gab besondere Kurse für Schichtarbeiter, die wahlweise vor- oder nachmittags stattfanden. Die Abschlussprüfungen fanden am selben Tag wie an der EOS statt. Ab den 1970er Jahren fand eine Rückkehr zu alten Traditionen statt. Es wurden zunehmend wieder allgemeinbildende Kurse in Fremdsprachen, Naturwissenschaften, auch Kunst und Kultur angeboten. Die überwiegende Veranstaltungsform blieb jedoch der Lehrgang. Finanziert wurde das Angebot vom Staat, Kursgebühren wurden nur in sehr geringer Höhe erhoben (bei schulischen Abschlusskursen 1 Mark, bei anderen Lehrgängen 3 Mark jeweils für 20 Stunden[1]).

Ideologie im Schulalltag

Pioniernachmittag in einer Ausstellung

Stundenbeginn

Zum Beginn des Unterrichts erhob sich die Klasse und es wurde der Gruß der Pionierorganisation (Lehrer: Für Frieden und Sozialismus seid bereit, Klasse: Immer bereit) oder der FDJ (Lehrer: Freundschaft, Klasse: Freundschaft) verwendet. Anschließend setzte sich die Klasse wieder.

Appell

Zu Beginn des Schuljahres, zum Ende des Schuljahres und anlässlich spezieller Ereignisse fand ein Appell statt. Alle Schüler trugen die Uniform der Pionierorganisation bzw. der FDJ, soweit sie Mitglied waren. Ein Appell fand meist in der Turnhalle, auf einem Hof oder in der Aula der Schule statt. Alle Klassen marschierten (manchmal auch zu Marschmusik) im Klassenverband ein oder nahmen einfach klassenweise Aufstellung. Am Ende eines Schuljahres wurden im Rahmen des Appelles auch Leistungsabzeichen, für besondere schulische, sportliche oder politische Leistungen vergeben.

Straße der Besten

In einigen Schulen wurden die Porträts der klassenbesten Schüler öffentlich im Schulhaus mit Namen gezeigt. Damit wurde die Tradition der Straße der Besten aus Produktionsbetrieben übernommen.

Gruppenrat

Die Mitglieder der Pionierorganisation einer Klasse wählten einen Gruppenrat. Der Gruppenrat bestand aus Gruppenratsvorsitzendem, Stellvertreter, Schriftführer, Kassierer, Agitator und Freundschaftsratsmitglied. Der Gruppenrat hielt Kontakt mit dem Klassenlehrer und übernahm eine ähnliche Funktion wie ein Klassensprecher.

Pioniernachmittag

Mitglieder der Pionierorganisation einer Klasse trafen sich regelmäßig unter Anleitung des Klassenlehrers zu außerschulischen Aktivitäten. Pioniernachmittage dienten sowohl der ideologischen Beeinflussung als auch der Freizeitgestaltung.

Patenbrigade

Die Patenbrigade war eine Gruppe von Mitarbeitern (Brigade) eines Industriebetriebes oder einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft, die die Patenschaft über eine Schulklasse übernahm. Sie dauerte oft die gesamte Schulzeit einer Klasse an. Die Schüler besuchten gemeinsam die Brigaden in ihrem Arbeitsumfeld. Im Gegenzug waren Brigadevertreter bei wichtigen schulischen Ereignissen wie Zeugnisübergaben etc. mit anwesend.

Geschichte

Der Aufbau der Schulen in der Sowjetischen Besatzungszone

Die Anfänge des Schulwesens in der damaligen SBZ waren geprägt von einem umfassenden Austausch der Lehrerschaft. Neben den etwa 71 % ehemaligen NSDAP-Mitgliedern, die als größtes Problem angesehen wurden, konnte auch ein Großteil der Lernmittel wegen ihrer anhaftenden Nazi-Ideologie nicht weiter verwendet werden. Vielerorts ruhte der Unterricht und wurde erst im September 1945 wieder aufgenommen.

