Richtlinie 93/98/EWG zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts
- Richtlinie 93/98/EWG zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts
-
Als Schutzdauerrichtlinie wurde ursprünglich die Richtlinie 93/98/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte bezeichnet, die unter anderem zur europaweiten Harmonisierung der Regelschutzfrist führte, die seitdem im Bereich der EU siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers beträgt und auch in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein gilt.
In Deutschland wurde die Schutzdauerrichtlinie zum 1. Juli 1995 im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte umgesetzt.
Im Bereich der Bildrechte ergaben sich daraus erhebliche Auswirkungen:
- Die Anforderungen für den Schutz von Fotografien als Lichtbildwerke wurden erheblich gesenkt.
- Sofern ein Lichtbildwerk am 1. Juli 1995 noch in einem anderen EU-Staat geschützt war, lebte dadurch ein erloschener Schutz gemäß § 137f UrhG wieder auf, was aufgrund der langen Fristen in Spanien dazu führte, dass eine riesige Zahl von vor 1960 entstandenen Bildern, die bereits gemeinfrei gewesen waren, plötzlich wieder geschützt wurden.
Die Schutzdauerrichtlinie vom 29. Oktober 1993 wurde am 15. Januar 2007 durch die aktuell geltende Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte ersetzt.
Weblinks
Kategorien:
- Europäisches Sekundärrecht
- Historische Rechtsquelle
Wikimedia Foundation.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
editio princeps (Urheberrecht) — Der lateinische Begriff editio princeps bezeichnet eine Bestimmung des Urheberrechts, die besondere Schutzrechte aus der Erstveröffentlichung nachgelassener Werke herleitet. Die Bezeichnung stammt vom gleichlautenden Begriff für die (gedruckte)… … Deutsch Wikipedia
Schutzfristenvergleich — Der Schutzfristenvergleich ist ein Begriff aus dem Urheberrecht, das für Werke, die eine geistige Schöpfung darstellen, eine Schutzfrist vorsieht. Der Schutzfristenvergleich reduziert für ausländische Rechteinhaber die Schutzdauer auf die im… … Deutsch Wikipedia
Bildrecht — Die Bildrechte sind die Urheberrechte des Urhebers bzw. Lichtbildners für seine Fotografien. Zu unterscheiden ist der Begriff Bildrecht vom Recht am eigenen Bild des Abgebildeten. Ferner bezeichnen Museen und andere Eigentümer von… … Deutsch Wikipedia
Bildrechte — Die Bildrechte sind die Urheberrechte des Urhebers beziehungsweise Lichtbildners für seine Fotografien. Zu unterscheiden ist der Begriff Bildrecht vom Recht am eigenen Bild des Abgebildeten. Ferner bezeichnen Museen und andere Eigentümer von… … Deutsch Wikipedia
Schutzdauerrichtlinie — Als Schutzdauerrichtlinie wurde die Richtlinie 93/98/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte bezeichnet. Sie führte unter anderem zur europaweiten… … Deutsch Wikipedia
Schutz wissenschaftlicher Ausgaben — Beginn des zweiten Buchs von Rudolf von Ems: Willehalm von Orlens, Ausgabe von 1905 mit wissenschaftlichem Apparat Der Schutz wissenschaftlicher Ausgaben ist ein sogenanntes Leistungsschutzrecht im deutschen Urheberrecht. Es ist in § 70 … Deutsch Wikipedia
Anonymes Werk — Als Anonymes Werk bezeichnet man im Urheberrecht ein Werk ohne Urheberbezeichnung, also ein Werk, das nicht namentlich gekennzeichnet ist. Da man bei anonymen Werken den Urheber nicht kennt oder kennen soll, knüpfen Vorschriften, die über die… … Deutsch Wikipedia
Anonymes Werk (Urheberrecht) — Als Anonymes Werk bezeichnet man im Urheberrecht ein Werk ohne Urheberbezeichnung, also ein Werk, das nicht namentlich gekennzeichnet ist. Da man bei anonymen Werken den Urheber nicht kennt oder kennen soll, knüpfen Vorschriften, die über die… … Deutsch Wikipedia
Lichtbildwerk — Ein Lichtbildwerk ist in Deutschland eine Fotografie, die eine geistige Schöpfung nach § 2 UrhG darstellt. Sie ist vom (einfachen) Lichtbild nach § 72 UrhG zu unterscheiden. Ein Lichtbildwerk genießt nach § 64 UrhG (ebenso wie das… … Deutsch Wikipedia
Exklusionsrecht — Unter Geistigem Eigentum (auch intellektuelles Eigentum, engl. intellectual property) werden absolute Rechte an immateriellen Gütern verstanden. Geistiges Eigentum wird daher auch als Immaterialgüterrecht bezeichnet. Inhaber eines solchen Rechts… … Deutsch Wikipedia