Schwabesches Gesetz

Schwabesches Gesetz

Als schwabesches Gesetz bezeichnet man die 1868 von dem Berliner Statistiker Hermann Schwabe (1830-1874) formulierte Beobachtung:

„Je ärmer jemand ist, desto größer ist die Summe, die er im Verhältnis zu seinem Einkommen für Wohnungsmiete verausgaben muss.“

Dies bedeutet mit anderen Worten, dass die Einkommenselastizität der Nachfrage nach Wohnraum kleiner als Eins ist. Im Gegensatz zum engelschen Gesetz ist das schwabesche Gesetz aber nicht allgemein gültig belegt, da bei Haushalten mit sehr hohen Einkommen der Anteil der Mietausgaben zumeist wieder steigt.

Literatur


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