Am 27. Juli 1945 wurde durch einen Erlass der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) die Zentralverwaltung für Volksbildung (ZfV) geschaffen, deren Aufgabe die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Gestaltung des Schulwesens war. Mit dem Befehl Nr. 40 der SMAD entstanden in der SBZ die vorläufigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die den Schulen einen regulären Unterricht erlauben sollten. Vorerst wurden die alten Schulformen Volksschule, Mittelschule und Gymnasium beibehalten. Jedoch wurden keine allgemein bildenden Privatschulen mehr berücksichtigt, womit dem Staat in der SBZ das Schulmonopol zugesichert wurde. Wie alle wichtigen Gremien wurde auch die ZfV an der Spitze mit einem Mann besetzt, zu dem die sowjetische Regierung volles Vertrauen hatte; in diesem Fall war es Paul Wandel, der ehemalige Chefredakteur der „Roten Fahne“, des Zentralorgans der KPD.

Weitere Richtlinien der ZfV und der SMAD zur Wiedereinstellung der Lehrer sahen vor, dass NSDAP-Mitglieder sowie aktive Mitglieder anderer Nazi-Organisationen aus dem Schuldienst zu entfernen seien. Verstärkt sollte man die Lehrer wieder einstellen, die von den Nazis entlassen oder gemaßregelt worden waren. Da aber in der Anfangsphase eine strenge Befolgung dieser Richtlinien die Aufnahme eines flächendeckenden Schulunterrichtes nicht zugelassen hätte, wurden vorläufig auch NSDAP-Mitglieder, die nach 1920 geboren waren, im Schuldienst belassen.

Neulehrer

Grundlegendes Anliegen der Schulpolitik in der SBZ war eine neue Lehrerschaft. Hierdurch sollte auch die Kontrolle der SED über die Schulausbildung sichergestellt werden. Kurzfristig war eine universitäre Ausbildung einer großen Zahl von Lehrern nicht möglich. Auch sollten die Neulehrer nach dem Willen der neuen Machthaber aus den „demokratisch-antifaschistischen Kreisen der deutschen Intelligenz“, aber auch der Arbeiterklasse rekrutiert werden. Ein weiteres Kriterium war, dass bei der Einstellung von Neulehrern vor allem Jüngere bevorzugt werden. So wurden in den nächsten Jahren 40.000 Menschen, die bereits eine Berufsausbildung besaßen und/oder direkt aus der Kriegsgefangenschaft kamen, in Schnellkursen zu sogenannten Laienlehrern und Neulehrern ausgebildet. Bei ihrer Ausbildung wurden gelegentlich auch reformpädagogische Ansätze aus der Zeit der Weimarer Republik vermittelt, die den Schulalltag jedoch nicht prägten. Die Neulehrer der 1940er und 1950er Jahre bildeten bis in die 1980er Jahre einen wesentlichen Teil der DDR-Lehrerschaft. Neulehrer, die bis 1954 die damals dreijährige Lehrerausbildung nicht erfolgreich bestanden, wurden entlassen.

1949 waren bereits 67,8 % aller Lehrerstellen mit Neulehrern besetzt. 47,7 % dieser Neulehrer gehörten der SED an, 13 % der LDPD und 10 % der CDU, die zu Blockparteien gleichgeschaltet waren. Damit war die Kontrolle der SED über das Schulwesen weitgehend erreicht[2].

Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule

Im Frühsommer 1946 wurde das Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule für die Länder der Sowjetischen Besatzungszone verabschiedet. Es war wegweisend für die nächsten 20 Jahre und somit auch weit in die Zeit der erst drei Jahre später gegründeten DDR hinein. Das Gesetz war der Ausgangspunkt für die Neugestaltung des gesamten Schulsystems in der SBZ. Das gegliederte Schulsystem verschwand im Herbst 1946 zugunsten eines komplexen Einheitsschulsystems bestehend aus mehreren einheitlich organisierten Schulformen. Die achtjährige Grundschule war dessen Kernbestandteil und wurde über eine Vielzahl ereignisreicher Reformen schrittweise in die Zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule transformiert.

Bemerkenswert war hierbei, dass die Einheitsschule bereits bei der Erziehung der 3 bis 6jährigen ein gesetzlich verankertes Bildungsziel, nämlich die Vorbereitung auf die Schule, formulierte. Damit wurde der Erziehungsanspruch nach „unten“ hin ausgedehnt.

