- Seefahrtbuch
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Das Seefahrtbuch ist ein Ausweis und dient der Identifikation des Inhabers. Deutsche Seefahrtbücher sind seit dem Inkrafttreten der aktuellen Passverordnung am 1. November 2007 generell keine Passersatzpapiere mehr.
Inhaltsverzeichnis
Besitz eines Seefahrtbuches
Jede Person, die der Schiffsbesatzung angehört, muss ein Seefahrtbuch besitzen, in das jede An- und Abmusterung eingetragen wird. Es ist dabei auch ein Beleg für geleistete Sozialversicherungszeiten zusammen mit der, vom Seemannsamt beglaubigten, Sozialversicherungsnummer. Des Weiteren werden Visa und Vermerke eingetragen. Seefahrtbücher werden durchlaufend nummeriert. Das erste ausgehändigte Seefahrtbuch erhält die Nr. 1.
Angaben im Seefahrtbuch
Auf Seite 2 befindet sich das beglaubigte Lichtbild des Inhabers, zusammen mit der Bescheinigung des Seemannsamtes, dass das Lichtbild die dargestellte Person zeigt. Auf Seite 3 befindet sich die Personenbeschreibung.
Anmustern
Zur Musterung auf einem Schiff (Anheuern) werden folgende Daten ab Seite 12 eingetragen:
- Dienststellung, Schiffsname
- Unterscheidungssignal des Schiffes
- Vermessung des Schiffes
- Leistung der Maschinenanlage
- Name und Adresse der Reederei
- Heimathafen
- Tag des Dienstantritts
- Beglaubigung vom zuständigen Seemannsamt, Botschaft oder Konsulat der Bundesrepublik Deutschland
Abmustern
Zur Abmusterung von einem Schiff werden folgende Daten ab Seite 13 eingetragen:
- Funktion an Bord
- Schiffsname
- Fahrtgebiet (z. B. Mittlere oder Große Fahrt)
- Zeitraum der Fahrt (von … bis …)
- gesamte Fahrtzeit in Monaten und Tagen
- Urlaubsanspruch
- Ort und Tag der Abmusterung
- Unterschrift des Kapitäns oder eines anderen Bevollmächtigten
Die Abmusterung wird auf Seite 13 vom Seemannsamt beglaubigt.
Siehe auch
Quellen
- Einführung in den Schiffsbetrieb. Zentralstelle für Bildung des Ministeriums für Verkehrswesen, Berlin 1983
- Friedrich Boer: Alles über ein Schiff und seine Ladung. 1962, Freiburg; Herder Verlag
Kategorien:- Recht in der Schifffahrt
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