- Schöppchen
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Ein Schoppen – zuerst ein niederdeutsches Wort, das ins Französische entlehnt und von dort ins Oberdeutsche rückentlehnt worden und verwandt mit schöpfen ist – ist ursprünglich ein Gefäß für Flüssigkeiten, später ein Hohl- bzw. Raummaß für Getränke. Traditionell ist ein Schoppen die Hälfte einer Pinte oder ein Viertel einer Maß.
Der französische Schoppen (la chopine, chopaine) entsprach 476,073 Milliliter (= 1/72 Kubik-Königsfuß), sonst meist 1/100 bis 1/120 normale Kubikfuß und damit zwischen einem Viertel- und einem halben Liter.
Im deutschsprachigen Raum umfasste der Schoppen im 19. Jahrhundert in Baden und der Schweiz 0,375 l, in Württemberg 0,459 l und in der Pfalz 0,35-0,4 l. Als die nichtmetrischen Maße in Süddeutschland 1872 von den metrischen abgelöst wurden, galt bis 1884 der Schoppen als offizielle Bezeichnung für 0,5 l. In der Schweiz war der Schoppen (0,375 l) bis 1877 amtlich.
Heutiger Gebrauch
In der Schankwirtschaft ging – wie bei der Maß / Maßkrug – die Bedeutung im Laufe der Zeit vom Maß- oder Trinkgefäß auf das in der Regel alkoholische Getränk selbst über.
So bezeichnet „ein Schoppen“ manchmal je nach Region einen Viertelliter oder einen Halbliter Wein, ohne dass der eigentliche Inhalt – also der Wein – explizit genannt werden muss. Teilweise ging die Bindung an das Raummaß verloren. Anders als bei der Maß variiert die konkrete Bedeutung regional und lokal bezüglich Getränk und Menge, ein halber oder ein Viertel Liter. Je nach dem wo man seinen Schoppen bestellt, erhält man ein Glas Bier, ein Glas Apfelwein, oder etwas anderes.
Im pfälzischen und im alemannischen Sprachraum bezeichnet „Schoppen“ heute meist einen halben Liter, in Rheinhessen teilweise 0,4 Liter einer alkoholischen Flüssigkeit, d. h. Wein oder ein Weinmischgetränk (z. B. süße oder saure Weinschorle). Dieser Schoppen kann in einem „Schoppenglas“ mit zylindrischer Form und glatter Außenseite, oder in einem „Dubbeglas“ in der Form eines umgekehrten Kegelstumpfes mit kreisförmigen Vertiefungen ausgeschenkt werden.
Wer im fränkischen Weinland einen Schoppen bestellt, erhält einen Viertelliter Wein. Dieser wird je nach Anlass und Qualität des Weins entweder im Römer, im Henkelglas oder im schlichten henkellosen Standardglas (Willybecher) gereicht. Die traditionelle Flaschenform in Franken, der Bocksbeutel, fasst drei Schoppen. Umgangssprachlich bezeichnet man in Franken einen Weintrinker auch als „Schoppenfetzer“.
Beim Wort „Kinderschoppen“ wurde die Maßeinheit auf das Gefäß, das die entsprechende Einheit hält, übertragen. Das erste Trinkgefäß für Kleinkinder mit einem durchbohrten Gummi-Schnuller als Trinköffnung trägt die Bezeichnung Schoppen. In der Schweiz wird der Begriff Schoppen fast ausschließlich in dieser Bedeutung verwendet und kann das leere oder volle Gefäß bezeichnen. Das leere Gefäß wird auch als Schoppenflasche bezeichnet.
Siehe auch
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