Folgende Schulgesetze waren in der DDR wirksam:

  • Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule vom 1. Juli 1946 - 2. Dezember 1959
  • Schulpflichtgesetz der DDR: Gesetz über die Schulpflicht in der Deutschen Demokratischen Republik vom 15. Dezember 1950 – 2. Dezember 1959[3]
  • 1. Schulgesetz der DDR: Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik vom 2. Dezember 1959 – 25. Februar 1965[4]
  • 2. Schulgesetz der DDR: Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. Februar 1965 – bis zum In-Kraft-Treten der Schulgesetze der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1991/1992[5]

Noten und Abschlüsse

Zeugnismappe aus Weich-PVC.
Zeugnis eines Schulhalbjahres.

In der DDR gab es für die Schüler fünf Notenwerte:

  • 1 = sehr gut
  • 2 = gut
  • 3 = befriedigend
  • 4 = genügend
  • 5 = ungenügend

Auf dem Zeugnis standen neben den Zensuren in den einzelnen Fächern außerdem die so genannten Kopfnoten (Betragen, Ordnung, Fleiß, Mitarbeit und bis 1978 zusätzlich Gesamtverhalten). Weiterhin gab es am Schuljahresende eine ausführliche Beurteilung im Schulzeugnis. Zeugnisse gab es als Halbjahreszeugnis im Februar vor den Winterferien und im Juli zum Schuljahresende vor den Sommerferien. Eine Note 5 auf dem Endjahreszeugnis (außer Kopfnoten) schloss die Versetzung in die nächsthöhere Klasse aus. Die Zeugnisse waren von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben, dies wurde von den Klassenlehrern nach den Ferien kontrolliert.

Alle Zeugnisse wurden bis Ende der 1970er Jahre in ein Zeugnisheft im Format A 5 eingetragen, später wurde dieses durch eine Zeugnismappe aus Kunstleder ersetzt. Sie diente jedem Schüler bis zur 10. Klasse zur Aufbewahrung seiner Zeugnisse und verblieb bei ihm, wurde jedoch für die Zeugnisausgabe eingesammelt. In einigen Schulen wurden die Zeugnismappen auch nur zu den Winter bzw Sommerferien ausgegeben und danach wieder eingesammelt und im Sekretariat aufbewahrt.

Zum Abschluss der 10. Klasse und zum Abitur gab es ein besonderes Abschlusszeugnis. Für den Abschluss gab es ein Gesamtprädikat, das sich aus den Leistungen innerhalb des Schuljahres und den Leistungen der mündlichen und schriftlichen Prüfungen zusammensetzten: Mit Auszeichnung bestanden, Sehr gut bestanden, Gut bestanden, Befriedigend bestanden, Bestanden, Nicht bestanden. Als zusätzliche Anerkennung konnte für Abschlüsse mit Auszeichnung die Lessing-Medaille in Gold (alle Fächer mit Benotung 1) oder Silber (höchstens zwei Fächer mit der Benotung 2) verliehen werden. Die Gesamtnote konnte nur zwei Noten besser sein als die schlechteste Teilnote und nur um eine Note besser als die schlechteste Bewertung in einem Hauptfach. Diese Bewertungskriterien änderten sich aber von Zeit zu Zeit.

Unterrichtstage und Ferien

Ein Unterrichtstag bestand in den späteren Schuljahren aus durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden. Bis zum März des Schuljahres 1989/1990 war der Sonnabend regulärer Schultag, allerdings wurden nur zwei bis drei Unterrichtsstunden in den unteren und nicht mehr als fünf Unterrichtsstunden in den höheren Klassenstufen unterrichtet. Ab der 7. Klasse gab es an einigen Wochentagen ein bis zwei zusätzliche Unterrichtsstunden als „nullte Stunde“ (also ggf. schon um 7 Uhr oder früher) oder am Nachmittag. Fakultativer Unterricht fand z. B. häufig in diesen Stunden statt, um die Teilnahme von Schülern verschiedener Parallelklassen zu ermöglichen. Unterrichtsende war am frühen Nachmittag zwischen 13 und 14 Uhr, die genauen Zeiten waren vom Schuljahr und der Anzahl der Unterrichtsstunden abhängig.

