- Schupflehen
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Ein Schupflehen ist in vielen Gegenden, besonders Oberdeutschlands, ein Lehen, welches nur auf Lebenszeiten verliehen wird und aus dessen Besitz die Erben nach dem Tode des Lehnsmannes gleichsam geschupft (oberdeutsch für geschubst/gestoßen) werden. Es ist somit gleichzusetzen mit: Fallgut, Falllehen, leibfälliges Lehen, Feudum mobile.
In weiterer Bedeutung wird auch oft ein Grundstück, welches auf unbestimmte Zeit verliehen wird und welches der Eigentümer einziehen kann, wenn er will, als Schupflehen bezeichnet.
siehe auch
Quelle
Kategorien:- Rechtsgeschichte des Mittelalters (Deutschland)
- Feudalismus
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