- Seefahrtsbuch
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Das Seefahrtbuch ist ein Ausweis und dient der Identifikation des Inhabers. Deutsche Seefahrtbücher sind seit dem Inkrafttreten der aktuellen Passverordnung am 1. November 2007 generell keine Passersatzpapiere mehr.
Jede Person, die der Schiffsbesatzung angehört, muss ein Seefahrtbuch besitzen, in das jede An- und Abmusterung eingetragen wird. Es ist dabei auch ein Beleg für geleistete Sozialversicherungszeiten zusammen mit der, vom Seemannsamt beglaubigten, Sozialversicherungsnummer. Des Weiteren werden Visa und Vermerke eingetragen.
Seefahrtbücher werden durchlaufend nummeriert. Das erste ausgehändigte Seefahrtbuch erhält die Nr. 1.
Auf Seite 2 befindet sich das beglaubigte Lichtbild des Inhabers, zusammen mit der Bescheinigung des Seemannsamtes, dass das Lichtbild die dargestellte Person zeigt. Auf Seite 3 befindet sich die Personenbeschreibung.
Zur Musterung auf einem Schiff (Anheuern) werden folgende Daten ab Seite 12 eingetragen:
- Dienststellung, Schiffsname
- Unterscheidungssignal des Schiffes
- BRT des Schiffes
- Leistung der Maschinenanlage
- Name und Adresse der Reederei
- Heimathafen
- Dienstantritt
- Beglaubigung vom zuständigen Seemannsamt, Botschaft oder Konsulat der Bundesrepublik Deutschland
Zur Abmusterung von einem Schiff werden folgende Daten ab Seite 13 eingetragen:
- Funktion an Bord
- Schiffsname
- Fahrtgebiet (z. B. Mittlere oder Große Fahrt)
- Zeitraum der Fahrt (von … bis)
- gesamte Fahrtzeit in Monaten und Tagen
- Urlaubsanspruch
- Ort und Tag der Abmusterung
- Unterschrift des Kapitäns oder eines anderen Bevollmächtigten
Die Abmusterung wird auf Seite 13 vom Seemannsamt beglaubigt.
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