Die Ferientermine waren DDR-weit einheitlich. Das Schuljahr begann am 1. September bzw. ein bis zwei Tage später, wenn dieser auf ein Wochenende fiel. Für Schulanfänger war der Beginn meist am Montag nach dem 1. September, da das Wochenende vorher für die Schulanfangsfeier genutzt wurde. Folgende Ferientermine waren üblich:

  • eine Woche Herbstferien (Mitte Oktober)
  • die Tage zwischen Weihnachten und Jahreswechsel
  • drei Wochen Winterferien (Februar)
  • eine Woche Frühlingsferien (Mitte Mai)
  • acht Wochen Sommerferien (letzter Schultag war der erste Freitag im Juli) zum Abschluss des Schuljahres

Nach dem Unterricht gab es die Möglichkeit, in Arbeitsgemeinschaften zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Arbeitsgemeinschaften gab es auf vielen Gebieten, zum Beispiel Elektronik, Sprachen, Mathematik, Gesundheit, Biologie, Chemie, Sport, Musik, Chor und andere. Meist wurden sie von Lehrern geleitet, einige auch von Eltern, Mitgliedern der Patenbrigade oder von der Pionierorganisation.

Die Transformation des Bildungssystems während der Wende

Kritik und Reformdiskussion

Während die Umgestaltung des Bildungssystems in der zweiten Hälfte der 1940er Jahre von umfangreichen Diskussionen begleitet war, war jede öffentliche Kritik am Schulsystem oder eine kritische wissenschaftliche Begleitung spätestens seit der Verabschiedung des „Gesetzes über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens“ 1959 untersagt[6]. Eine kritische Diskussion erfolgte innerhalb der Kirchen. Hier wurde insbesondere die Einführung des Wehrunterrichtes in der POS 1978 und die Diskriminierung kirchlich gebundener Jugendlicher bei der Zulassung zu weiterführenden Bildungsgängen thematisiert[7].

Mit der Wende 1989 entstand schnell eine Vielzahl von Initiativen, die Kritik am Bildungssystem übten und Veränderungsvorschläge machten. Allein bis Ende 1989 erreichten mehr als 8.000 Vorschläge und Eingaben das Ministerium für Volksbildung.[8]

Kernpunkte der Diskussion waren:

  • Die fehlende Chancengleichheit beim Zugang zu weiterführenden Bildungsangeboten sollte abgeschafft und ein Zugang gemäß dem Leistungsprinzip gewährleistet werden.
  • Das Grundrecht der Eltern auf die Erziehung der Kinder, insbesondere in weltanschaulichen und religiösen Fragen, sollte gewährleistet werden.
  • Als Erziehungsziele sollten Mündigkeit und Individualität statt der Erziehung zu sozialistischen Persönlichkeiten stehen.
  • Die Abschaffung der ideologischen Indoktrination und eine veränderte gesellschaftskundliche Bildung
  • Die Reduzierung der bürokratischen Gängelung und zentralistischen Steuerung der Schulen
  • Erweiterte Mitbestimmungsrechte für Schüler, Eltern und Lehrer[9].

Die einzelnen politischen Gruppen und Parteien nahmen diese Diskussion auf und formulierten eigene Ziele und Schwerpunkte. So forderte die Grüne Partei in der DDR, Friedens- und Umwelterziehung in den Lehrplänen zu verankern, die liberalen Parteien forderten die verstärkte Förderung Hochbegabter, die Zulassung freier Bildungsträger und die freie Wahl der Schule und die Vereinigte Linke forderte die Wahl der Schuldirektoren durch die Schulkollektive. Selbst die in PDS umbenannte SED äußerte sich kritisch über die Heuchelei im bisherigen Bildungswesen[10].

Auch der zentrale Runde Tisch zu Bildung, Erziehung, Jugend sprach sich in einem Positionspapier vom 5. März 1990 für umfassende Reformen aus. So müssten rechtliche Regelungen zur Chancengleichheit und ein Recht auf lebenslange Bildung geschaffen werden. Das Papier enthielt ein Bekenntnis zur 10-jährigen Regelschule, aber auch die Forderung nach der Möglichkeit, Schulen in freier Trägerschaft zuzulassen. Wesentlich sei aber zunächst eine Analyse der Bildungssituation und im Anschluss eine „tiefgreifende Bildungsreform“[11].

