BWpV

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Die Bundeswertpapierverwaltung (BWpV), ehemals Bundesschuldenverwaltung (BSV), war eine deutsche Bundesbehörde, die in der Deutschen Finanzagentur aufgegangen ist.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Zuerst hatte die Behörde die Bezeichnung Bundesschuldenverwaltung mit dem Sitz Bad Homburg vor der Höhe und war dem Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums unterstellt.

Ab 2002 wurde die Behörde umbenannt in Bundeswertpapierverwaltung. Rechtsgrundlage für die Arbeit der Bundeswertpapierverwaltung war das Gesetz zur Neuordnung des Schuldbuchrechts des Bundes und der Rechtsgrundlagen der Bundesschuldenverwaltung (Bundeswertpapierverwaltungsgesetz – BWpVerwG)[1] vom 11. Dezember 2001.

Nach der Verabschiedung des Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetzes [2] wurde die Bundeswertpapierverwaltung am 31. Juli 2006 aufgelöst. Seit dem 1. August 2006 ist die Bundeswertpapierverwaltung mit der Deutschen Finanzagentur zusammengelegt.

Aufgaben

Die Bundeswertpapierverwaltung beurkundete und verwaltete die vom Bund aufgenommenen Kredite, Gewährleistungen und internationalen Beteiligungs- und Beitragsverpflichtungen.

Ferner bot sie als Dienstleistungsbehörde die kostenlose Depotverwaltung für Bundeswertpapiere und deren gebührenfreien Erwerb an.

Zudem oblagen ihr bestimmte Aufgaben auf dem Gebiet des Münzwesens, so war die Bundeswertpapierverwaltung zugleich Verkaufsstelle für die Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland. So entstand im numismatischen Jargon die Bezeichnung "oBH" für "Original Bad Homburg" als Synonym für solche Sammelmünzen, die sich noch in ungeöffneter Originalverpackung (meist Kunststoff-Noppenfolie) befinden. Diese Stücke erzielen im Handel einen höheren Preis. Seit Mitte 2006 wird diese Aufgabe von der Deutsche Post AG übernommen; diese handelt im Namen des Bundesministeriums der Finanzen, Referat VII A 1, 11016 Berlin.

Siehe auch

Quellen

  1. Bundeswertpapierverwaltungsgesetz
  2. Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz

Weblinks


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