Schutzdauerrichtlinie

Schutzdauerrichtlinie

Als Schutzdauerrichtlinie wurde die Richtlinie 93/98/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte bezeichnet. Sie führte unter anderem zur europaweiten Harmonisierung der Regelschutzfrist, die im Bereich der EU seitdem siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers beträgt. (Diese Schutzfrist gilt auch in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.)

In Deutschland wurde die Schutzdauerrichtlinie zum 1. Juli 1995 im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte umgesetzt.

Im Bereich der Bildrechte ergaben sich erhebliche Auswirkungen:

  • Die Anforderungen für den Schutz von Fotografien als Lichtbildwerke wurden erheblich gesenkt.
  • Sofern am 1. Juli 1995 in einem anderen EU-Staat ein Lichtbildwerk noch geschützt war, lebte ein erloschener Schutz gemäß § 137f UrhG wieder auf. Dies führte aufgrund der langen Fristen in Spanien dazu, dass eine riesige Zahl vor 1960 entstandener Bilder, die gemeinfrei gewesen waren, wieder geschützt wurden.

Die Richtlinie 93/98/EWG wurde am 15. Januar 2007 durch die Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte ersetzt.

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