Kurzfristige Änderungen

Eine Reihe von Änderungen im Bildungssystem erfolgten spontan seit dem Rücktritt von Margot Honecker im Herbst 1989 und wurden von der Übergangsregierung Modrow umgesetzt. Bereits ab Oktober 1989 fand kein Unterricht in Wehrerziehung mehr statt, formell wurde dies vom Ministerium am 15. Dezember 1989 angewiesen. Ebenso entfiel der Staatsbürgerkundeunterricht. Der ersatzweise erteilte Gesellschaftskundeunterricht wurde (genauso wie der Geschichtsunterricht) zunächst nach freier Entscheidung der Lehrer erteilt. Im Januar 1990 veröffentlichte das Bildungsministerium eine Übergangskonzeption, die mit den Reformgruppen abgestimmt war. Auch nachdem im März 1990 neue Rahmenpläne veröffentlicht waren, bestand noch große Unsicherheit. Insbesondere die Tatsache, dass die gleichen Lehrer, die vorher für die „Rotlichtbestrahlung“ zuständig waren, nun Gesellschaftskunde unterrichten sollten und das Fehlen von Schulbüchern wurde intensiv diskutiert[12]. 1990 wurden 26,5 Millionen Schulbücher durch den Volk und Wissen Verlag gedruckt und 2,46 Millionen Schulbücher aus dem Westen als „Schulbuchhilfe“ gespendet.

Der Fremdsprachenunterricht wandelte sich ebenfalls in kürzester Zeit. Eine der Forderungen der Bürger war die freie Wahl der ersten Fremdsprache. Das Bildungsministerium konnte sich einerseits der Forderung der Eltern nicht verschließen, verfügte aber andererseits nicht über genügend Lehrer mit Englischkenntnissen. Bereits ab November 1989 wurden daher die Russischlehrer aufgefordert, sich berufsbegleitend in Englisch schulen zu lassen. Im Schuljahr 1990/91 entschieden sich 80 bis 90 % der Schüler für Englisch statt Russisch als erster Fremdsprache[13].

Weiterhin wurden in den Wendetagen die 5-Tage-Woche an den Schulen eingeführt[14] und private Schulen initiiert. Eine formelle Zulassung von Privatschulen erfolgte jedoch erst mit dem „Verfassungsgesetz über Schulen in freier Trägerschaft“ vom 22. Juli 1990.

Die Auseinandersetzung um die Einheitsschule

Die Positionen der Parteien in der Frage der Schulorganisation lagen weit auseinander. Zur ersten freien Volkskammerwahl beharrte die PDS auf der bestehenden Einheitsschule, die SPD sprach sich für die Umwandlung der Einheitsschule in Gesamtschulen aus und die Allianz für Deutschland warb für die Einführung des gegliederten Schulsystems. Auch wenn die Befürworter des gegliederten Schulsystems nach der Wahl eine klare Mehrheit im Parlament hatten, wurde die Frage des Schulsystems zunächst ausgeklammert, da diese Frage innerhalb der gebildeten großen Koalition strittig war. Der Einigungsvertrag übertrug die Verantwortung für das Schulwesen den neu zu bildenden Ländern[15]. Hierdurch kam es in der Folge zu unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen.

In Brandenburg war die SPD stärkste Fraktion geworden und wollte die Gesamtschule als Regelschule einführen. Die Koalitionspartner in der Brandenburger Ampelkoalition setzten jedoch durch, dass neben den Gesamtschulen auch Gymnasien und Realschulen gegründet werden konnten, wenn dies dem Elternwillen entsprach[16].

In Mecklenburg-Vorpommern präferierte die Landesregierung ein dreigliedriges Schulsystem, musste aber im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auch Gesamtschulen als gleichrangige Schulform anerkennen[17]. Ähnlich war die Situation in Sachsen-Anhalt, wo die Gesamtschule als Ausnahmeregelung zugelassen wurde[18].

Keine Gesamtschulen sehen die Schulgesetze in Thüringen[19] und Sachsen[20] vor. In Sachsen ergab sich die Besonderheit, dass die allein regierende CDU ein zweizügiges Schulsystem aus Mittelschule und Gymnasium vorsah.

Siehe auch

Literatur

  • Sebastian Barsch: Geistig behinderte Menschen in der DDR. Erziehung - Bildung - Betreuung. Athena, Oberhausen, ISBN 978-3-89896-302-2.
  • Christoph Führ (Hrsg.): Deutsche Demokratische Republik und neue Bundesländer. Beck, München 1998, ISBN 3-406-42931-9.
  • Gert Geißler: Geschichte des Schulwesens in der Sowjetischen Besatzungszone und in der Deutschen Demokratischen Republik 1945 bis 1962. Lang, Frankfurt am Main [u.a.] 2000, ISBN 3-631-36445-8.
  • Gert Geißler, Ulrich Wiegmann: Schule und Erziehung in der DDR. Studien und Dokumente. Luchterhand, Neuwied am Main [u.a.] 1995, ISBN 3-472-02258-2.
  • Karl-Heinz Günter: Das Bildungswesen der Deutschen Demokratischen Republik. Volk und Wissen Volkseigener Verlag, Berlin 1979.
  • Hubert Hettwer: Das Bildungswesen in der DDR - Strukturelle und inhaltliche Entwicklung seit 1945. Kiepenheuer & Witsch, Köln 1976, ISBN 3-462-01165-0.
  • Freya Klier: Lüg Vaterland - Erziehung in der DDR. Kindler, München 1990, ISBN 3-463-40134-7.
  • Uwe Markus: Was war unsere Schule wert? Volksbildung in der DDR. Das neue Berlin, 2009, ISBN 978-3360019653.
  • Saul B. Robinsohn: Schulreform im gesellschaftlichen Prozeß - Ein interkultureller Vergleich, Band 1: BRD, DDR, UdSSR. Ernst Klett, Stuttgart 1970.
  • Barbara Wellmitz: Zur Entwicklung der Körperbehindertenpädagogik in der DDR. In: Heilpädagogik online. Nr. 4, 2003, S. 21-44 (http://www.heilpaedagogik-online.com/track.php?id=ho0403).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gottfried Schneider u.a.: Erwachsenenbildung, Verlag Volk und Wissen, Berlin (DDR) 1988, S. 94, ISBN 3-06-252676-9
  2. Martin Broszat, Gerhard Braas, Hermann Weber [Hgg.]: SBZ-Handbuch. Staatliche Verwaltungen, Parteien, gesellschaftliche Organisationen und ihre Führungskräfte in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945–1949. Oldenbourg, München 1993 (2. Auflage), ISBN 3-486-55262-7, Seite 233
  3. Schulpflichtgesetz
  4. Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik
  5. Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem
  6. Hans-Werner Fuchs: Bildung und Wissenschaft seit der Wende, 1997, ISBN 3-8100-1811-2, Seite 33-34
  7. Volkhard Peter: Bildungsdiskussion in der DDR zwischen 40. Jahrestag und Beitritt; in: Hans-Dieter Schmidt (Hrsg.): Dem Kinde zugewand, 1991, Seite 124
  8. Jan Hofmann, Helmut Soder: Inhaltsanalytische Untersuchung von im Zeitraum Oktober 1989 bis März 1990 außerhalb institutionalisierter Strukturen entstandenen bildungskonzeptionellen Vorstellungen, Bonn 1991 (Diskussionspapiere der Enquete-Kommission "Zukünftige Bildungspolitik - Bildung 2000" des 11. Bundestages), Seite 10
  9. Hans-Werner Fuchs: Bildung und Wissenschaft seit der Wende, 1997, ISBN 3-8100-1811-2, Seite 39
  10. Berndt Musiolek, Carola Wuttke: Parteien und politische Bewegungen im letzten Jahr der DDR, 1991, Seite 171 (FDP), 172 (Grüne), 174 (NDPD, BFD), 175 (PDS), 179 andere)
  11. Text ist abgedruckt im Protokoll der Volkskammer vom 5. März 1990
  12. Hans-Werner Fuchs: Bildung und Wissenschaft seit der Wende, 1997, ISBN 3-8100-1811-2, Seite 92-95
  13. Hans-Werner Fuchs: Bildung und Wissenschaft seit der Wende, 1997, ISBN 3-8100-1811-2, Seite 95-96
  14. Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik „Teil 1 Nr. 5 vom 2. Februar 1990“ Verordnung über die 5-Tage-Unterrichtswoche an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zu finden im Bundesarchiv Berlin Dokumenten-Nr. ZB 20049a
  15. Art. 37 Abs 4 Einigungsvertrag
  16. Erstes Schulreformgesetz für das Land Brandenburg - Vorschaltgesetz vom 25. April 1991
  17. Erstes Schulreformgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 26. April 1991
  18. Schulreformgesetz für das Land Sachsen-Anhalt - Vorschaltgesetz vom 24. Mai 1991
  19. Vorläufiges Bildungsgesetz vom 21. März 1991
  20. Schulgesetz für den Freistaat Sachsen vom 1. August 1991

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